Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos07: Unterschied zwischen den Versionen
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1.Hæc quoque lex hostiæ pro delicto, Sancta sanctorum est: <br/> | 1. Hæc quoque lex hostiæ pro delicto, Sancta sanctorum est: <br/> | ||
2. Idcirco ubi immolabitur holocaustum, mactabitur et | 2. Idcirco ubi immolabitur holocaustum, mactabitur et victima pro delicto: sanguis ejus per gyrum altaris fundetur. <br/> | ||
3. Offerent ex ea caudam et adipem qui operit vitalia: <br/> | 3. Offerent ex ea caudam et adipem qui operit vitalia: <br/> | ||
4. Duos renunculos, et pinguedinem quæ juxta ilia est, reticulumque jecoris cum renunculis. <br/> | 4. Duos renunculos, et pinguedinem quæ juxta ilia est, reticulumque jecoris cum renunculis. <br/> | ||
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11. Hæc est lex hostiæ pacificorum quæ offertur Domino. <br/> | 11. Hæc est lex hostiæ pacificorum quæ offertur Domino. <br/> | ||
12. Si pro gratiarum actione oblatio fuerit, offerent panes absque fermento conspersos oleo, et lagana azyma uncta oleo, coctamque similam, et collyridas olei admistione conspersas: <br/> | 12. Si pro gratiarum actione oblatio fuerit, offerent panes absque fermento conspersos oleo, et lagana azyma uncta oleo, coctamque similam, et collyridas olei admistione conspersas: <br/> | ||
13. Panes quoque fermentatos cum hostia gratiarum, quæ | 13. Panes quoque fermentatos cum hostia gratiarum, quæ immolatur pro pacificis: <br/> | ||
14. Ex quibus unus pro primitiis offeretur Domino, et erit sacerdotis qui fundet hostiæ sanguinem, <br/> | 14. Ex quibus unus pro primitiis offeretur Domino, et erit sacerdotis qui fundet hostiæ sanguinem, <br/> | ||
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17. Quidquid autem tertius invenerit dies, ignis absumet. <br/> | 17. Quidquid autem tertius invenerit dies, ignis absumet. <br/> | ||
18. Si quis de carnibus | 18. Si quis de carnibus victimæ pacificorum die tertio comederit, irrita fiet oblatio, nec proderit offerenti: quin potius quæcumque anima tali se edulio contaminaverit, prævaricationis rea erit. <br/> | ||
19. Caro, quæ aliquid tetigerit immundum, non comedetur, sed comburetur igni: qui fuerit mundus, vescetur ex ea. <br/> | 19. Caro, quæ aliquid tetigerit immundum, non comedetur, sed comburetur igni: qui fuerit mundus, vescetur ex ea. <br/> | ||
20. Anima polluta quæ ederit de carnibus hostiæ pacificorum, quæ | 20. Anima polluta quæ ederit de carnibus hostiæ pacificorum, quæ oblata est Domino, peribit de populis suis. <br/> | ||
21. Et quæ tetigerit immunditiam hominis, vel jumenti, sive omnis rei, quæ polluere potest, et comederit de hujuscemodi carnibus, interibit de populis suis. <br/> | 21. Et quæ tetigerit immunditiam hominis, vel jumenti, sive omnis rei, quæ polluere potest, et comederit de hujuscemodi carnibus, interibit de populis suis. <br/> | ||
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37. Ista est lex holocausti, et sacrificii pro peccato atque delicto, et pro consecratione et pacificorum victimis: <br/> | 37. Ista est lex holocausti, et sacrificii pro peccato atque delicto, et pro consecratione et pacificorum victimis: <br/> | ||
38. Quam constituit Dominus Moysi in monte Sinai, quando | 38. Quam constituit Dominus Moysi in monte Sinai, quando mandavit filiis Israel ut offerrent oblationes suas Domino in deserto Sinai. <br/> | ||
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1.Und dies sind die Vorschriften<sup>1</sup> des Schuldopfers:<sup>2</sup> Es ist hochheilig; <br/> | 1. Und dies sind die Vorschriften<sup>1</sup> des Schuldopfers:<sup>2</sup> Es ist hochheilig; <br/> | ||
