Kategorie:Ordenskatechismus:6.Kapitel:II-2-118

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118. Was ist bezüglich der Verstandeserwägung zu beachten?


Bezüglich der Verstandeserwägung ist zu beachten,

1. dass man weder jedes Mal alle Fragen beantworten noch die angegebene Reihenfolge einhalten muss,
2. dass man die Erwägungen mit Ernst und Eifer, aber ohne große Anstrengung des Kopfes und nicht zu lange anstellen soll.


Je besser die entferntere Vorbereitung war, um so kürzer können die Verstandeserwägungen sein, und desto mehr Zeit bleibt für die Hauptsache, die Tätigkeit des Willens, übrig.

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