Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos05: Unterschied zwischen den Versionen

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15. Anima si prævericans ceremonias, per errorem in his, quæ Domino sunt sanctificata, peccaverit, offered pro delicto suo arietem immaculatum de gregibus, qui emi potest duobus siclis, juxta pondus Sanctuarii: <br/>
15. Anima si prævericans ceremonias, per errorem in his, quæ Domino sunt sanctificata, peccaverit, offered pro delicto suo arietem immaculatum de gregibus, qui emi potest duobus siclis, juxta pondus Sanctuarii: <br/>


16. Ipsumque quod intulit damni restitute, et quintam partem ponet supra, tradens sacerdoti, qui rogabit pro eo offerens arietem, et dimittetur ei. <br/>
16. Ipsumque quod intulit damni restituet, et quintam partem ponet supra, tradens sacerdoti, qui rogabit pro eo offerens arietem, et dimittetur ei. <br/>


17. Anima si peccaverit per ignorantiam, feceritque unum ex his quæ Domini lege prohibentur, et peccati rea intellexerit iniquitatem suam. <br/>
17. Anima si peccaverit per ignorantiam, feceritque unum ex his quæ Domini lege prohibentur, et peccati rea intellexerit iniquitatem suam. <br/>

Version vom 6. September 2018, 05:30 Uhr

Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput V.

Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 5


b. Vorschriften über das Sündopfer für gewisse Versündigungen: Verheimlichung der Wahrheit, (V. 1) Berührung einer unreinen Sache (V. 3), Vergessen eines durch einen Eid bekräftigten Versprechens (V. 13), Verletzung einer rituellen Vorschrift (V. 16) oder irgend einer anderen Vorschrift aus Irrtum.

1. Si peccaverit anima, et audieret vocem jurantis, testisque fuerit quod aut ipse vidit, aut conscius est: nisi indicaverit, portabit iniquitatem suam.

2. Anima, quæ tetigerit aliquid immundum, sive quod occisum a bestia est, aut per se mortuum, aut quodlibet aliud reptile: et oblita fuerit immunditiæ suæ, rea est, et deliquit:

3. Et si tetigerit quidquam de immunditia hominis juxta omnem impuritatem, qua pollui solet, oblitaque cognoverit postea, subjacebit delicto.


4. Anima, quæ juraverit, et protulerit labiis suis, ut vel male quid faceret, vel bene, et idipsum juramento et sermone firmaverit, oblitaque postea intellexerit delictum sum,

5. Agat pœnitentiam pro peccato,
6. Et offerat de gregibus agnum sive capram, orabitque pro ea sacerdos et pro peccato ejus:
7. Sin autem non potuerit offerre pecus, offerat duos turtures, vel duos pullos columbarum Domino, unum pro peccato, et alterum in holocaustum.

8. Dabitque eos sacerdoti: qui primum offerens pro peccato, retorquebit caput ejus ad pennulas, ita ut collo hæreat, et non penitus abrumpatur.

9. Et asperget de sanguine ejus parietem altaris: quidquid autem reliquum fuerit, faciet distillare ad fundamentum ejus, quia pro peccato est.
10. Alterum vero adolebit in holocaustum, ut fieri solet: rogabitque pro eo sacerdos et pro peccato ejus, et dimittetur ei.

11. Quod si non quiverit manus ejus duos offerre turtures, aut duos pullos columbarum, offeret pro peccato suo similæ partem ephi decimam: non mittet in eam oleum, nec thuris aliquid imponet, quia pro peccato est.

12. Tradetque eam sacerdoti: qui plenum ex ea pugillum hauriens, cremabit super altare in monimentum ejus qui obtulerit,
13. Rogans pro illo et expians, reliquam vero partem ipse habebit in munere.
14. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens:
15. Anima si prævericans ceremonias, per errorem in his, quæ Domino sunt sanctificata, peccaverit, offered pro delicto suo arietem immaculatum de gregibus, qui emi potest duobus siclis, juxta pondus Sanctuarii:

16. Ipsumque quod intulit damni restituet, et quintam partem ponet supra, tradens sacerdoti, qui rogabit pro eo offerens arietem, et dimittetur ei.

