Kategorie:Vulgata:AT:3Mos04

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Drittes Buch Moses

Kapitel 4

Sündopfer des Hohenpriesters

1 Der Herr sprach zu Moses: 2 »Sprich zu den Söhnen Israels: Wenn sich jemand versehentlich gegen irgendein Gebot des Herrn versündigt in Dingen, die nicht getan werden dürfen, und doch eines von ihnen tut, dann gilt: 3 Wenn der gesalbte Priester sündigt und Schuld auf das Volk kommt, dann soll er für seine Sünde, die er getan hat, einen fehlerlosen jungen Stier als Sündopfer darbringen. 4 Er führe den Stier am Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn, lege seine Hand auf seinen Kopf und schlachte den Stier vor dem Herrn. 5 Darauf nehme der gesalbte Priester vom Stierblut und bringe es in das Offenbarungszelt hinein. 6 Der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal von dem Blut vor dem Herrn gegen den Vorhang des Heiligtums hinsprengen. 7 Danach soll der Priester einen Teil des Blutes an die Hörner des für das wohlriechende Räucherwerk des Herrn bestimmten Altars streichen, der sich im Offenbarungszelt befindet; alles übrige Stierblut soll er an den Sockel des Brandopferaltares am Eingang des Offenbarungszeltes hingießen. 8 Er hebe das gesamte Fett des Sündopferstiers von ihm ab - das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, 9 die beiden Nieren und das Fett an ihnen bis zu den Lenden sowie den Lappen der Leber; an den Nieren trenne er ihn ab, 10 wie es vom Friedopferrind losgelöst wird; der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen. 11 Die Haut des Stieres aber, sein gesamtes Fleisch nebst seinem Kopf und seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mageninhalt, 12 kurz, den ganzen Stier bringe er aus dem Lager hinaus an eine reine Stätte, an den Ort, wo man die Asche hinschüttet, und verbrenne ihn auf Holzscheiten. Auf dem Aschenplatz soll er verbrannt werden!

Sündopfer der Gemeinde

13 Wenn sich die ganze Gemeinde Israels versehentlich vergeht, ohne sich dessen bewußt zu sein, und wenn sie eines der Gebote des Herrn übertreten hat in Dingen, die nicht getan werden dürfen, und so schuldig wird, 14 dann soll das Volk nach Erkenntnis der Sünde, deren es sich schuldig gemacht hat, einen Jungstier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt führen. 15 Die Ältesten der Gemeinde sollen vor dem Herrn ihre Hände auf den Kopf des Stieres legen; dann schlachte man das Tier vor dem Herrn. 16 Darauf soll der gesalbte Priester von dem Blut des Stieres in das Offenbarungszelt hineinbringen. 17 Er tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal von dem Blut vor dem Herrn gegen den Vorhang. 18 Auch möge er von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor dem Herrn im Offenbarungszelt steht; alles übrige Blut soll er an den Sockel des Brandopferaltares am Eingang des Offenbarungszeltes gießen. 19 Er hebe von ihm sein gesamtes Fett ab und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen. 20 Mit dem Stier soll er genau so verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopferstier verfährt. Der Priester soll ihnen Sühne schaffen, und es wird ihnen vergeben. 21 Den Stier aber schaffe man zum Lager hinaus und verbrenne ihn, wie man den ersten Stier verbrannt hat. Darin besteht das Gemeindesündopfer.

Sündopfer des Fürsten

22 Wenn sich ein Fürst vergeht und eines der Gebote des Herrn, seines Gottes, versehentlich übertritt in Dingen, die nicht getan werden dürfen, und somit schuldig wird, 23 und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm (später) bewußt wird, dann soll er einen fehlerlosen Ziegenbock als Gabe darbringen. 24 Er lege seine Hand auf den Kopf des Bockes und schlachte ihn da, wo man das Brandopfer vor dem Herrn schlachtet, denn ein Sündopfer ist es. 25 Der Priester nehme etwas von dem Sündopferblut mit seinem Finger und streiche es an die Hörner des Brandopferaltars; sein übriges Blut gieße er an den Sockel dieses Altares. 26 Sein ganzes Fett lasse er auf dem Altar in Rauch aufgehen wie das Fett des Friedopfers. So soll der Priester für ihn Sühne schaffen wegen seines Vergehens, und Verzeihung wird ihm zuteil.

Sündopfer des gewöhnlichen Mannes

27 Wenn einer aus dem Volk des Landes sich versehentlich vergeht und durch ein Zuwiderhandeln gegen eines der Gebote des Herrn in Dingen, die nicht getan werden dürfen, schuldig wird 28 und er sich der begangenen Sünde bewußt wird, dann soll er als Gabe eine fehlerlose weibliche Ziege darbringen für seine Sünde. 29 Er lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es am Ort, wo man das Brandopfer schlachtet. 30 Der Priester nehme etwas vom Blut mit dem Finger und streiche es an die Hörner des Brandopferaltares; das übrige Blut gieße er an den Sockel des Altares. 31 Dann entferne er das ganze Fett, wie das Fett vom Friedopfer entfernt wird; der Priester lasse es in Rauch aufgehen zu lieblichem Wohlgeruch für den Herrn. So schafft ihm der Priester Sühne, und es wird ihm Vergebung zuteil. 32 Will jemand ein Lamm als Gabe für ein Sündopfer darbringen, so opfere er ein fehlerloses weibliches Tier. 33 Er lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es als Sündopfer da, wo man das Brandopfer schlachtet. 34 Der Priester aber nehme etwas von dem Blut des Sündopfers mit dem Finger und streiche es an die Hörner des Brandopferaltares; all sein übriges Blut schütte er an den Sockel des Altares. 35 Dann entferne er sein ganzes Fett, wie das Fett des Lammes beim Friedopfer entfernt wird; der Priester lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen. So schafft er ihm Sühne für die begangene Sünde, und es wird ihm Verzeihung zuteil.


Fußnote

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