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5,1-16: Erste Form von religiöser Gemeinschaft christlicher Frauen, die sich nach Vers 12 durch eine Art von Gelübde dem ausschließlichen Dienst Christi weihten. Aus den Zeilen spricht große, zum Teil schmerzliche Erfahrung; daher die strengen Forderungen. • 17-25: Anfänge der kirchlichen Rechtsvorschriften über den Stand der Kleriker. »Doppelte Ehre« bezieht sich besonders auf den wirtschaftlichen Unterhalt. • 24: Der nicht recht klare Satz ist wohl Ergänzung zu Vers 22. - Weitere Kapitel: | 5,1-16: Erste Form von religiöser Gemeinschaft christlicher Frauen, die sich nach Vers 12 durch eine Art von Gelübde dem ausschließlichen Dienst Christi weihten. Aus den Zeilen spricht große, zum Teil schmerzliche Erfahrung; daher die strengen Forderungen. • 17-25: Anfänge der kirchlichen Rechtsvorschriften über den Stand der Kleriker. »Doppelte Ehre« bezieht sich besonders auf den wirtschaftlichen Unterhalt. • 24: Der nicht recht klare Satz ist wohl Ergänzung zu Vers 22. - Weitere Kapitel: | ||
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2011, 16:43 Uhr
Der erste Brief an Timotheus
Kapitel 5
Von der Sorge um die verschiedenen Stände
1 Einem älteren Mann begegne nicht schroff, sondern ermuntere ihn wie einen Vater, jüngere Männer wie Brüder, 2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Sittsamkeit.
3 Witwen ehre, wenn sie wirklich Witwen sind. 4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen sie erst lernen, in Ehrfurcht für das eigene Haus zu sorgen und Vergeltung zu leisten gegenüber den Ahnen; denn so ist es wohlgefällig vor Gott. 5 Die wirkliche Witwe aber, die allein steht, hat ihre Hoffnung auf Gott gesetzt, sie verharrt Tag und Nacht in Gebet und Flehen. 6 Die sich aber der Ausschweifung hingibt, ist als Lebende tot. 7 Und dies halte ihnen vor Augen, damit sie sich unsträflich verhalten. 8 Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger. 9 Zu den Witwen soll eine gerechnet werden, die nicht unter sechzig Jahre alt ist, eines einzigen Mannes Frau war, 10 anerkannt ist durch ihr gutes Wirken, Kinder erzogen, Gastlichkeit geübt, Heiligen die Füße gewaschen, Bedrängten geholfen und jedem guten Werk sich gewidmet hat. 11 Jüngere Witwen dagegen weise zurück; denn verfallen sie, in Abkehr von Christus, der Sinnenlust, wollen sie heiraten, 12 und sie laden sträfliche Schuld auf sich, weil sie die erste Treue gebrochen haben. 13 Zugleich lernen sie nichtstuend in den Häusern herumzugehen, und nicht nur nichtstuend, sondern auch plaudersüchtig und geschwätzig, wobei sie Ungehöriges reden. 14 Ich möchte daher, daß die jüngeren heiraten, Kinder zur Welt bringen, den Haushalt versehen und dem Gegner keinen Anlaß geben zu böser Rede. 15 Denn schon sind einige abgefallen und dem Satan gefolgt. 16 Hat eine gläubige Frau Witwen bei sich, so versorge sie diese, und die Gemeinde werde nicht belastet, damit sie sich um die wirklichen Witwen annehmen kann.
17 Presbyter, die gute Vorsteher sind, halte man doppelter Ehre wert, besonders jene, die in Wort und Lehre sich mühen. 18 Denn es sagt die Schrift: »Du sollst einem dreschenden Ochsen das Maul nicht verbinden« (5 Mos 25,4) und: »Der Arbeiter ist seines Lohnes wert« (Matth 10,10; Luk 10,7). 19 Gegen einen Presbyter nimm eine Klage nur an bei »zwei oder drei Zeugen« (5 Mos 19,15; Matth 18,16). 20 Die Fehlenden weise in Gegenwart aller zurecht, damit auch die übrigen Furcht bekommen. 21 Ich beschwöre dich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln daß du dies so haltest, frei von Vorurteil und ohne etwas aus Zuneigung zu tun. 22 Lege niemand voreilig die Hände auf und werde nicht mitschuldig an fremden Sünden; halte dich rein! 23 Trinke nicht längerhin Wasser, sondern nimm etwas Wein wegen deines Magens und deiner häufigen Erkrankungen! 24 Von manchen Menschen sind die Sünden längst offenkundig und dem Gericht voraus, bei anderen aber folgen sie auch hinterher. 25 Ebenso sind auch die guten Werke schon offenkundig, und wo es anders ist, können sie nicht verborgengehalten werden.
Fußnote
5,1-16: Erste Form von religiöser Gemeinschaft christlicher Frauen, die sich nach Vers 12 durch eine Art von Gelübde dem ausschließlichen Dienst Christi weihten. Aus den Zeilen spricht große, zum Teil schmerzliche Erfahrung; daher die strengen Forderungen. • 17-25: Anfänge der kirchlichen Rechtsvorschriften über den Stand der Kleriker. »Doppelte Ehre« bezieht sich besonders auf den wirtschaftlichen Unterhalt. • 24: Der nicht recht klare Satz ist wohl Ergänzung zu Vers 22. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 06 |
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