17. Anima si peccaverit per ignorantiam, feceritque unum ex his quæ Domini lege prohibentur, et peccati rea intellexerit iniquitatem suam.
18. Offeret arietem immaculatum de gregibus sacerdoti, juxta mensuram, æstimationemque peccati: qui orabit pro co, quia nesciens fecerit: et dimittetur ei,

19. Quia per errorem deliquit in Dominum.

1. Wenn jemand sündigt,1 indem er die Stimme des Beschwörenden anhört und Zeuge ist, weil er es entweder selbet gesehen, oder es sonst weiß, so wird er, falls er es nicht anzeigt,2 Schuld auf sich laden.3
2. Wenn jemand etwas Unreines berührt, es sei ein von einem Tier getötetes, oder von selbst gestorbenes Wesen, oder irgend ein Gewürm,4 ohne an seine Unreinigkeit zu denken, der ist schuldig und hat gesündigt.5
3. Und wer etwas von der Unreinigkeit an einem Menschen anrührt, irgend welche Unreinigkeit, infolge wovon man befleckt zu werden pflegt, ohne sich dessen bewusst zu werden, aber nachher es erkennt, der soll schuldig sein.
4. Wenn jemand schwört und mit seinen Lippen ausspricht, er wolle etwas Böses oder Gutes tun, und dies mit einem Eide und mit Worten bekräftigt, ohne sich dessen bewusst zu werden, nachher aber sein Vergehen erkennt,6
5. so soll er Buße tun für die Sünde,7
6. und ein Lamm oder eine Ziege aus der Herde darbringen,8 und der Priester soll für ihn und seine Sünde beten.9
7. Wenn er aber nicht ein Stück Kleinvieh zu opfern vermag, so soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Herrn darbringen,10 eine als Sündopfer, und die andere als Brandopfer. [3Mos 12,8, Lk 2,24]
8. Diese soll er den Priester übergeben, der zuerst die für das Sündopfer bestimmte darbringen und ihr den Kopf umdrehen11 soll, nahe bei den Halsfedern, so dass er am Halse hängen bleibe und nicht ganz abgerissen werde.
9. Sodann soll er etwas von ihrem Blute an die Seite des Altares sprengen; was aber übrig bleibt, soll er am Boden desselben herabträufeln lassen, weil12 es ein Sündopfer ist.
10. Die andere aber soll er als Brandopfer verbrennen, wie es dargebracht zu werden pflegt; und der Priester soll für ihn und seine Sünden beten, und es wird ihm vergeben werden.13
11. Wenn aber seine Hand nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu opfern vermag, so soll er den zehnten Teil eines Epha14 feinen Mehles als Sündopfer darbringen; doch soll er an dieses kein Öl tun,15 noch Weihrauch darauf streuen, denn es ist ein Sündopfer.
12. Und er soll es dem Priester übergeben, der eine Handvoll davon nehmen und auf dem Altare verbrennen soll, zum Gedächtnis16 für den, der es dargebracht hat;
13. und er soll für ihn beten und ihn versöhnen,17 der übrige Teil aber soll ihm als Gabe zufallen.
14. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
15. Wenn18 jemand aus Versehen heilige Gebräuche übertritt und sich so an dem, was dem Herrn geheiligt ist, versündigt,19 so soll er für sein Vergehen einen fehlerfreien Widder aus der Herde darbringen, wie man solchen für zwei Sekel nach dem Gewichte des Heiligtums kaufen kann.
16. Auch soll er den Schaden, den er verursacht hat, erstatten und noch den fünften Teil darüber dazulegen, und soll es dem Priester übergeben, der für ihn beten und den Widder opfern soll, und es wird ihm vergeben werden.
17. Wenn jemand aus Unwissenheit fehlt und etwas von dem tut, was durch das Gesetz des Herrn verboten ist, und der einer Sünde Schuldige erkennt sein Vergehen,20
18. so soll er einen fehlerfreien Widder aus der Herde dem Priester darbringen, nach der Größe und Schätzung der Sünde; und dieser soll für ihn beten, weil er unwissentlich gehandelt hat;21 und es wird ihm vergeben werden,
19. denn aus Versehen hat er wider den Herrn gesündigt.22

