Kategorie:Ordenskatechismus:14.Kapitel:III-5-263

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263. Wie sollen wir den Tast- oder Gefühlssinn abtöten?


Wir sollen den Tast- oder Gefühlssinn abtöten, indem wir uns vor sündhaften, gefährlichen und unnötigen Lustgefühlen hüten, Schmerzempfindungen aber mit Geduld ertragen.
Sündhaft sind die Berührungen, die auf unreine Lust abzielen.
Gefährlich ist das unnötige Anfassen anderer Personen, besonders wenn es länger dauert.
Unnötig und je nachdem gefährlich ist Weichlichkeit in der Kleidung, Lagerstätte und Haltung.

Ausgezeichnet ist die Abtötung des Gefühlsinnes, die in der geduldigen Ertragung von Hitze und Kälte, Anstrengung und Ermüdung, Leiden und Krankheit besteht.
Die Anwendung von Bußwerkzeugen (Geißel, Bußgürtel) muss durch den Gehorsam geregelt sein.

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