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Fünftes Buch Moses

Kapitel 14

Heidnische Trauerbräuche

1 Ihr seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Ihr dürft euch daher eure Haut nicht einritzen und euch über der Stirn keine Glatze scheren wegen eines Toten. 2 Denn ein dem Herrn, deinem Gott, geweihtes Volk bist du: Dich hat der Herr erwählt, daß du unter allen Völkern auf dem Erdboden sein besonderes Eigentumsvolk seiest.

Vierfüßler

3 Du darfst nichts von dem essen, was ein Greuel ist. 4 Dies sind die Vierfüßler, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege, 5 Hirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Dischon, Wildschaf, Antilope; 6 alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen haben, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und die zugleich wiederkäuen, dürft ihr essen. 7 Nur folgende von den Wiederkäuern und denen, die durchgespaltene Klauen haben, dürft ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs; denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine (völlig) durchgespaltenen Klauen; als unrein haben sie euch zu gelten; 8 ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; als unrein hat es euch zu gelten; das Fleisch all dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren.

Fische und Vögel

9 Folgendes dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat, könnt ihr essen! 10 Was aber keine Flossen und Schuppen trägt, dürft ihr nicht essen. Als unrein hat es euch zu gelten. 11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12 Folgende von den Vögeln dürft ihr nicht essen: Adler, Lämmergeier, Schwarzgeier, 13 den Roten Milan, die Weihe nach ihren verschiedenen Arten, 14 alle Rabenarten, 15 den Strauß, die Eule, die Möwe, den Falken nach seinen Arten, 16 das Käuzchen, die Ohreule und die Weiße Eule, 17 die Dohle, den Aasgeier und die Fischeule, 18 den Storch, den Reiher nach seinen Arten, den Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Auch alle geflügelten Kleintiere sollen euch als unrein gelten; sie dürfen nicht gegessen werden. 20 Nur alle reinen Flügeltiere dürft ihr essen.
21 Kein Aas dürft ihr essen! Dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es abgeben, daß er es esse. Oder auch einem Ausländer darfst du es verkaufen. Du bist ja ein Volk, das dem Herrn, deinem Gott, geweiht ist. Du darfst ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

Zehntgesetze

22 Den gesamten Ertrag deiner Aussaat von allem, was dir auf dem Felde wächst, sollst du alljährlich gewissenhaft verzehnten. 23 Du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er sich zur Wohnstatt seines Namens gemacht hat, den Zehnten von deinem Getreide, deinem Most und Öl sowie die Erstwürfe deines Groß- und Kleinviehs verzehren, auf daß du es lernst, den Herrn, deinen Gott, immerdar zu fürchten. 24 Ist aber der Weg zu weit für dich, kannst du es nicht hintragen, weil die Stätte, die der Herr, dein Gott, zur Wohnstätte seines Namens erwählen wird, zu fern ist, und der Herr, dein Gott, läßt dir Segen zukommen, 25 dann mußt du es für Geld verkaufen. Nimm das Geld im Beutel mit dir, begib dich nach der Stätte, die sich der Herr, dein Gott, erwählen wird, 26 dann kaufe für das Geld alles, was dein Herz begehrt, Rinder und Schafe, Wein und Rauschtrank und alles, wonach du verlangst! Halte daselbst ein Mahl vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich mit deiner Familie!
27 Aber auch den Leviten, der in deinen Ortschaften wohnt, darfst du nicht im Stich lassen; denn er hat keinen Anteil und kein Erbe bei dir. 28 Am Ende des dritten Jahres sollst du den Gesamtzehnten von deinem Ertrag in diesem Jahr herausnehmen und in deinem Wohnort niederlegen. 29 Dann komme der Levit - er hat ja keinen Anteil und keinen Erbbesitz bei dir -, ferner der Fremdling, die Waise und die Witwe in deinen Ortschaften; sie sollen sich satt essen, und der Herr, dein Gott, wird dich in allem Tun deiner Hände segnen.


Fußnote

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