Kategorie:Vulgata:NT:1Kor07: Unterschied zwischen den Versionen

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7,1-40: Ein bedeutsames Kapitel für die Auffassung von Ehe und Jungfräulichkeit, mit grundlegenden Sätzen für das noch heute geltende kirchliche Eherecht. • 2: Nicht der erste und alleinige Sinn der Ehe. Paulus hebt nur einen besonderen Gesichtspunkt hervor wenn er in der Ehe eine Hilfe zur Beruhigung geschlechtlicher Triebe sieht. • 10f: Zur Unauflösbarkeit der Ehe vgl. [[:Kategorie:Vulgata:NT:Mt05|Mt 5,32]]; [[:Kategorie:Vulgata:NT:Mt19|19,3-11]]; [[:Kategorie:Vulgata:NT:Mk10|Mk 10,4-12]]; [[:Kategorie:Vulgata:NT:Lk16|Lk 16,18]].• 12-17: Das vom Apostel im Bewußtsein seiner Sendung formulierte »Privileg« im Fall des Übertritts eines Partners einer heidnischen Ehe zum christlichen Glauben ist heute noch als »Privilegium Paulinum« in Geltung. • 21f: Nicht von außen, sondern von innen her sucht die Kirche die soziale Ordnung zu reformieren. Jeder Mensch, ob Sklave oder Freier, steht im Dienst des Herrn Jesus Christus. Paulus will mit dem Zusatz in Vers 21 dem Sklaven kaum empfehlen, von einer Möglichkeit des Freiwerdens keinen Gebrauch zu machen, vgl. seine diesbezügliche Stellungnahme im [[:Kategorie:Vulgata:NT:Philem1|Philem 1,15f]]. Doch soll gerade der Freigelassene erst recht sich als Sklave Christi betrachten. • 25f: Wertmesser in jedem Stand ist die Liebe zu Christus. Von ihr erhält die Empfehlung der Jungfräulichkeit ihr besonderes Motiv. Sie soll den Menschen frei machen für Christus. - Weitere Kapitel:  
7,1-40: Ein bedeutsames Kapitel für die Auffassung von Ehe und Jungfräulichkeit, mit grundlegenden Sätzen für das noch heute geltende kirchliche Eherecht. • 2: Nicht der erste und alleinige Sinn der Ehe. Paulus hebt nur einen besonderen Gesichtspunkt hervor wenn er in der Ehe eine Hilfe zur Beruhigung geschlechtlicher Triebe sieht. • 10f: Zur Unauflösbarkeit der Ehe vgl. [[:Kategorie:Vulgata:NT:Mt05|Mt 5,32]]; [[:Kategorie:Vulgata:NT:Mt19|19,3-11]]; [[:Kategorie:Vulgata:NT:Mk10|Mk 10,4-12]]; [[:Kategorie:Vulgata:NT:Lk16|Lk 16,18]].• 12-17: Das vom Apostel im Bewußtsein seiner Sendung formulierte »Privileg« im Fall des Übertritts eines Partners einer heidnischen Ehe zum christlichen Glauben ist heute noch als »Privilegium Paulinum« in Geltung. • 21f: Nicht von außen, sondern von innen her sucht die Kirche die soziale Ordnung zu reformieren. Jeder Mensch, ob Sklave oder Freier, steht im Dienst des Herrn Jesus Christus. Paulus will mit dem Zusatz in Vers 21 dem Sklaven kaum empfehlen, von einer Möglichkeit des Freiwerdens keinen Gebrauch zu machen, vgl. seine diesbezügliche Stellungnahme im [[:Kategorie:Vulgata:NT:Philo01|Philo 1,15f]]. Doch soll gerade der Freigelassene erst recht sich als Sklave Christi betrachten. • 25f: Wertmesser in jedem Stand ist die Liebe zu Christus. Von ihr erhält die Empfehlung der Jungfräulichkeit ihr besonderes Motiv. Sie soll den Menschen frei machen für Christus. - Weitere Kapitel:  
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Version vom 17. Dezember 2011, 13:05 Uhr

Der erste Brief an die Korinther

Kapitel 7

Ehe und Jungfräulichkeit

1 Zu dem, wovon ihr geschrieben habt: Es ist für den Mann gut, eine Frau nicht anzurühren. 2 Doch zur Vermeidung von Sünden der Unzucht habe ein jeder seine Frau und eine jede ihren Mann. 3 Der Frau leiste der Mann die schuldige Pflicht, und ebenso auch die Frau dem Manne. 4 Die Frau verfugt nicht über den eigenen Leib, sondern der Mann; ebenso aber verfügt auch der Mann nicht über den eigenen Leib, sondern die Frau. 5 Entzieht euch einander nicht, es sei denn aus Übereinkommen für eine bestimmte Zeit, um euch dem Gebete zu widmen; dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht versuche angesichts eurer Unbeständigkeit. 6 Dies sage ich als Zugeständnis, nicht als Gebot. 7 Ich wünschte, alle Menschen wären wie ich selbst; doch ein jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so. 8 Den Unverheirateten und den Verwitweten aber sage ich: Es ist gut für sie, wenn sie so bleiben wie auch ich. 9 Können sie aber nicht enthaltsam sein, so sollen sie heiraten; denn besser ist es, zu heiraten als zu brennen. 10 Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Manne nicht trennen; 11 ist sie aber getrennt, so bleibe sie ehelos oder versöhne sich mit ihrem Manne. Auch der Mann soll die Frau nicht entlassen.

