Kategorie:Ordenskatechismus:14.Kapitel:III-3-259

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259. Wie sollen wir den Geschmack abtöten?


Wir sollen den Geschmack abtöten, indem wir

1. im Essen und Trinken das rechte Maß, die rechte Zeit und die rechte Art und Weise einhalten,
2. uns öfters einen erlaubten Genuss versagen,
3. bereitwillig etwas Unschmackhaftes genießen, wenn dies erforderlich ist.

Hier täuschen wir uns leicht. Der Mensch kommt mit weniger und einfacheren Speisen aus, als er gewöhnlich glaubt.
Eine ganz volle Sättigung, erst recht das Übermaß, ist schon der Gesundheit des Leibes nicht zuträglich.
Außerhalb der festgesetzten Mahlzeiten esse man nur im Notfall.
Gegen die rechte Art verstößt, wer beim Essen gierig und wählerisch ist.
Man nehme keine Speisen mit auf die Zelle.
Man halte sich nicht zu leicht vom Fasten entschuldigt.
Kranke müssen sich oft dadurch abtöten, dass sie nehmen, was man ihnen reicht.

Mit dem Geschmacksinn verwandt ist der Geruchsinn. Für diesen gilt ungefähr das gleiche, was von der Abtötung des Geschmackes gesagt wurde. Hier soll man sich vor allem dadurch abtöten, dass man auf Genussmittel (Rauchen und Schnupftabak) verzichtet oder doch einen rechten Gebrauch von ihnen macht.

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