Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:IV-1-227

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227. Wozu verpflichtet sich die Ordensperson durch das Gelübde der Keuschheit?


Durch das Gelübde der Keuschheit verpflichtet sich die Ordensperson,
1. alle Sünden gegen das sechste und neunte Gebot zu meiden,
2. ehelos zu leben.

Es gibt eine doppelte Keuschheit: die eheliche und die jungfräuliche. Die Ordensperson gelobt die jungfräuliche Keuschheit.
Das einfache Gelübde der Keuschheit macht die Ehe unerlaubt und ungültig.

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