Kategorie:Ordenskatechismus:4.Kapitel:I-56

Aus Vulgata
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

56. Was versteht man unter den „täglichen Werken“ der Ordensperson?


Unter den „täglichen Werken“ der Ordensperson versteht man dasjenige, was die Ordensperson gemäß der klösterlichen Tagesordnung und dem Willen der Oberen Stunde für Stunde und Tag für Tag zu tun hat.

Man unterscheidet:
a) dem inneren Wert nach direkt gute Werke (z.B. Beten, Beichten, Arbeiten) und an und für sich gleichgültige Werke (z.B. Essen, Trinken, Schlafen);
b) der Veranlassung nach private Werke, die man nach eigener Wahl vornimmt, und pflichtgemäße Werke, die von der Regel oder den Oberen vorgeschrieben sind.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.