2. darum soll da, wo das Brandopfer geschlachtet werden wird, auch das Schuldopfer geschlachtet werden; das Blut desselben soll rings um den Altar gegossen werden.<sup>3</sup> <br/> | 2. darum soll da, wo das Brandopfer geschlachtet werden wird, auch das Schuldopfer geschlachtet werden; das Blut desselben soll rings um den Altar gegossen werden.<sup>3</sup> <br/> | ||
3. Man soll davon den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, opfern; <br/> | 3. Man soll davon den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, opfern; <br/> | ||
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5. Und der Priester soll es auf dem Altare verbrennen; es ist ein dem Herrn für die Schuld dargebrachtes Feueropfer. <br/> | 5. Und der Priester soll es auf dem Altare verbrennen; es ist ein dem Herrn für die Schuld dargebrachtes Feueropfer. <br/> | ||
6. Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von diesem Fleische an heiliger Stätte essen, weil es hochheilig ist. <br/> | 6. Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von diesem Fleische an heiliger Stätte essen, weil es hochheilig ist. <br/> | ||
7. Wie das Sündopfer, so wird auch das Schuldopfer dargebracht; für beide Opfer soll die gleiche Vorschrift gelten. Dem Priester, der sie opfert, sollen sie gehören.<sup>5</sup> | 7. Wie das Sündopfer, so wird auch das Schuldopfer dargebracht; für beide Opfer soll die gleiche Vorschrift gelten. Dem Priester, der sie opfert, sollen sie gehören.<sup>5</sup> <br/> | ||
8. Der Priester, welcher das Brandopfer darbringt, soll das Fell desselben erhalten. <br/> | 8. Der Priester, welcher das Brandopfer darbringt, soll das Fell desselben erhalten. <br/> | ||
9. Und jedes Speiseopfer<sup>6</sup> von feinem Mehl, das im Ofen gebacken wird, sowie alles, was auf dem Roste oder in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt; <br/> | 9. Und jedes Speiseopfer<sup>6</sup> von feinem Mehl, das im Ofen gebacken wird, sowie alles, was auf dem Roste oder in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt; <br/> | ||
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14. und zwar soll davon je eines als Erstling dem Herrn geopfert werden, dieses gehöre dem Priester, der das Blut des Schlachtopfers ausgießt. <br/> | 14. und zwar soll davon je eines als Erstling dem Herrn geopfert werden, dieses gehöre dem Priester, der das Blut des Schlachtopfers ausgießt. <br/> | ||
15. Das Fleisch davon aber soll an demselben Tage gegessen werden, und nichts davon soll bis zum Morgen übrigbleiben.<sup>12</sup> <br/> | 15. Das Fleisch davon aber soll an demselben Tage gegessen werden, und nichts davon soll bis zum Morgen übrigbleiben.<sup>12</sup> <br/> | ||
16. Bringt jemand infolge eines Gelübdes oder freiwillig ein Schlachtopfer dar, so | 16. Bringt jemand infolge eines Gelübdes oder freiwillig ein Schlachtopfer dar, so soll es ebenfalls an demselben Tage gegessen werden; wenn aber etwas zum anderen Tage übrigbleibt, so darf auch das gegessen werden. <br/> | ||
17. Was sich aber am dritten Tage vorfindet,<sup>13</sup> soll mit Feuer verbrannt werden. <br/> | 17. Was sich aber am dritten Tage vorfindet,<sup>13</sup> soll mit Feuer verbrannt werden. <br/> | ||
18. Sollte jemand noch am dritten Tage von dem Fleische des Friedopfers essen, so soll das Opfer ungültig sein und dem Darbringenden nichts nützen; ja, wer sich mit solcher Speise verunreinigt, soll der Übertretung schuldig sein. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos19|3Mos 19,8]]''] <br/> | 18. Sollte jemand noch am dritten Tage von dem Fleische des Friedopfers essen, so soll das Opfer ungültig sein und dem Darbringenden nichts nützen; ja, wer sich mit solcher Speise verunreinigt, soll der Übertretung schuldig sein. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos19|3Mos 19,8]]''] <br/> | ||
