Kategorie:Vulgata:AT:3Mos21

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Drittes Buch Moses

Kapitel 21

Trauerbräuche und Priester

1 Der Herr sprach zu Moses: »Rede zu den Priestern, den Söhnen Aarons, und sage zu ihnen: An einer Leiche seiner Volksgenossen darf der Priester sich nicht unrein machen, 2 sondern nur an seinen nächsten Blutsverwandten, an seiner Mutter, seinem Vater, seinem Sohne, seiner Tochter, seinem Bruder, 3 auch an seiner Schwester, die ihm als Jungfrau nahesteht, die noch keinem Mann gehört, darf er sich unrein machen. 4 Er darf sich aber nicht verunreinigen an einer Verheirateten unter seinen Volksgenossen und sich dadurch entweihen. 5 Sie dürfen sich auf ihrem Haupt keine Glatze scheren und dürfen den Rand ihres Bartes nicht stutzen und an ihrem Leib keine Einschnitte machen. 6 Heilig seien sie ihrem Gott, und den Namen ihres Gottes dürfen sie nicht entweihen; denn sie bringen die Feueropfer des Herrn, ihres Gottes Speise, dar; darum sollen sie heilig sein! 7 Eine Buhlerin oder eine Entehrte dürfen sie nicht zur Frau nehmen; auch eine von ihrem Mann Verstoßene dürfen sie nicht heiraten; denn der Priester ist seinem Gott heilig! 8 Auch du sollst ihn heilighalten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar. Heilig sei er dir; denn heilig bin ich, der Herr, der euch heiligt! 9 Entweiht sich eine Priestertochter durch Unzucht, so entweiht sie damit ihren Vater, sie werde im Feuer verbrannt.

Trauerverbot des Hohenpriesters

10 Der Priester aber, der höher steht als seine Brüder, über dessen Haupt das Salböl ausgegossen ward, und den man durch Anlegen der (heiligen) Gewänder ins Priesteramt eingesetzt hat, darf sein Haupthaar nicht ungepflegt herabhängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen. 11 Er darf überhaupt zu keiner Leiche hintreten; selbst an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht unrein machen. 12 Das Heiligtum darf er nicht verlassen, sonst würde er das Heiligtum seines Gottes entweihen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ruht auf ihm: Ich bin der Herr!

Ehe des Hohenpriesters

13 Er muß sich als Frau eine Jungfrau nehmen; 14 eine Witwe, eine Verstoßene, eine Entehrte oder eine Buhlerin darf er nicht heiraten; vielmehr soll er sich eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen zur Frau nehmen. 15 Er darf seine Nachkommenschaft unter seinen Volksgenossen nicht entweihen; denn ich bin der Herr, der ihn heiligt.«

Weihehindernisse

16 Es sprach der Herr zu Moses: 17 »Sprich also zu Aaron: Hat jemand von deinen Nachkommen in künftigen Geschlechtern ein leibliches Gebrechen, so trete er nicht hinzu, um die Speise seines Gottes darzubringen; 18 denn wenn jemand ein körperliches Gebrechen hat, darf er sich nicht nahen, es handle sich um einen Blinden oder Lahmen, einen mit gespaltener oder mißgebildeter Nase, 19 mit einem gebrochenen Bein oder gebrochenen Arm, 20 um einen, der buckelig oder zu mager ist oder der weiße Flecken im Auge, Krätze, Flechten oder beschädigte Hoden hat. 21 Keiner mit einem Leibesgebrechen von den Nachkommen des Priesters Aaron trete herzu um die Feueropfer seines Herrn darzubringen; mit einem Gebrechen darf er sich nicht nahen, die Speise seines Gottes darzubringen. 22 Von der Speise seines Gottes, von den heiligen und von den hochheiligen Gaben, darf er jedoch essen. 23 Nur zum Vorhang darf er nicht herankommen oder sich dem Altar nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat; er soll meine Heiligtümer nicht entweihen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt!« 24 So redete Moses zu Aaron, zu seinen Söhnen und zu allen Israeliten.


Fußnote

21,1-9: Der Priester als für Gott ausgesondert darf kultisch nicht unrein werden, denn er ist gottgeweiht. 17-21: Auch Opferpriester müssen frei von körperlichen Gebrechen sein. 22: Die Ausgeschlossenen dürfen von den Opferanteilen der Priester ihr Leben fristen. »Speise Gottes« ist altertümlicher Ausdruck für die Opfer, obwohl im AT nie angenommen wird, daß Gott davon ißt. - Weitere Kapitel: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 22 23 24 25 26 27

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