Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:III-2-b-308

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308. Welchen andern Personen sollen wir noch besondere Ehrfurcht erweisen?


Wir sollen noch besondere Ehrfurcht erweisen all denjenigen,

1. die durch ihr Amt Gottes Stelle an uns vertreten,
2. die durch Stellung, Alter oder Verdienst verehrungswürdig sind.

Gottes Stellvertreter sind vor allem die geistlichen und weltlichen Vorgesetzten, Beichtväter, Erzieher und Lehrer.
Verehrungswürdig sind die älteren Leute und kraft ihrer Weihe alle Priester.
„Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Person des Greises ehren“ (3Mos 19,32).
„An den Priestern will ich keine Sünde sehen“ (hl. Franziskus).
Diese Ehrfurcht darf nicht in bloßen Förmlichkeiten bestehen, sondern muss aus dem Herzen kommen.

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