Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:1Tim05

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Epistola beati Pauli Apostoli ad Timotheum prima.

Erster Brief des heiligen Apostels Paulus an Timotheus Kap. 5

V. Pflichten des Bischofes gegen die einzelnen Glieder der Gemeinde (Kap 5,1 – 6,2): 1. Pflichten gegen die Greise, Jüngeren und Frauen. (V. 2) 2. Pflichten gegen die Witwen: a. Welche Witwen sind auf Kosten der Gemeinde zu erhalten? Witwen ohne Stütze, die fromm leben. (V. 8) b. Welche Witwen sind in das Gemeindeamt der Witwen aufzunehmen? Sechzigjährige, nur einmal verheiratete, in allen Tugenden geübte. (V. 10) Jüngere hingegen sollen nicht zugelassen werden, da ihre Standhaftigkeit und ihr Eifer zweifelhaft sind. (V. 15) c. Wer soll die anderen Witwen erhalten? Die Angehörigen. (V. 16) 3. Pflichten gegen die Priester: a. Die Priester haben das Recht auf Unterhalt seitens der Gemeinde. (V. 18) b. Anklagen gegen dieselben sind nicht leicht zuzulassen. Fehlen sie öffentlich, so sind sie von den übrigen Priestern zu strafen. (V. 20) Vor aller Parteilichkeit muss man auf der Hut sein. (V. 21) c. Ehe ein Priester ordiniert wird, ist große Vorsicht notwendig. (V. 22) d. Um dies alles recht auszuführen, soll Timotheus selbst nach Heiligkeit streben, ohne indes seine Gesundheit in Gefahr zu bringen. (V. 24) e. Nicht alles Gute und Böse ist sofort offenbar.

1. Seniorem ne increpaveris, sed obsecra ut patrem: juvenes, ut fratres:

2. Anus, ut matres: juvenculas, ut sorores in omni castitate:
3. Viduas honora, quæ vere viduæ sunt.
4. Si qua autem vidua filios, aut nepotes habet: discat primum domum suam regere, et mutuam vicem reddere parentibus: hoc enim acceptum est coram Deo.
5. Quæ autem vere vidua est, et desolata, speret in Deum, et instet obsecrationibus, et orationibus nocte ac die.

6. Nam quæ in deliciis est, vivens mortua est.
7. Et hoc præcipe ut irreprehensibiles sint.
8. Si quis autem suorum, et maxime domesticorum curam non habet, fidem negavit, et est infideli deterior.

9. Vidua eligatur non minus sexaginta annorum, quæ fuerit unius viri uxor,

10. In operibus bonis testimonium habens, si filios educavit, si hospitio recepit, si sanctorum pedes lavit, si tribulationem patientibus subministravit, si omne opus bonum subsecuta est.

11. Adolescentiores autem viduas devita: Cum enim luxuriatæ fuerint in Christo, nubere volunt:
12. Habentes damnationem, quæ primam fidem irritam fecerunt:
13. Simul autem et otiosæ discunt circuire domos: non solum otiosæ, sed et verbosæ, et curiosæ, loquentes quæ non oportet.
14. Volo ergo juniores nubere, filios procreare, matresfamilias esse, nullam occasionem dare adversario maledicti gratia.
15. Jam enim quædam conversæ sunt retro satanam.
16. Si quis fidelis habet viduas, subministret illis, et non gravetur Ecclesia: ut iis, quæ vere viduæ sunt, sufficiat.


17. Qui bene præsunt presbyteri, duplici honore digni habeantur: maxime qui laborant in verbo et doctrina.

18. Dicit enim Scriptura: Non alligabis os bovi trituranti. Et: Dignus est operarius mercede sua.

19. Adversus presbyterum accusationem noli recipere, nisi sub duobus aut tribus testibus.
20. Peccantes coram omnibus argue: ut et ceteri timorem habeant.
21. Testor coram Deo et Christo Jesu, et electis angelis, ut hæc custodias sine præjudicio, nihil faciens in alteram partem declinando.
22. Manus cito nemini imposueris, neque communicaveris peccatis alienis. Teipsum castum custodi.
23. Noli adhuc aquam bibere, sed modico vino utere propter stomachum tuum, et frequentes tuas infirmitates.
24. Quorundam hominum peccata manifesta sunt, præcedentia ad judicium: quosdam autem et subsequuntur.
25. Similiter et facta bona manifesta sunt: et quæ aliter se habent, abscondi non possunt.

