Kategorie:Vulgata:AT:4Mos05
=Viertes Buch Moses
Kapitel 5
Absonderung der Unreinen
1 Der Herr sprach zu Moses: 2 »Befiehl den Israeliten, alle aus dem Lager hinauszuweisen, die an Aussatz oder Ausfluß leiden, auch jeden, der sich an einer Leiche verunreinigt. 3 Ob Mann oder Weib, weist sie hinaus außerhalb des Lagers, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen; denn ich wohne in ihrer Mitte!«4 Die Israeliten taten so und schafften sie außerhalb des Lagers. Wie der Herr dem Moses befohlen, so taten die Israeliten.
Schadenersatz
5 Der Herr gebot Moses: 6 »Sprich zu den Israeliten: Begeht ein Mann oder Weib irgendeine menschliche Sünde, indem sie etwas veruntreuen dem Herrn gegenüber und dadurch in Schuld geraten, 7 so sollen sie ihre begangene Sünde bekennen; man soll das Veruntreute in seinem Vollwert zurückerstatten und ein Fünftel zusetzen und dem geben, dem man es schuldet. 8 Hat der Mann aber keinen Anverwandten, dem man die geschuldete Summe zurückerstatten kann, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, dem Herrn zu und gehört dem Priester, mit Ausnahme des Sühnewidders, mit dem man für ihn Sühne schafft.
Hebe
9 Ebenso gehört dem Priester jegliche Hebe von allen heiligen Gaben, die Israels Söhne zu ihm bringen. 10 Ihm selbst gehört, was er selber weiht; was jemand aber dem Priester gibt, gehöre diesem.«
Ehebruch und Eifersucht
11 Der Herr gebot Moses: 12 »Sprich zu den Israeliten und sage ihnen: Wenn die Frau eines Mannes sich vergeht und pflichtwidrig gegen ihn handelt 13 dadurch, daß ein anderer Mann mit ihr Umgang hat, dies bleibt aber vor den Augen ihres Mannes verborgen und unentdeckt, und obwohl sie sich unrein gemacht hat, ist kein Zeuge da, der sie ertappte, 14 jener wird aber eifersüchtig auf seine Frau - sie hat sich ja tatsächlich verunreinigt -, oder es kommt über einen der Geist der Eifersucht, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, die sich aber tatsächlich nicht verunreinigt hat, 15 dann bringe der Mann seine Frau vor den Priester und auch die um ihretwillen notwendige Opfergabe: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er darauf nicht Öl gießen und Weihrauch streuen; denn es ist ja ein Eifersuchtsopfer, ein Offenbarungsopfer, das Verschuldung offenbar machen soll. 16 Der Priester lasse sie herankommen und stelle sie vor den Herrn. 17 Dann gieße er heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß, nehme von dem Staub am Boden der Wohnstätte und streue ihn in das Wasser. 18 Der Priester stelle die Frau vor den Herrn, löse ihr die Haupthaare auf und gebe ihr das Offenbarungsopfer in die Hände - ein Eifersuchtsopfer ist es -; das bittere, fluchbringende Wasser aber bleibe in der Hand des Priesters. 19 Der Priester beschwöre sie und spreche zu der Frau: Wenn niemand dir beigewohnt hat und du dich nicht durch Untreue gegen deinen Mann vergangen hast in Unreinheit, so schade dir dieses bittere Fluchwasser nicht! 20 Hast du dich aber in Untreue gegen deinen Mann verfehlt, und bist du dadurch unrein, daß ein anderer dir beigewohnt hat, der nicht dein Mann ist, 21 dann - so beschwöre der Priester die Frau mit feierlichem Fluche und spreche zu ihr -, dann mache dich der Herr zur Schwur- und Fluchbeladenen inmitten deiner Volksgenossen! Der Herr lasse deine Hüften einfallen und deinen Bauch anschwellen! 22 Dieses fluchbringende Wasser dringe in deine Eingeweide, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüften einfallen! Die Frau aber spreche: Amen! Amen! 23 Der Priester schreibe diese Fluchworte auf ein Blatt und wische sie in das Bitterkeitswasser hinein. 24 Dann reiche er der Frau das bittere Fluchwasser zum Tranke dar, damit das Fluchwasser in sie eindringe zur Bitternis. 25 Der Priester nehme der Frau das Eifersuchtsopfer aus der Hand, schwinge das Speiseopfer vor dem Herrn hin und her und bringe es zum Altar. 26 Er nehme eine Handvoll davon als zugehörigen Duftteil und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken. 27 Der Priester hat ihr das Wasser zum Tranke dargereicht; dann wird, wenn sie untreu war und pflichtwidrig wider ihren Mann gehandelt hat, das Fluchwasser zur Bitterkeit in sie eindringen: ihr Bauch schwillt an, ihre Hüften fallen ein, und die Frau wird zur Fluchbeladenen inmitten ihrer Volksgenossen werden. 28 Hat sich aber die Frau nicht verunreinigt und ist sie unschuldig, so bleibt sie unversehrt und kann gesegneten Leibes werden. 29 Dies ist das Eifersuchtsgesetz für den Fall, daß eine Frau ihrem Mann gegenüber treulos handelt und sich verunreinigt, 30 oder wenn über einen Mann ein Eifersuchtsgeist kommt und er eifersüchtig wird auf seine Frau: Er stelle die Frau vor den Herrn, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesem Gesetze! 31 Der Mann ist von Schuld frei; jene Frau aber hat ihre Verschuldung zu tragen.«
Fußnote
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