Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:II-1-206

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206. Wozu verpflichtet das Gelübde des Gehorsams?


Das Gelübde des Gehorsams verpflichtet die Ordensperson, den rechtmäßigen Oberen in allem zu gehorchen, was sie gemäß der Regel und den Konstitutionen befehlen.
Kraft des Gelübdes können nur die eigentlichen Oberen (General-, Provinzial- und Hausoberen) befehlen.
Unter das Gelübde fällt nur das, was diese Oberen ausdrücklich kraft des Gelübdes gebieten oder verbieten, etwa mit den Worten: „im heiligen Gehorsam“, „im Namen Christi“.
Offenbar Sündhaftes und Regelwidriges kann nicht befohlen werden.
Die Befehlsgewalt der Oberen ist in den einzelnen Ordensgenossenschaften verschieden groß.

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