Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:II-42

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42. Wann ist eine Generalbeichte notwendig?


Eine Generalbeichte ist notwendig, wenn man vorher ungültig gebeichtet und diese Beichten noch nicht wieder gutgemacht hat.
Eine Beichte war ungültig,
a) wenn man absichtlich oder wegen sehr nachlässiger Gewissenserforschung eine schwere Sünde nicht gebeichtet oder die Zahl und wichtigen Umstände von schweren Sünden nicht richtig angegeben hat,
b) wenn man keine wahre Reue oder keinen ernstlichen Vorsatz gehabt hat.

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