Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos12

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Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XII.

Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 12


B. Unreinigkeit der gebärenden Frauen (V. 1 – 8): a. Zeitraum der Unreinigkeit nach der Geburt eines Sohnes oder einer Tochter. (V. 5) b. Reinigungsopfer der Reichen (V. 7) und der Armen.

1. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens:
2. Loquere filiis Israel, et dices ad eos: Mulier, si suscepto semine pepererit masculum, immunda erit septem diebus juxta dies separationis menstruæ.

3. Et die octavo circumcidetur infantulus:
4. Ipsa vero triginta tribus diebus manebit in sanguine purificationis suæ. Omne sanctum non tanget, nec ingredietur in Sanctuarium, donec impleantur dies purificationis suæ.
5. Sin autem feminam pepererit, immunda erit duabus hebdomadibus juxta ritum fluxus menstrui, et sexaginta sex diebus manebit in sanguine purificationis suæ.
6. Cumque expleti fuerint dies purificationis suæ, pro filio, sive pro filia, deferet agnum anniculum in holocaustum, et pullum columbæ sive turturem pro peccato, ad ostium tabernaculi testimonii, et tradet sacerdoti,

7. Qui offeret illa coram Domino, et orabit pro ea, et sic mundabitur a profluvio sanguinis sui: ista est lex parientis masculum aut feminam.

8. Quod si non invenerit manus ejus, nec potuerit offerre agnum, sumet duos turtures vel duos pullos columbarum, unum in holocaustum, et alterum pro peccato: orabitque pro ea sacerdos, et sic mundabitur.


1. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2. Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Ein Weib, welches empfangen hat1 und einen Knaben gebärt, soll sieben Tage unrein sein,2 wie zur Zeit ihrer monatlichen Reinigung.3 [Lk 2,22]
3. Am achten Tage soll das Kind beschnitten werden;4 [Lk 2,21, Joh 7,22]
4. sie aber soll noch dreiunddreißig Tage im Blute ihrer Reinigung bleiben. Sie soll nichts Heiliges5 berühren, noch zum Heiligtume kommen, bis die Tage ihrer Reinigung voll sind.
5. Wenn sie aber ein Mädchen gebärt, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer monatlichen Reinigung, und soll sechsundsechzig Tage6 im Blute ihrer Reinigung bleiben.7
6. Und wenn die Tage ihrer Reinigung vorüber sind, sei es für einen Sohn oder für eine Tochter,8 soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer9 vor den Eingang des Zeugnisses10 bringen und dem Priester übergeben.
7. Dieser soll es vor dem Herrn darbringen11 und für sie beten,12 und so wird sie von ihrem Blutflusse rein werden. Dies sind die Bestimmungen über diejenige, die einen Knaben oder ein Mädchen gebärt.
8. Wenn aber ihre Hand es nicht aufzubringen vermag und sie kein Lamm darbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer, und die andere zum Sündopfer; und der Priester soll für sie beten, und so wird sie rein werden.13 [3Mos 5,7]

Fußnote

Kap. 12 (1) Hebr.: Welches Samen (Nachkommenschaft) erzeugt hat. Vergl. [Lk 2,23]. Hiernach ist Maria von der Gesetzesvorschrift nicht ausgenommen. - (2) Auch bei den alten Indern, Persern, Griechen und Römern galt die Kindbetterin als unrein, bei den Indern und Muhamedanern noch jetzt. - (3) Vergl. [3Mos 15,19]. - (4) An diesem Tage konnte auch das Kind nicht mehr durch die Berührung der Mutter verunreinigt werden, noch den verunreinigen, der es beschnitt. - (5) Wie Opfermahlzeiten. - (6) Da kein Grund für den Unterschied angegeben wird, die Sache vielmehr, zumal auch bei den Heiden ähnliche Sitten bestanden, als bekannt behandelt wird, so enthalten diese Vorschriften wohl die Billigung einer bereits vorher bestehenden Gewohnheit. Diese Vorschriften sollen der Frau die Zeit zur vollen Erholung sichern und deshalb wird die Sanktion beigefügt: Sie soll unrein sein. Dass die Hebräer ein weibliches Wesen geringer achteten als ein männliches, geschah wohl, weil ein Weib die Sünde in die Welt gebracht hat (Orig.), und so ist diese Vorschrift eine Spur des Glaubens an die Erbsünde. - (7) Zu Hause, abgesondert. - (8) Also 40, bezügl. 80 Tage. - (9) Für die legale Sünde der Mutter, die Unreinheit. - (10) In den Vorhof. - (11) Vergl. [Lk 2,22]. - (12) Ihr Sühne schaffen. - (13) Zusatzbestimmung. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |

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