Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos13: Unterschied zwischen den Versionen
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5. und am siebenten Tage nachsehen; und wenn der Aussatz nicht weiter um sich gegriffen und an der Haut den früheren Umfang nicht überschritten hat, so soll er ihn abermals sieben andere Tage einschließen. <br/> | 5. und am siebenten Tage nachsehen; und wenn der Aussatz nicht weiter um sich gegriffen und an der Haut den früheren Umfang nicht überschritten hat, so soll er ihn abermals sieben andere Tage einschließen. <br/> | ||
6. Wiederum am siebenten Tage soll er nachschauen; ist dann der Ausschlag dunkler geworden und hat sich nicht über die Haut weiter ausgebreitet, so soll er ihn für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag;<sup>6</sup> und der Mensch soll seine Kleider waschen,<sup>7</sup> und so wird er rein sein. <br/> | 6. Wiederum am siebenten Tage soll er nachschauen; ist dann der Ausschlag dunkler geworden und hat sich nicht über die Haut weiter ausgebreitet, so soll er ihn für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag;<sup>6</sup> und der Mensch soll seine Kleider waschen,<sup>7</sup> und so wird er rein sein. <br/> | ||
7. Wenn aber der Ausschlag seit der Zeit, wo ihn der Priester beschaut und für rein erkannt hat, wieder gewachsen | 7. Wenn aber der Ausschlag seit der Zeit, wo ihn der Priester beschaut und für rein erkannt hat, wieder gewachsen ist, so soll er zum Priester geführt <br/> | ||
8. und für unrein erklärt werden. <br/> | 8. und für unrein erklärt werden. <br/> | ||
9. Wenn die Plage des Aussatzes sich an | 9. Wenn die Plage des Aussatzes sich an einem Menschen zeigt, soll er zum Priester geführt werden, <br/> | ||
10. und dieser soll ihn besichtigen. Ist dann die Haut weiß gefärbt und das Ansehen der Haare verändert, und wird das rohe Fleisch sichtbar, <br/> | 10. und dieser soll ihn besichtigen. Ist dann die Haut weiß gefärbt und das Ansehen der Haare verändert, und wird das rohe Fleisch sichtbar, <br/> | ||
11. so soll man es für veralteten Aussatz halten, der sich in die Haut eingesetzt hat.<sup>8</sup> Der Priester soll ihn alsdann für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist offenbar mit Unreinheit behaftet. <br/> | 11. so soll man es für veralteten Aussatz halten, der sich in die Haut eingesetzt hat.<sup>8</sup> Der Priester soll ihn alsdann für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist offenbar mit Unreinheit behaftet. <br/> | ||
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38. Einen Mann oder ein Weib, an dessen Haut helle Flecken erscheinen, <br/> | 38. Einen Mann oder ein Weib, an dessen Haut helle Flecken erscheinen, <br/> | ||
39. soll der Priester besichtigen. Findet er verblasste, helle, weiße Flecken auf der Haut, so soll er wissen, dass es nicht Aussatz, sondern weiße Flecken<sup>17</sup> sind und der Mensch rein ist. <br/> | 39. soll der Priester besichtigen. Findet er verblasste, helle, weiße Flecken auf der Haut, so soll er wissen, dass es nicht Aussatz, sondern weiße Flecken<sup>17</sup> sind und der Mensch rein ist. <br/> | ||
40. Ein Mann, dem die Haare vom Haupte | 40. Ein Mann, dem die Haare vom Haupte ausfallen, ist ein Kahlkopf, aber rein; <br/> | ||
41. und einer, dem die Haare gegen die Stirne hin ausfallen, ist ein Glatzkopf, aber rein. <br/> | 41. und einer, dem die Haare gegen die Stirne hin ausfallen, ist ein Glatzkopf, aber rein. <br/> | ||
42. Im Falle aber an dem kahlen Kopfe oder der Glatze ein weißer oder roter Fleck<sup>18</sup> entsteht <br/> | 42. Im Falle aber an dem kahlen Kopfe oder der Glatze ein weißer oder roter Fleck<sup>18</sup> entsteht <br/> |
Aktuelle Version vom 17. Februar 2023, 16:35 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XIII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 13
