Kategorie:Vulgata:AT:4Mos06

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Viertes Buch Moses

Kapitel 6

Nasiräatsgelübde 1 Der Herr redete zu Moses: 2 »Rede zu den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand, Mann oder Frau, das besondere Gelübde des Nasiräates ablegt, sich dem Herrn zu weihen, 3 dann muß er sich des Weines und Rauschtrankes enthalten; Essig von Wein oder Rauschtrank darf er ebenfalls nicht trinken, auch keinerlei Traubensaft; frische oder getrocknete Trauben darf er nicht essen. 4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts von dem genießen, was vom Weinstock kommt; weder unreife Trauben noch Weinbeerschalen darf er genießen. 5 In der Zeit seines Weihegelübdes darf ein Schermesser nicht über sein Haupt kommen. Bis die Tage zu Ende sind, für die er sich dem Herrn geweiht hat, gilt er als dem Herrn heilig; er lasse also sein Haupthaar frei wachsen. 6 In allen Tagen seiner Weihe für den Herrn darf er an keine Leiche herantreten. 7 Stirbt sein Vater, seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester, so verunreinige er sich an ihnen nicht; denn seines Gottes Weihe ist auf seinem Haupt.

Plötzliche Unterbrechung der Weihezeit

8 Während seiner ganzen Weihezeit ist er dem Herrn geheiligt. 9 Stirbt aber jemand ganz plötzlich neben ihm, und verunreinigt er sein geweihtes Haupt, so schere er sein Haupt an dem Tage, an dem er rein wird, am siebten Tag. 10 Am achten Tag aber bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes. 11 Der Priester richte die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer her und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich an der Leiche versündigt hat; dann erkläre er sein Haupt noch am gleichen Tage für geweiht. 12 Er weihe sich dem Herrn noch einmal für die volle Zeit seines Gelübdes und bringe ein einjähriges Lamm als Schuldopfer dar; denn die verflossenen Tage entfallen, da er sein Weihehaupt verunreinigt hat.

Nach Ablauf der Weihezeit

13 Dies ist das Gesetz für den Nasiräer. Am Tage, da die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn vor die Tür des Offenbarungszeltes. 14 Er bringe seine Opfergabe dem Herrn dar: ein einjähriges fehlerloses männliches Lamm zum Brandopfer, ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer und einen fehlerlosen Widder zum Friedopfer, 15 ferner einen Korb mit ungesäuerten Ringbroten aus Mehl, angemacht mit Öl, ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und das zugehörige Speiseopfer und die Trankopfer. 16 Der Priester bringe alles vor dem Herrn dar; er veranstalte das Sündopfer und Brandopfer für ihn. 17 Den Widder aber richte er als ein Friedopfer für den Herrn her samt dem Korbe der ungesäuerten Brote, dem Speise- und Trankopfer. 18 Dann schere der Gottgeweihte am Eingang des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupt, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es auf das Feuer unter dem Friedopfer. 19 Der Priester nehme das gekochte Schulterblatt des Widders, ein ungesäuertes Ringbrot aus dem Korb und einen ungesäuerten Fladen und gebe es dem Gottgeweihten in die Hände, nachdem er sein geweihtes Haar geschoren hat. 20 Als Weihegabe schwinge es der Priester vor dem Herrn hin und her; es ist dies eine heilige Gabe für den Priester außer der Weihebrust und der Hebekeule. Danach darf der Gottgeweihte wieder Wein trinken. 21 Dies ist das Gesetz für den Nasiräer, der das Gelübde ablegt, was er dem Herrn seiner Weihe gemäß darbringen muß außer dem, was er seinem Vermögen nach sonst noch zu leisten vermag. Gemäß dem Wortlaut des Gelübdes, das er abgelegt, muß er handeln, nach dem für seine Weihe geltenden Gesetz.« Aarons Priestersegen 22 Der Herr sprach zu Moses:23 »Sprich zu Aaron und seinen Söhnen: So sollt ihr die Israeliten segnen, indem ihr zu ihnen sprecht: 24>Der Herr segne dich und behüte dich! 25 Der Herr lasse sein Antlitz leuchten über dir und sei dir gnädig! 26 Der Herr wende dir sein Angesicht zu und verschaffe dir Heil!< 27 So sollen sie also meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich will sie segnen!«


Fußnote

6,7-8: Vgl. Richt 13,5.7; 1 Sam 1,11; Luk 1,15; Apg 18,18. - Weitere Kapitel: 01 02 03 04 05 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

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