Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:I 36

Aus Vulgata
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36. Welche Sünden muss man beichten?


Man muss alle schweren Sünden beichten, deren man sich erinnert, dazu die Zahl, wie oft man sie begangen hat, und die wichtigen Umstände.
Bei jeder Beichte muss eine wirkliche Sünde gebeichtet werden, sonst ist die Beichte ungültig. Bloße Unvollkommenheiten und zweifelhafte Sünden sind kein genügender Gegenstand für die Lossprechung. Auch aus diesem Grund soll, wer öfters beichtet, noch größere Sünden vom früheren Leben einschließen. Man tut dies mit den Worten: „Aus dem früheren Leben schließe ich alle Sünden ein, besonders die und die... (etwa alle Sünden gegen die Nächstenliebe).“ Die lässlichen Sünden zu beichten, ist zwar nicht notwendig, aber doch gut und heilsam.

Wenn man nicht weiß, ob eine Sünde schwer oder lässlich ist, so soll man sie beichten, wenn der Beichtvater es nicht anders bestimmt.
Wer Versuchungen offenbart, soll hinzufügen, wie er darin gekämpft hat.
Man nenne keine Namen und erzähle keine überflüssigen Geschichten.
Die Ordensperson spreche im Beichtstuhl nicht von den innern oder äußern Verhältnissen ihres Klosters oder Ordens, wenn dies nicht zum Verständnis ihrer Auflage wirklich notwendig ist. Auch darf sie nie den Beichtvater bitten, irgendwie in die Angelegenheiten des Ordens einzugreifen.
Wichtig sind die Umstände,
a) welche die Sünde zu einer Todsünde machen (z.B. großer Diebstahl, großer Schaden),
b) welche die Art einer Todsünde ändern (z.B. Sünde gegen die Herzensreinheit seitens einer Person, welche das Gelübde der Keuschheit abgelegt hat).

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