Kategorie:Ordenskatechismus:4.Kapitel:II-3-66

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66. Wie hat man sich zu verhalten, wenn zwei Werke zusammentreffen?


Wenn zwei Werke zusammentreffen, so dass man nur eins tun kann, ist immer das Werk des Gehorsams dem des eigenen Willens und für gewöhnlich das Werk der Nächstenliebe dem des eigenen Nutzens vorzuziehen. Sonst gebe man dem vollkommeneren Werke gegenüber dem unvollkommeneren den Vorzug.

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