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1. Locutusque est Dominus ad Moysen et Aaron, dicens: 7. Quod si postquam a sacerdote visus est, et redditus munditiæ, iterum lepra creverit, adducetur ad eum, 10. Et videbit eum. Cumque color albus in cute fuerit, et capillorum mutaverit aspectum, ipsa quoque caro viva apparuerit: 19. Et in loco ulceris cicatrix alba apparuerit, sive subrufa, adducetur homo ad sacerdotem: 21. Quod si pilus coloris est pristini, et cicatrix subobscura, et vicina carne non est humilior, recludet eum septem diebus. 24. Caro autem et cutis, quam ignis exusserit, et sanata albam sive rufam habuerit cicatricem, 25. Considerabit eam sacerdos, et ecce versa est in alborem, et locus ejus reliqua cute est humilior: contaminabit eum, quia plaga lepræ in cicatrice orta est. 32. Et die septimo intuebitur. Si non creverit macula, et capillus sui coloris est, et locus plagæ carni reliquæ æqualis: 34. Si die septimo visa fuerit stetisse plaga in loco suo, nec humilior carne reliqua, mundabit eum, lotisque vestibus suis mundus erit. 35. Sin autem post emundationem rursus creverit macula in cute, 52. Et idcirco comburetur flammis. 56. Sin autem obscurior fuerit locus lepræ, postquam vestis est lota, abrumpet eum, et a solido dividet. 57. Quod si ultra apparuerit in his locis, quæ prius immaculata erant, lepra volatilis et vaga: debet igne comburi. 58. Si cessaverit, lavabit aqua ea, quæ pura sunt, secundo, et munda erunt. 59. Ista est lex, lepræ vestimenti lanei et linei, staminis, atque subtegminis, omnisque suppellectilis pelliceæ, quomodo mundari debeat, vel contaminari.
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1. Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:1
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Fußnote
Kap. 13 (1) Dieses Gesetz ist aus verschiedenen Teilen zusammengewachsen, die harmonisch vereinigt sind. - (2) Der Gegensatz ist V. 29, die behaarte Haut, die Bart und Haupthaar hervorbringt. - (3) Für Farbe V. 2 und 10, Brandmal V. 28, Narbe V. 19 ist im Hebr. stets derselbe Ausdruck: Flecken, Blatter. - (4) Hebr.: und sich so eine aussätzige Stelle bildet. - (5) Zweifelhafter Fall. - (6) Eine nicht ansteckende Hautkrankheit. - (7) Und sich auch. - (8) Ein eben ausgebrochener Aussatz hätte nicht soviel von der Haut und dem Fleische wegfressen können. - (9) Der Krankheitsstoff findet durch die Haut den Weg nach außen; auf der Haut wird er zu weißen, trockenen Schuppen, die abfallen. - (10) An einem Kranken. - (11) Hebr.: Geschwulst, Blatter, Fleck. - (12) Hebr.: Und wenn der Priester bei dessen Besichtigung findet, dass die Haare an dem hellen Fleck weiß geworden sind. - (13) Hebr.: Ohne weiter auf der Haut um sich zu greifen, und ist er blässer geworden. - (14) Hebr.: Dass sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden. - (15) Damit es nach sieben Tagen deutlicher zeige, ob der Aussatz Fortschritte gemacht hat. - (16) S. V. 6. - (17) Hebr.: Bohak, noch jetzt bei den Arabern so genannt. - (18) Nach dem Hebr.: Mit Anschwellung, Grind. - (19) Hebr.: Der aussieht wie Aussatz auf der bloßen Haut, soll er ihn usw. - (20) Soll die Kleider einreißen wie bei der Trauer. - (21) Hebr. in direkter Rede: Unrein, unrein! - (22) Grünliche oder rötliche Flecken, nach Art unserer Stockflecke. - (23) Hebr.: Und man soll das Kleid oder das in Wolle oder Linnen Gewebte oder Gewirkte oder jederlei leinenen Gegenstand, an dem sich der Ausschlag zeigt, verbrennen, denn es ist ein bösartiger Aussatz, verbrannt muss es werden. - (24) Hebr.: Auf dem Kleide oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder irgend welchem ledernen Gegenstand. - (25) Das Hebräische wendet hier eine uns ferner liegende Metapher an. - (26) Hebr.: Die Kleider aber oder Gewebe oder Gewirke oder lederne Gegenstände jeder Art, von denen der Ausschlag, nachdem man sie gewaschen, verschwunden ist, müssen nochmals gewaschen werden, so werden sie rein sein. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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