Kategorie:Ordenskatechismus:4.Kapitel:I-56

Aus Vulgata
Version vom 25. Mai 2015, 14:12 Uhr von Sr.theresia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''56. Was versteht man unter den „täglichen Werken“ der Ordensperson?''' <br/> Unter den „täglichen Werken“ der Ordensperson versteht man dasjeni…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

56. Was versteht man unter den „täglichen Werken“ der Ordensperson?


Unter den „täglichen Werken“ der Ordensperson versteht man dasjenige, was die Ordensperson gemäß der klösterlichen Tagesordnung und dem Willen der Oberen Stunde für Stunde und Tag für Tag zu tun hat.

Man unterscheidet:
a) dem inneren Wert nach direkt gute Werke (z.B. Beten, Beichten, Arbeiten) und an und für sich gleichgültige Werke (z.B. Essen, Trinken, Schlafen);
b) der Veranlassung nach private Werke, die man nach eigener Wahl vornimmt, und pflichtgemäße Werke, die von der Regel oder den Oberen vorgeschrieben sind.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.