1. Einen Älteren fahre nicht hart an,1 sondern ermahne ihn wie einen Vater, Jüngere wie Brüder;
2. ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Reinheit.2
3. Witwen halte in Ehren,3 die wahrhaft Witwen sind.4
4. Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so lerne sie5 zuerst6 ihr eigenes Haus leiten und ihren Eltern Entgelt leisten; denn das ist angenehm vor Gott.
5. Die aber wahrhaft Witwe und7 vereinsamt ist, setze8 ihre Hoffnung auf Gott, und verharre9 im Gebete und Flehen Tag und Nacht.
6. Denn10 die, welche ein üppiges Leben führt, ist lebendig tot.11
7. Dies12 schärfe ein, damit sie untadelig seien.13
8. Wenn aber jemand für die Seinigen, und besonders für die Hausgenossen nicht Sorge trägt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9. Als Witwe werde gewählt eine nicht unter sechzig Jahre alte,14 die nur eines Mannes Frau gewesen ist,15
10. die das Zeugnis guter Werke hat, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Gastfreundschaft geübt, wenn sie den Heiligen16 die Füße gewaschen,17 wenn sie den Bedrängten Hilfe geleistet, wenn sie jedem guten Werke nachgestrebt hat.
11. Jüngere Witwen18 weise zurück; denn wenn sie Christus zuwider19 üppig geworden sind, wollen sie20 heiraten,
12. und ziehen das Urteil auf sich, dass sie die erste Treue gebrochen haben.21
13. Zugleich22 lernen sie aber auch, müßig in den Häusern herumlaufen, und nicht nur müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, redend, was sich nicht ziemt.
14. Ich will daher,23 dass die jüngeren24 heiraten, Kinder gebären, Hausmütter seien, dem Widersacher25 keinen Anlass geben zur Lästerung.
15. Denn bereits haben sich einige abgewandt, dem Satan nach.26
16. Wenn einem Gläubigen die Sorge für Witwen obliegt,27 so verpflege er sie, und die Gemeinde werde nicht belastet, damit diese für die, welche wahrhaft Witwen sind, sorgen könne.
17. Priester, die gut vorstehen, sollen doppelter Ehre28 würdig geachtet werden, besonders solche, welche in Wort und Lehre arbeiten.29
18. Denn die Schrift sagt: Dem dreschenden Ochsen sollst du das Maul nicht verbinden.30 Und: Der Arbeiter ist seines Lohnes wert.31
19. Gegen einen Priester nimm keine Klage an, es sei denn, dass zwei oder drei Zeugen gegen ihn stehen.32
20. Die Fehlenden weise vor allen33 zurecht, damit auch die übrigen Furcht bekommen.34
21. Ich beschwöre dich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln,35 dass du dies36 beobachtest ohne Vorurteil und nichts tuest nach parteiischer Zuneigung.
22. Lege niemand die Hände schnell auf37 und mache dich nicht fremder Sünden teilhaftig. Bewahre dich selbst keusch.38
23. Trinke nicht mehr Wasser,39 sondern genieße ein wenig Wein um deines Magens und deiner häufigen Kränklichkeit willen.
24. Mancher Menschen Sünden sind offenkundig und gehen zum Gerichte40 voraus, manchen aber folgen sie erst nach.41
25. Ebenso sind auch die guten Werke offenkundig, und die, mit denen es sich anders verhält, können nicht verborgen bleiben.42