Ehe mit Heiden

12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Hat ein Bruder eine ungläubige Frau, und sie willigt ein, mit ihm zu leben, so entlasse er sie nicht. 13 Und hat eine [gläubige] Frau einen ungläubigen Mann, und er willigt ein, mit ihr zu leben, so entlasse sie den Mann nicht. 14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die [gläubige] Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. 15 Will jedoch der Ungläubige sich trennen, so mag er sich trennen; denn nicht gebunden ist der Bruder oder die Schwester in solchen Fällen; in Frieden hat Gott euch berufen. 16 Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten wirst?

Standestreue

17 Sonst aber wandle ein jeder, wie es ihm der Herr zugeteilt, wie Gott ihn berufen hat. So ist meine Weisung in allen Gemeinden. 18 Ist einer als Beschnittener berufen, so mache er sich nicht unbeschnitten; ist einer als Unbeschnittener berufen, so lasse er sich nicht beschneiden. 19 Die Beschneidung bedeutet nichts und das Unbeschnittensein nichts, sondern die Erfüllung der Gebote Gottes. 20 Jeder bleibe in dem Beruf, in dem er berufen wurde. 21 Bist du als Sklave berufen, so mache dir keine Sorge; aber auch wenn du frei werden kannst, nutze es noch mehr. 22 Denn wer im Herrn berufen wurde als Sklave, ist ein Freigelassener des Herrn; ebenso ist, wer als Freier berufen wurde, ein Sklave Christi. 23 Um einen Preis seid ihr erkauft; werdet nicht Sklaven von Menschen! 24 Worin ein jeder berufen wurde, Brüder, darin verbleibe er vor Gott!

Von der inneren Freiheit!

25 Was aber die Jungfrauen betrifft, so habe ich keinen Auftrag vom Herrn; doch einen Rat gebe ich als einer, der durch das Erbarmen des Herrn Vertrauen verdient. 26 Ich meine also, es ist gut bei der gegenwärtigen Bedrängnis, es ist gut für einen Menschen, daß er sich so verhalte: 27 Bist du gebunden an eine Frau, so suche nicht Lösung! Bist du gelöst von einer Frau, so suche nicht nach einer Frau! 28 Wenn du aber heiratest, sündigst du nicht, und wenn die Jungfrau heiratet, sündigt sie nicht. Doch werden solche Bedrängnis haben durch das Fleisch, und davor möchte ich euch bewahren. 29 Das sage ich, Brüder: Die Zeit ist kurz. Fortan sollen auch jene, die eine Frau haben, sich so verhalten, als hätten sie keine, 30 und die weinen, als weinten sie nicht, und die sich freuen, als freuten sie sich nicht, und die kaufen, als behielten sie nichts, 31 und die mit der Welt verkehren, als verkehrten sie nicht; denn die Gestalt dieser Welt vergeht. 32 Möchte ich doch, daß ihr frei wäret von unruhiger Sorge. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn, wie er gefalle dem Herrn; 33 der Verheiratete sorgt sich um die Sache der Welt, wie er gefalle der Frau, 34 und er ist geteilt. Die unverheiratete Frau und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, daß sie heilig seien an Leib und Geist; die Verheiratete aber sorgt sich um die Sache der Welt, wie sie gefalle dem Manne. 35 Dies aber sage ich zu eurem Besten, nicht um eine Schlinge über euch zu werfen, sondern in der Sorge um das rechte Verhalten und ungestörte Verharren beim Herrn.

Heiraten und Wiederverheiratung

36 Meint aber jemand, er handle unschicklich gegenüber seiner Jungfrau, wenn sie über die Jahre kommt und es deshalb so sein soll, so möge er tun, was er will, er sündigt nicht; sie mögen heiraten. 37 Wer aber feststeht in seinem Herzen und keinem Zwang unterliegt, sondern Freiheit hat über seinen Willen und dies in seinem Herzen beschlossen hat, seine Jungfrau zu bewahren, der wird recht tun. 38 Wer also seine Jungfrau verheiratet, tut recht; wer sie aber nicht verheiratet, tut besser. 39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; ist aber ihr Mann entschlafen, so ist sie frei, zu heiraten, wen sie will; doch geschehe es im Herrn. 40 Glücklicher aber ist sie, wenn sie so bleibt, wie es meinem Rat entspricht; und ich glaube, daß auch ich den Geist Gottes habe.


Fußnote

7,1-40: Ein bedeutsames Kapitel für die Auffassung von Ehe und Jungfräulichkeit, mit grundlegenden Sätzen für das noch heute geltende kirchliche Eherecht. • 2: Nicht der erste und alleinige Sinn der Ehe. Paulus hebt nur einen besonderen Gesichtspunkt hervor wenn er in der Ehe eine Hilfe zur Beruhigung geschlechtlicher Triebe sieht. • 10f: Zur Unauflösbarkeit der Ehe vgl. Mt 5,32; 19,3-11; Mk 10,4-12; Lk 16,18.• 12-17: Das vom Apostel im Bewußtsein seiner Sendung formulierte »Privileg« im Fall des Übertritts eines Partners einer heidnischen Ehe zum christlichen Glauben ist heute noch als »Privilegium Paulinum« in Geltung. • 21f: Nicht von außen, sondern von innen her sucht die Kirche die soziale Ordnung zu reformieren. Jeder Mensch, ob Sklave oder Freier, steht im Dienst des Herrn Jesus Christus. Paulus will mit dem Zusatz in Vers 21 dem Sklaven kaum empfehlen, von einer Möglichkeit des Freiwerdens keinen Gebrauch zu machen, vgl. seine diesbezügliche Stellungnahme im Philo 1,15f. Doch soll gerade der Freigelassene erst recht sich als Sklave Christi betrachten. • 25f: Wertmesser in jedem Stand ist die Liebe zu Christus. Von ihr erhält die Empfehlung der Jungfräulichkeit ihr besonderes Motiv. Sie soll den Menschen frei machen für Christus. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 |

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