Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:IV-2-f-381

Aus Vulgata
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381. Wann darf man seine Mängel vor andern verbergen?


Man darf seine Mängel vor andern verbergen,

1. um Ärgernis zu verhüten,
2. um der Kirche und dem geistlichen Stande Nachteil und Schande zu ersparen.

Verbergen heißt hier nicht, im Geheimen tun, sondern wegen besonderer Gründe in einzelnen Fällen unterlassen, was man eigentlich immer unterlassen müsste.
Die unmäßige, zornmütige, eitle, laue Ordensperson begeht also keine Heuchelei, wenn sie sich vor jüngeren Ordensgenossen und Weltleuten beherrscht. Sie ist sogar dazu verpflichtet.

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