Kategorie:Vulgata:AT:4Mos30

Aus Vulgata
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Viertes Buch Moses

Kapitel 30

1 Moses gab den Israeliten die Weisungen, ganz wie ihm der Herr befohlen hatte.

Gelübde eines Mannes

2 Moses sprach zu den Stammeshäuptern der Israeliten: »Dies ordnet der Herr an: 3 Legt ein Mann dem Herrn ein Gelübde ab, oder schwört er einen Eid, sich selbst ein Enthaltungsgelübde aufzuerlegen, so soll er sein Wort nicht brechen; er soll so handeln, wie es sein Mund ausgesprochen.

Gelübde eines Mädchens

4 Gelobt eine weibliche Person dem Herrn etwas, oder legt sie sich selbst ein Enthaltungsgelübde auf, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters lebt, 5 so sind alle ihre Gelübde gültig, und jede Enthaltung, zu der sie sich durch Gelübde verpflichtet, hat Gültigkeit, doch muß ihr Vater von dem Gelübde und ihrer Enthaltung, zu der sie sich verpflichtete, erfahren und dazu schweigen. 6 Wehrt ihr aber ihr Vater an dem Tage, da er davon hört, so haben all ihre Gelübde und Enthaltungsgelübde, die sie sich selbst auferlegte, keine Gültigkeit; der Herr aber wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

Voreheliche Gelübde in der Ehe: Ihr Mann muß davon erfahren

7 Verheiratet sie sich nun aber, während noch ihre Gelübde auf ihr lasten oder sonst ein unbedacht ausgesprochenes Wort, durch das sie sich ein Enthaltungsgelübde auferlegt hat, 8 so haben ihre Gelübde und ihre Enthaltungen, die sie sich selber auferlegt hat, Gültigkeit, doch muß ihr Mann davon erfahren und am Tage, da er es erfährt, schweigen. 9 Wehrt ihr aber ihr Mann am Tage, da er davon erfährt, so macht er das Gelübde, das auf ihr lastet, und das unbedacht ausgesprochene Wort, durch das sie sich selbst gebunden hat, ungültig, und der Herr wird ihr verzeihen.

Witwengelübde

10 Das Gelübde einer Witwe oder einer geschiedenen Frau, überhaupt alles, wozu sie sich selbst verpflichtet hat, bleibt verbindlich für sie.

Gelübde einer Ehefrau

11 Tut sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde, oder legt sie sich selbst eidlich auf, eine Enthaltung zu üben, 12 so haben all ihre Gelübde Gültigkeit, und jegliche Enthaltung, zu der sie sich verpflichtete, besteht. Doch muß ihr Mann davon erfahren und dazu schweigen und ihr nicht wehren. 13 Macht aber ihr Mann an dem Tage, da er davon hört, sie ungültig, so besteht nichts von dem, was ihre Lippen ausgesprochen haben, seien es nun Gelübde oder die Pflicht zu einer Enthaltung. Ihr Mann hat sie ungültig gemacht, und der Herr wird ihr verzeihen. 14 Jedes Gelübde und jede eidliche Verpflichtung zu einem Fasten kann von ihrem Manne als bestehend oder nicht bestehend erklärt werden. 15 Schweigt ihr Mann dazu von einem Tag zum andern, so macht er damit ihre Gelübde und ihre Verpflichtungen, die ihr obliegen, rechtskräftig, weil er am Tage, da er es erfuhr, dazu geschwiegen hat. 16 Hebt er sie aber erst lange Zeit, nachdem er davon erfahren, auf, so lädt er eine daraus sich ergebende Verschuldung auf sich.« 
17 Dies sind die Rechtssatzungen, die der Herr dem Moses befohlen, für das Verhältnis zwischen Mann und Frau, zwischen einem Vater und seiner noch ledigen, im Vaterhaus weilenden Tochter.


Fußnote

Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.