Fußnote

Kap. 5 (1) Die Achtung, welche das Alter fordert, darf auch der kirchliche Vorgesetzte nicht verletzen. - (2) Also ohne Vertraulichkeit. - (3) Durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (vergl. V. 17, 18) aus den freiwilligen Gaben der Gläubigen. Immerhin sollen die Witwen gewissen Bedingungen entsprechen. - (4) Das griech. Wort für Witwe bedeutet eine Betrübte, der Hilfe Beraubte, das lateinische, eine Verwaiste, etwas Entbehrende. Nur jene sollen unterstützt werden, welche nicht allein des Mannes beraubt sind, sondern auch keine anderen Anverwandten haben, die sie unterstützen. (Aug., Hier., Thom.) - (5) Nach der Vulg. ist dies auf die Witwen zu beziehen, im Griech. indes steht der Plural und gilt das Wort mithin von den Söhnen (Ökum., Theoph.). Wenn eine Witwe Söhne oder Enkel hat, so mögen diese durch dich zuerst lernen, für ihre Mutter und Großmutter, von denen sie so lange erhalten wurden, Sorge zu tragen (Theoph., Hier.). Die Übersetzung entspricht auch in anderen Worten nicht ganz dem griech. Texte, nach dem das Subjekt das Haus nicht leiten, sondern kindliche Gesinnung, Familiensinn üben soll. Das eigene Haus steht im Gegensatze zu den fremden der Gemeindegenossen. Dass nun die Witwe die Dankbarkeit gegen ihre Eltern dadurch beweisen soll, dass sie ihre mütterlichen Pflichten gegen Kinder und Enkel treu erfüllt, ist ein sich nicht ungezwungen darbietender Gedanke. Bis V. 8 spricht der Apostel von Witwen, welche von der Gemeinde erhalten werden, von V. 9 an von solchen, welche im Dienste der Kirche stehen. - (6) Entweder: Ehe sie dieselben der Mildtätigkeit der Gläubigen empfehlen lässt, oder: Ehe die Kinder und Enkel anderen Wohltaten erweisen, mögen sie für Mutter und Großmutter gebührend Sorge tragen. - (7) Nämlich, Gegensatz zu V. 4. - (8) Griech.: Setzt. - (9) Griech.: Verharrt. Der Apostel gibt die Eigenschaften an, welche eine Witwe haben soll, die von der Gemeinde unterhalten wird. - (10) Griech.: Aber. Gegensatz zu V. 5. - (11) Sie scheint den Menschen zu leben, doch für Christus, der in das Verborgene sieht, ist sie tot (Hier.), nämlich dem Geiste nach. (Aug.) - (12) Mehrzahl, also V. 5, 6. - (13) Begründung zu V. 4: Sie mögen lernen. (Griech.) Wenn ein Sohn aber ein Enkel für seine Verwandten nicht sorgt, hat er, wenn auch nicht mit Worten, doch mit Taten den Glauben verleugnet, da der Inhalt des Glaubens nicht ein bloßes Gedankenwesen, sondern göttliche Gnade und Wahrheit ist, an welche der Glaubende seinen Geist so hingibt, dass der Gegenstand des Glaubens auch Gegenstand der Liebe des Herzens wird. Wo also die Liebe nicht ist und wirkt, da ist auch der Glaube nicht vorhanden. Die Liebespflicht ist besonders dringend gegen die durch Verwandtschaft und Glauben am nächsten Stehenden. Zudem sind solche Menschen auch Ursache, dass andere den Glauben geringschätzen. Ungläubige endlich haben keine so klare Erkenntnis dieser Pflicht. - (14) Das Griech. bedeutet wohl: In ein Verzeichnis eintragen. In welches Verzeichnis? In das der zu Unterstützenden? (Chrys., Theod., Hier.) Dies ist nicht wahrscheinlich. Wir schon der Ausdruck eintragen von den zum Kriegsdienst bestimmten Bürgern gebraucht, so ist es auch klar, dass nicht erst das Lebensalter von 60 Jahren das Bedürfnis nach Unterstützung herbeiführt. Werden endlich die Eigenschaften erwogen, welche Paulus hier von den Witwen fordert, so ist ersichtlich, dass von solchen die Rede ist, welchen die Erziehung der von der Gemeinde übernommenen Kinder, sowie die Verpflegung von Armen und Kranken zugewiesen war, und die in der alten Kirche einen eigenen Stand bildeten. Der Apostel nennt sie Witwen, ein Name der wohl für den Sand in Übung blieb, auch wenn jene nicht Witwen waren. Die ersten Anfänge dieser Kirchendienerinnen sehen wir in den frommen Frauen, welche den Heiland unterstützten. Die hier Bezeichneten übten eine Art Aufsicht über