Kategorie:Ordenskatechismus:5.Kapitel:II-3-100

Aus Vulgata
Zur Navigation springen Zur Suche springen

100. Was ist bezüglich des mündlichen Privatgebetes besonders zu beachten?


Bezüglich des mündlichen Privatgebetes ist besonders folgendes zu beachten:

1. man überlade sich nicht mit vielen Privatgebeten;
2. man räume stets jenen Gebeten den Vorrang ein, die von der Regel oder den Oberen vorgeschrieben sind;
3. man verrichte sie mit Aufmerksamkeit und Ehrerbietung.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.