Kategorie:Ordenskatechismus:5.Kapitel:II-3-100

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100. Was ist bezüglich des mündlichen Privatgebetes besonders zu beachten?


Bezüglich des mündlichen Privatgebetes ist besonders folgendes zu beachten:

1. man überlade sich nicht mit vielen Privatgebeten;
2. man räume stets jenen Gebeten den Vorrang ein, die von der Regel oder den Oberen vorgeschrieben sind;
3. man verrichte sie mit Aufmerksamkeit und Ehrerbietung.

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