die Witwen und Waisen der Gemeinde und legten das Versprechen steter Witwenschaft ab (Tertull.). Auf dem Konzil von Chalcedon wurde das Alter auf 40 Jahre herabgesetzt und alsbald Jungfrauen als Diakonissinnen angenommen. - (15) Öftere Heirat ist ein Zeichen der Unenthaltsamkeit (Theoph.). - (16) Den Christen. - (17) Der niedrigste Dienst steht als Zeichen der Gastfreundschaft und Dienstfertigkeit im Allgemeinen. - (18) Jüngere allgemein, ohne dass gerade an die in V. 9 bezeichnete Altersgrenze zu denken ist. - (19) Dem sie wohl durch ein Gelübde verbunden sind. - (20) Mit ungestümem Begehr. - (21) Da sie das Band nicht mehr anerkennt, das sie an Christus und die Kirche knüpft. - (22) Ein zweiter Grund, weshalb Paulus die jüngeren Witwen zur Würde und Aufgabe einer Diakonissin nicht zulassen will. Da das Amt vielfach Gelegenheit bietet, in die Familien zu kommen, würden jüngere Frauen leicht die ihnen gestellte Aufgabe vernachlässigen, sich in die Familienangelegenheiten einmischen und die Zeit mit unnützen Gesprächen verlieren. - (23) Nicht als höchsten Grundsatz, sondern als Forderung, die sich aus seinen Beobachtungen und Erwägungen ergibt. (Vergl. V. 15.) - (24) Zunächst verwitwete, dann auch andere jüngere Frauen. - (25) Juden und Heiden. - (26) Sich auf den Weg der Sünde wendend. - (27) Als Verwandter. Anwendung des V. 4. 8 erörterten Grundsatzes. - (28) Durch ihre Stellung haben sie bereits Anspruch auf Ehre. - (29) Die Ehrenerweisung, welche in der Darreichung des Lebensunterhaltes besteht, ist hier eingeschlossen. - (30) Die Stelle [5Mos 25,4] wird auch [1Kor 9,9] auf den Anspruch der Verkündiger des Evangeliums auf Unterhaltung durch die Gemeinde bezogen. - (31) Auf diesen Ausspruch Christi [Lk 10,7] weist Paulus auch [1Kor 9,14] hin. Dass Paulus bei der Anführung an dieser Stelle nicht beifügt: Der Herr sagt, erklärt sich daraus, dass Timotheus Ursprung und Bedeutung des Wortes genugsam kannte. - (32) Die [5Mos 19,15], vergl. [5Mos 17,6], gegebene Regel ist besonders Priestern gegenüber zu beobachten, da ihr Amt ein solches ist, dass ihr Ruf leicht in Gefahr kommt. Zudem sind Untergebene immer geneigter, das Verfahren ihrer Oberen härter zu beurteilen, oder durch deren Mahnungen erbittert zu werden. - (33) Zunächst redet der Apostel von den Priestern, mithin sind es auch nur Priester, in deren Gegenwart jene zurechtzuweisen sind; in weiterer Folge gilt die Weisung von allen Menschen, welche durch eine öffentliche Ärgernis gebende Sünde sich verfehlen. (Kirchenr. von Trid. Sitz 24. Von der Reform Kap. 8) - (34) Vor gleicher Rüge. - (35) Die Beschwörung soll Timotheus den heiligen Ernst der Mahnung zeigen, und ist zugleich eine Anrufung des allwissenden und allgegenwärtigen Gottes, jenen zu strafen, wenn er der Mahnung nicht folgt, und des Richters Jesus Christus, der einst fragen wird, ob er die Mahnung befolgt hat, sowie der auserwählten Engel (der Gott am nächsten stehenden Engel). (Leo.), welche den Thron Gottes umgeben und mit Christus zum Gerichte erscheinen werden. [Mt 25,31] - (36) V. 19, 20 (Chrys., Theoph.) Timotheus soll als Stellvertreter des Apostels handeln. - (37) Die Priesterweihe [Apg 6,6] ist nicht übereilt, ohne Prüfung, aus menschlicher Zuneigung (V. 21) zu erteilen: Nicht vor dem Alter der Reife, vor der Zeit der Prüfung, vor dem Verdienste der Arbeit, vor der Erfahrung über den Charakter. (Leo d. Gr.) - (38) Griech.: Ohne Makel ohne Flecken. - (39) Timotheus hatte wohl bisher, um die am Ende des V. 22 erwähnte Tugend zu üben, nur Wasser getrunken. - (40) Sind so offenkundig, dass sie nicht erst durch ein Gericht festgestellt werden müssen. - (41) Manche Menschen muss man erst lange beobachten, ehe ihre Sünden offenbar werden. - (42) Wie Timotheus durch seine gänzliche Enthaltsamkeit den Beweis seines makellosen Lebens gegeben hat.

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