Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:IV-1-225: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Mai 2015, 07:10 Uhr
225. Wodurch ist die Ordensperson zur Keuschheit verpflichtet?
Die Ordensperson ist zur Keuschheit verpflichtet
1. durch das sechste und neunte Gebot,
2. durch das Gelübde der Keuschheit.
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