Kategorie:Vulgata:AT:5Mos20

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Fünftes Buch Moses

Kapitel 20

Befreiung vom Kriegsdienst

1 Ziehst du wider deine Feinde in den Krieg, und erblickst du Rosse und Wagen sowie ein Kriegsvolk, das dir zahlenmäßig überlegen ist, so fürchte dich nicht! Der Herr, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, ist mit dir. 2 Stehst du dann vor der Schlacht, dann trete der Priester vor und spreche zum Kriegsvolk. 3 Er sage ihnen: Höre, Israel! Ihr rückt heute in die Schlacht wider eure Feinde. Euer Herz sei unverzagt, fürchtet euch nicht, erbebt nicht und erschaudert nicht vor ihnen! 4 Denn der Herr, euer Gott, ist es, der mit euch in den Kampf wider eure Feinde zieht, um euch den Sieg zu verleihen. 5 Als dann sollen die Vorsteher vor dem Kriegsvolk verkünden: Hat jemand ein neues Haus gebaut, es aber noch nicht eingeweiht, dann trete er weg und kehre heim, damit er im Kampf nicht umkomme und ein anderer es einweihe. 6 Wer aber einen Weinberg gepflanzt und seine Erstlingsfrucht noch nicht geerntet hat, trete weg und kehre heim, damit er nicht in der Schlacht umkomme und ein anderer die Erstlingsfrucht einbringe. 7 Wer sich eine Frau anverlobt, sie aber noch nicht heimgeführt hat, trete weg und kehre heim, damit er nicht im Kampf umkomme und ein anderer sie heimführe. 8 Die Vorsteher sollen weiterhin vor dem Kriegsvolk verkünden und sagen: Wer furchtsam und mutlos ist, trete weg und kehre heim; er soll das Herz seiner Stammesbrüder nicht gleichfalls entmutigen. 9 Wenn dann die Vorsteher ihre Ansprache an das Kriegsvolk vollendet haben, sollen sie die Heerführer an des Volkes Spitze stellen.

Art der Kriegführung

10 Rückst du gegen eine Stadt heran, um sie zu bekämpfen, sollst du sie erst zu friedlicher Übergabe aufrufen. 11 Wenn sie auf das friedliche Angebot eingeht und dir die Tore öffnet, soll die ganze Bevölkerung, die sich darin befindet, dir fronpflichtig und dienstbar sein. 12 Will sie aber mit dir kein friedliches Abkommen treffen, sondern Krieg führen, sollst du sie belagern. 13 Gibt sie dann der Herr, dein Gott, in deine Hand, erschlage alle Männer mit dem blanken Schwert. 14 Die Frauen und Kinder jedoch, das Vieh und alles, was sich in der Stadt befindet, sollst du für dich als Beutegut nehmen und die Beute, die der Herr, dein Gott, dir gab, genießen. 15 So sollst du mit den Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen, die nicht zu den Städten der hiesigen Völker gehören. 16 Jedoch von den Städten dieser Völker, die der Herr, dein Gott, dir zum Eigentum übergibt, sollst du überhaupt kein Wesen am Leben lassen. 17 Mit dem Bann sollst du sie ausrotten, die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Perissiter, Hiwwiter und Jebusiter, wie der Herr, dein Gott, dir geboten hat. 18 Sie sollen euch nicht lehren, dergleichen Greueltaten zu tun, die sie ihren Göttern zu Ehren verübt haben, damit ihr nicht auch sündigt wider den Herrn, euren Gott.

Belagerung

19 Mußt du im Krieg eine Stadt längere Zeit belagern, um sie zu erobern, so vernichte nicht die zu ihr gehörenden Bäume, indem du die Axt an sie legst! Von ihnen sollst du ja essen; darum haue sie nicht um! Sind etwa Feldbäume Menschen, die auch von dir belagert werden? 20 Nur solche Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, darfst du vernichten, fällen und damit Belagerungswerke gegen die Stadt bauen, die mit dir im Kampf liegt, bis sie sich ergibt.


Fußnote

20, 1 -20: Ebenfalls Gesetzespredigt. Der Brauch, ein feindliches Volk nach seiner Besiegung als Gesamtheit den Göttern als Ganzopfer darzubringen, war im Altertum weit verbreitet. Die erwähnten Völker sind zu gleicher Zeit Feinde des wahren Gottes, dessen Verehrer in ihrer Existenz zu schützen waren. Die Gesetzespredigt will zudem vor den drohenden Gefahren abschrecken - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |

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