Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:I 33

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33. Wann ist unsere Reue gut, so wie sie bei der Beichte sein muss?


Unsere Reue ist gut, wenn uns


1. alle unsere Sünden leid tun, wenigstens alle Todsünden;
2. wenn sie uns darum leid tun, weil wir Gott dadurch beleidigt haben;
3. wenn sie uns so ernstlich leid tun, dass wir sie um keinen Preis wieder begehen wollen.



Die Reue ist das Allernotwendigste bei der Beichte. Ohne Reue werden niemals Sünden vergeben. Man muss die Reue vor der Beichte oder wenigstens vor der Lossprechung erwecken.
Wer nur lässliche Sünden zu beichten hat, soll immer größere Sünden des früheren Lebens mitbereuen und in die Beichte einschließen. Auf diese Weise wird die Reue sicherer, leichter und kräftiger.
Zur Gültigkeit der Beichte genügt die Reue aus Furcht vor göttlicher Strafe; man soll sich aber auch bemühen, die Sünden aus Liebe zu Gott zu bereuen, also deswegen, weil man den unendlich guten Gott, seinen größten Wohltäter und liebreichsten Vater dadurch beleidigt hat.

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