Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:IV-2-d-349

Aus Vulgata
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

349. Worin besteht das klösterliche Stillschweigen?


Das klösterliche Stillschweigen besteht darin, dass die Ordenspersonen nach der Vorschrift ihrer Regeln zu bestimmten Zeiten und an gewissen Orten schweigen, wenn nicht triftige Gründe zum Reden zwingen.
Entschuldigende Gründe sind z.B. Amtspflicht, Gehorsam, Nächstenliebe.

Manche Orden unterscheiden ein kleines und großes Stillschweigen. Zur Unterbrechung des letzteren bedarf es wichtigerer Gründe.
Zum Geiste des Stillschweigens gehört es, dass man ruhig und gesammelt einhergeht, notwendige Dinge leise und kurz bespricht und sich jedes unnötigen Geräusches, z.B. harten Auftretens, Zuschlagens von Türen, enthält.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.