19. Fleisch, welches mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden; im übrigen mag jeder, der rein ist, Fleisch essen. <br/> | 19. Fleisch, welches mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden; im übrigen mag jeder, der rein ist, Fleisch essen. <br/> | ||
20. Wer, während er mit Unreinheit behaftet ist, von dem Fleische des Friedopfers | 20. Wer, während er mit Unreinheit behaftet ist, von dem Fleische des Friedopfers isst, das dem Herrn dargebracht ist, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.<sup>14</sup> <br/> | ||
21. Und wenn jemand mit der Unreinigkeit eines Menschen, oder eines Stück Viehes, oder einer | 21. Und wenn jemand mit der Unreinigkeit eines Menschen, oder eines Stück Viehes, oder einer andern Sache, die verunreinigen kann, in Berührung gekommen ist und von diesem Fleische isst, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke. <br/> | ||
22. Und der Herr redete zu Moses und sprach: <br/> | 22. Und der Herr redete zu Moses und sprach: <br/> | ||
23. Sage den Söhnen Israels: Das Fett von Schafen und Rindern und Ziegen<sup>15</sup> sollt ihr nicht essen.<sup>16</sup> <br/> | 23. Sage den Söhnen Israels: Das Fett von Schafen und Rindern und Ziegen<sup>15</sup> sollt ihr nicht essen.<sup>16</sup> <br/> | ||
24. Das Fett eines gefallenen Aases und eines Tieres, das von einem | 24. Das Fett eines gefallenen Aases und eines Tieres, das von einem wilden Tiere ergriffen<sup>17</sup> ward, möge euch zu verschiedenem Gebrauche dienen.<sup>18</sup> <br/> | ||
25. Wer Fett | 25. Wer Fett isst,<sup>19</sup> das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke. <br/> | ||
26. Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh. <br/> | 26. Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh. <br/> | ||
27. Jeder, welcher Blut | 27. Jeder, welcher Blut isst, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke. <br/> | ||
28. Und der Herr redete zu Moses und sprach: <br/> | 28. Und der Herr redete zu Moses und sprach: <br/> | ||
29. Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.<sup>20</sup> <br/> | 29. Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.<sup>20</sup> <br/> | ||
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36. und<sup>27</sup> dies<sup>28</sup> hat der Herr befohlen, ihnen seitens der Söhne Israels zu geben, als ewige Verbindlichkeit für ihre Geschlechter. <br/> | 36. und<sup>27</sup> dies<sup>28</sup> hat der Herr befohlen, ihnen seitens der Söhne Israels zu geben, als ewige Verbindlichkeit für ihre Geschlechter. <br/> | ||
37. Dies sind die Vorschriften über das Brandopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer, und für die Einweihungs- und die Friedopfer, <br/> | 37. Dies sind die Vorschriften über das Brandopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer, und für die Einweihungs- und die Friedopfer, <br/> | ||
38. welche der | 38. welche der Herr Moses auf dem Berge Sinai gab, als er den Söhnen Israels befahl, dem Herrn ihre Opfer in der Wüste Sinai darzubringen.<sup>29</sup> <br/> | ||
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===Fußnote=== | ===Fußnote=== | ||
