Kategorie:Ordenskatechismus:4.Kapitel:III-78

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78. Was versteht man unter Tagesordnung?


Unter Tagesordnung versteht man die Verteilung der Gebetsübungen, Arbeiten und der Erholung auf bestimmte Zeiten des Tages.
Die Ausstellung einer festen Tagesordnung ist vor allem von Bedeutung für diejenigen, die ziemlich frei über sich und ihre Zeit verfügen können.
Innerhalb des Klosters ist die Einteilung des Tages in großen Zügen durch die klösterliche Tagesordnung festgelegt. Doch sind vielfach auch hier noch mancherlei genauere Bestimmungen möglich und ratsam.
Die Ordensperson, die sich mehrere Tage oder länger außerhalb des Klosters aufhält oder aus irgendwelchen Gründen, etwa wegen Krankheit oder besondern Arbeiten, das gemeinschaftliche Leben im Kloster ganz oder teilweise nicht mitmacht, soll die Festsetzung einer bestimmten Tagesordnung nicht unterlassen.

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