Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:I 37

Aus Vulgata
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

37. Wie soll man es mit der Beichte von lässlichen Sünden halten?


Mit der Beichte von lässlichen Sünden kann man es folgendermaßen halten:


1. man kann alle lässlichen Sünden beichten, deren man sich erinnert, oder
2. man kann nur die eine oder andere herausgreifen, die im Tugendstreben besonders hinderlich ist.


Beide Arten sind gut: Die erste unterwirft mehr Sünden der sakramentalen Lossprechung und Gnadenvermittlung und gibt vielleicht mehr Ruhe; die zweite lenkt die ganze Kraft der Seele auf einen entscheidenden Punkt des geistlichen Lebens und begünstigt so größere Fortschritte gerade in diesem wichtigen Punkt. Man kann auch beide Arten miteinander verbinden, indem man bei den gewöhnlichen Beichten die zweite Weise einhält und bei der monatlichen Geisteserneuerung oder Quartalbeichte sich ausführlicher über die letzten Wochen oder Monate anklagt.
Bei lässlichen Sünden ist es nicht notwendig, die Zahl anzugeben. Doch ist es ratsam, es in allgemeinen Ausdrücken zu tun, etwa durch die Worte: selten, oft, sehr oft, fast immer.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.