Fußnote

Kap. 5 (1) Die hier genannten drei Versündigungen sind im gleichen Sinne zu fassen wie die in [3Mos 4] genannten. Der ursprüngliche Text hat im Laufe der Zeit vom heiligen Verfasser wohl einige kasuistische Zusätze erhalten. - (2) Da die Zeugenaussagen in der israelitischen Rechtsprechung überaus wichtig waren, musste alles daran liegen, jeden, der eine Aussage machen konnte, zu solcher zu bewegen. – Die Zeugen eines Verbrechens wurden durch Ausrufen einer Beschwörung zum Aussagen aufgefordert. [Spr 29,24, Rich 17,2] Die Pflicht, alsdann Zeugnis abzulegen, ergab sich aus der Überzeugung, dass das Recht im Namen Gottes gesprochen werde. [5Mos 1,17, 2Chr 19,6] - (3) Im Hebr.: Wenn jemand… es nicht anzeigt und infolge dessen Verschuldung trägt – der Nachsatz folgt erst V. 5. - (4) Hebr.: Es sei das Aas eines unreinen Wildes, oder das Aas eines unreinen Viehs, oder das Aas von unreinem Gewürm. - (5) Hebr.: Ohne dass er sich dessen bewusst wird, der ist unrein und gerät in Schuld. - (6) Hebr.: Oder wenn jemand leichtfertigerweise schwört, dass er irgend etwas Böses oder Gutes tun wolle, in allen Dingen, bei denen man leichtfertigerweise schwört, ohne dass er sich dessen bewusst wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas derartiges in Schuld gerät. - (7) Hebr.: So soll er, wenn er durch irgend etwas derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat (V. 6), sodann soll er Jahve als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht usw. Die in V. 1 – 4 genannten Sünden forderten also ein Bekenntnis. - (8) Als Sündopfer darbringen. - (9) Und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen. - (10) Das Gleiche für Arme [3Mos 12,8]. - (11) Hebr.: abreißen. Vergl. [3Mos 1,15]. - (12) Fehlt im Hebr., wie auch [3Mos 4,21.24]. - (13) Hebr.: wie [3Mos 4,26]. - (14) Ein Epha = 20,12 Liter (nach anderen 39 Liter). - (15) Das Öl ist das Sinnbild der Freude. Über die Sünden muss man trauern. - (16) Zum Gedächtnisopfer, das auf dem Altare verbrannt wird, um den Opferer bei Gott in Erinnerung zu bringen. Öl und Weihrauch gehörten zum Speiseopfer. - (17) Wenn ihm der Priester so Sühne geschafft haben wird. - (18) Die folgenden Bestimmungen fordern [3Mos 5,16] und [3Mos 6,5] eine Restitution, einen Widder als Opfer, und zwar für den bestimmten Preis von 2 Sekeln. - (19) Hebr.: Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahve geheiligt ist. Der heilige Augustin denkt an die den Priestern gebührenden Abgaben, welche nicht als hochheilig bezeichnet werden. Solche sind die Erstlinge der Früchte [4Mos 18,12ff], die Erstgeburten der Tiere (V. 15ff), das Gebannte [4Mos 18,14] und insbesondere die Abgaben von den Friedopfern. [3Mos 23,20] u. a. Heilig heißt auch der Zehnte, doch galten für dessen Verzehrung die im Texte angegebenen Beschränkungen nicht. [4Mos 18,31] - (20) Die Vorschrift bezieht sich auf die V. 15 bezeichneten Vergehen, wie die Schlussformel V. 19 zeigt, weshalb das [3Mos 4,27] bezeichnete Opfer nicht beizufügen war. - (21) Hebr.: Und der Priester schaffe für ihn Sühnung wegen seines Fehlers, den er unbewusst begangen hat. - (22) Es ist ein Schuldopfer, hat er sich doch gegen Jahve verschuldet. Während Brandopfer und Friedopfer schon in vormosaischer Zeit üblich waren, sind Sündopfer und Schuldopfer erst späteren Ursprunges, erst durch die mosaische Gesetzgebung eingeführt worden. Deshalb wird das Wesen und die Anwendung dieser Opfer genauer bestimmt. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |

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