Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:V-2-d-404
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404. Wie müssen wir uns in körperlicher Krankheit verhalten?
In körperlicher Krankheit müssen wir
1. Geduld und Gottergebung üben,
2. den Verordnungen des Arztes und Pflegepersonals folgen,
3. für alle Dienstleistungen danken,
4. in den Ansprüchen bescheiden sein,
5. eine gewisse Tagesordnung einhalten.
Man bitte frühzeitig um die Spendung der heiligen Sterbesakramente. Lädt man uns gar dazu ein, wenn auch nur sehr zaghaft und verschleiert, so gehe man sofort und freudig darauf ein. In schwerer Krankheit täuscht man sich leicht über die Bedenklichkeit seines Zustandes.
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