Kategorie:Vulgata:AT:3Mos05

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Drittes Buch Moses

Kapitel 5

Vier besondere Vergehen

1 Wenn jemand sündigt dadurch, daß er eine laute Verfluchung hört und Zeuge sein könnte, da er Augenzeuge war oder es sonst in Erfahrung gebracht hat, macht aber keine Anzeige, so daß er schuldig wird -, 2 oder jemand berührt etwas Unreines, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das eines unreinen Haustieres oder eines unreinen Kriechtieres, und es entgeht ihm zunächst, so daß er unrein und schuldig wird -, 3 oder jemand kommt mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung, mit irgendeiner Unreinheit, durch die man unrein werden kann, ohne es zu wissen, wird es dann aber inne, so daß er in Schuld gerät -, 4 oder jemand schwört in unbedachter Rede, etwas Böses oder Gutes zu tun, wie man eben unbesonnen schwören kann, ohne daran zu denken, bemerkt es aber danach, so daß er sich mit derartigem schuldig macht -, 5 wenn also jemand durch etwas Derartiges in Schuld gerät, soll er bekennen, wessen er sich schuldig gemacht, 6 und er bringe als Buße für die begangene Verfehlung dem Herrn ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Lamm oder eine Ziege, als Sündopfer dar; der Priester soll ihm Sühne verschaffen wegen seines Vergehens.

Taubensündopfer

7 Wenn aber jemand den Preis für ein Schaf nicht aufbringt, so bringe er dem Herrn als Buße für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. 8 Er soll sie zum Priester tragen; dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte Taube zuerst dar und knicke ihr dicht vor dem Genick den Kopf ab, ohne ihn abzutrennen. 9 Dann sprenge er von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altares; der Rest des Blutes aber werde an den Sockel des Altares ausgepreßt, denn es ist ein Sündopfer. 10 Die andere Taube aber verwende er vorschriftsmäßig als Brandopfer. So soll der Priester für ihn Sühne schaffen wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, und es wird ihm Verzeihung zuteil.

Mehlsündopfer

11Wenn er aber zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringt, so bringe er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Mehl als Sündopfer dar; er gieße kein Öl darauf und tue keinen Weihrauch dazu - denn es ist ein Sündopfer. 12 Er bringe es zum Priester; dieser hebe eine reichliche Handvoll davon ab als dessen duftenden Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen - denn es ist ein Sündopfer. 13 So schafft der Priester für ihn Sühne wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgendeinem Anlaß schuldig gemacht hat, und es wird ihm Verzeihung zuteil. Der Rest soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.« 

Schuldopfer

14 Der Herr redete zu Moses: 15 »Wenn jemand etwas veruntreut und sich versehentlich an den Abgaben für den Herrn versündigt, dann bringe er dem Herrn als Buße einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung zwei Silbersekel heiligen Gewichtes wert ist, als Schuldopfer dar. 16 Was er dem Heiligtum entzogen hat, soll er zurückerstatten, noch ein Fünftel davon hinzulegen und es dem Priester geben. Der Priester schaffe Sühne für ihn mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm Verzeihung zuteil.

Versehentliche Gesetzesübertretung

17 Vergeht sich jemand, übertritt er unbewußt eines der Gebote des Herrn in Dingen, die nicht getan werden dürfen, und gerät er so in Schuld und lädt Sünde auf sich, 18 dann bringe er als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zum Priester. Dieser soll ihm Sühne schaffen wegen des Verstoßes, den er unbewußt begangen hat; es wird ihm Verzeihung zuteil. 19 Ein Schuldopfer ist es, hat er sich doch gegen den Herrn verfehlt.« 

Sünden gegenüber dem Nächsten

20 Der Herr sprach zu Moses: 21 »Wenn jemand sich vergeht und sich einer Veruntreuung gegen den Herrn schuldig macht, indem er gegenüber seinen Nächsten etwas Anvertrautes, Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten erpresst 22 oder bestreitet, daß er etwas Verlorenes gefunden, oder einen Meineid geschworen hat wegen irgendeiner Handlung, deretwegen sich ein Mann vergehen kann -, 23 wer so gesündigt hat und schuldig ist, gebe das Geraubte zurück, das er an sich genommen, das Erpreßte, das er erzwungen, das Verwahrte, das man ihm anvertraut, das Verlorene, das er gefunden, 24 oder alles, worum er den Meineid geschworen hat. Er muß es nach seinem vollen Wert ersetzen und noch ein Fünftel dazulegen; er soll es am Tage seines Schuldopfers dem Eigentümer erstatten. 25 Als seine Buße für den Herrn bringe er zum Priester einen fehlerlosen Widder vom Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer. 26 Der Priester soll für ihn Sühne schaffen vor dem Herrn, und es wird ihm jeweils die betreffende Untat vergeben, durch die er sich verschuldet hat.«


Fußnote

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