Kap. 7 ('''1''') Dies Opfer wird dem Sündopfer gleichgestellt [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos07|3Mos 7,7]]'']. Deshalb werden einige kleine vorher bereits erwähnte Vorschriften nicht wiederholt, wie das Bestreichen des Altares mit dem Blute und die Auflegung der Hand auf das Opfertier. - ('''2''') Sept.: des Widders. - ('''3''') Hebr.: soll ringsum an den Altar gesprengt werden. - ('''4''') Hebr.: Bei den Nieren soll er es wegnehmen. - ('''5''') Die letzten Worte bieten Gelegenheit, einiges über den Anteil der Priester beizufügen. - ('''6''') Hebr.: Ebenso sollen alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken werden, so wie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt. - ('''7''') Ohne Öl ist nur das Eiferopfer [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos05|4Mos 5,15]]''], doch ist wohl auch an das als Mehlopfer einem Speiseopfer vergleichbare Ersatz-Sündopfer des Armen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos05|3Mos 5,11]]''] gedacht. - ('''8''') Nicht nur dem gerade amtierenden Priester zufallen. - ('''9''') Das Dankopfer (12 – 15) scheint besonders hoch geschätzt worden zu sein unter den Friedopfern. - ('''10''') Hebr.: eingerührtes. - ('''11''') Nicht zum Opfer auf dem Altare, siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos02|3Mos 2,11]]''], sondern zur Opfermahlzeit und für die Priester. - ('''12''') So sollen sie genötigt werden, den Armen einen Teil zu geben. - ('''13''') Vom Fleische des Opfers. - ('''14''') Soll aus der Gottesgemeinde ausgestoßen werden. Die weitere Bestrafung bleibt Gott überlassen. - ('''15''') Tauben werden nicht erwähnt, da sie kaum | Kap. 7 ('''1''') Dies Opfer wird dem Sündopfer gleichgestellt [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos07|3Mos 7,7]]'']. Deshalb werden einige kleine vorher bereits erwähnte Vorschriften nicht wiederholt, wie das Bestreichen des Altares mit dem Blute und die Auflegung der Hand auf das Opfertier. - ('''2''') Sept.: des Widders. - ('''3''') Hebr.: soll ringsum an den Altar gesprengt werden. - ('''4''') Hebr.: Bei den Nieren soll er es wegnehmen. - ('''5''') Die letzten Worte bieten Gelegenheit, einiges über den Anteil der Priester beizufügen. - ('''6''') Hebr.: Ebenso sollen alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken werden, so wie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt. - ('''7''') Ohne Öl ist nur das Eiferopfer [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos05|4Mos 5,15]]''], doch ist wohl auch an das als Mehlopfer einem Speiseopfer vergleichbare Ersatz-Sündopfer des Armen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos05|3Mos 5,11]]''] gedacht. - ('''8''') Nicht nur dem gerade amtierenden Priester zufallen. - ('''9''') Das Dankopfer (12 – 15) scheint besonders hoch geschätzt worden zu sein unter den Friedopfern. - ('''10''') Hebr.: eingerührtes. - ('''11''') Nicht zum Opfer auf dem Altare, siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos02|3Mos 2,11]]''], sondern zur Opfermahlzeit und für die Priester. - ('''12''') So sollen sie genötigt werden, den Armen einen Teil zu geben. - ('''13''') Vom Fleische des Opfers. - ('''14''') Soll aus der Gottesgemeinde ausgestoßen werden. Die weitere Bestrafung bleibt Gott überlassen. - ('''15''') Tauben werden nicht erwähnt, da sie kaum Fettteile haben. - ('''16''') Weder von denen, die geopfert werden, noch von anderen. Siehe [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos03|3Mos 3,5.16.17]]'']. - ('''17''') Und zerrissen. - ('''18''') Aber (setzt der hebr. Text hinzu) essen dürft ihr es nicht. Es handelt sich um die oben genannten Tiere, und das Verbot geht nicht auf das mit dem Fleische verwachsene Fett, sondern nur auf die [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos03|3Mos 3,3.4]]''] aufgezählten Fettteile. - ('''19''') Hebr.: Denn jeder, der Fett von Tierarten genießt, wie man sie Jahve als Feueropfer darbringt, ein solcher ist wegzutilgen aus seinem Volke. - ('''20''') Hebr.: Wer Jahve sein Friedopfer darbringt, bringe von seinem Friedopfer den Opferanteil, den er ihm schuldet. - ('''21''') Hebr.: Die Brust, damit sie als Darbringung (Webe) vor dem Herrn erhoben werde. Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. - ('''22''') Nach anderen die Hinterkeule. - ('''23''') Welchem, sagt V. 33. - ('''24''') Hebr.: der Erhebung. - ('''25''') Hebr.: der Anteil. - ('''26''') Hebr.: An den Feueropfern Jahves an dem Tage usw. - ('''27''') Hebr.: Den Jahve ihnen an dem Tage, an welchem er sie salbte (alle in Aaron und den späteren Hohenpriestern) als eine Gabe seitens der Israeliten überwies, als eine Gebühr, die sie zu entrichten haben auf immer, von Geschlecht zu Geschlecht. - ('''28''') Was über Bruststück und Schulterstück gesagt ist. - ('''29''') Schlussformel der in Kap. 1 – 7 enthaltenen Bestimmungen und Vorschriften. | ||
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Aktuelle Version vom 1. Mai 2023, 06:28 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput VII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 7
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1. Hæc quoque lex hostiæ pro delicto, Sancta sanctorum est: 6. Omnis masculus de sacerdotali genere, in loco sancto vescetur his carnibus, quia Sanctum sanctorum est. 10. Sive oleo conspersa, sive arida fuerint, cunctis filiis Aaron mensura æqua per singulos dividetur. 15. Cujus carnes eadem comedentur die, nec remanebit ex eis quidquam usque mane.
19. Caro, quæ aliquid tetigerit immundum, non comedetur, sed comburetur igni: qui fuerit mundus, vescetur ex ea. 21. Et quæ tetigerit immunditiam hominis, vel jumenti, sive omnis rei, quæ polluere potest, et comederit de hujuscemodi carnibus, interibit de populis suis. 24. Adipem cadaveris morticini, et ejus animalis, quod a bestia captum est, habebitis in varios usus. 25. Si quis adipem, qui offerri debet in incensum Domini, comederit, peribit de populo suo. 31. Qui adolebit adipem super altare, pectusculum autem erit Aaron, et filiorum ejus: 34. Pectusculum enim elevationis, et armum separationis tuli a filiis Israel de hostiis eorum pacificis, et dedi Aaron sacerdoti, et filiis ejus lege perpetua, ab omni populo Israel. 36. Et quæ præcepit eis dari Dominus a filiis Israel religione perpetua in generationibus suis. 38. Quam constituit Dominus Moysi in monte Sinai, quando mandavit filiis Israel ut offerrent oblationes suas Domino in deserto Sinai.
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1. Und dies sind die Vorschriften1 des Schuldopfers:2 Es ist hochheilig;
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Fußnote
Kap. 7 (1) Dies Opfer wird dem Sündopfer gleichgestellt [3Mos 7,7]. Deshalb werden einige kleine vorher bereits erwähnte Vorschriften nicht wiederholt, wie das Bestreichen des Altares mit dem Blute und die Auflegung der Hand auf das Opfertier. - (2) Sept.: des Widders. - (3) Hebr.: soll ringsum an den Altar gesprengt werden. - (4) Hebr.: Bei den Nieren soll er es wegnehmen. - (5) Die letzten Worte bieten Gelegenheit, einiges über den Anteil der Priester beizufügen. - (6) Hebr.: Ebenso sollen alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken werden, so wie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt. - (7) Ohne Öl ist nur das Eiferopfer [4Mos 5,15], doch ist wohl auch an das als Mehlopfer einem Speiseopfer vergleichbare Ersatz-Sündopfer des Armen [3Mos 5,11] gedacht. - (8) Nicht nur dem gerade amtierenden Priester zufallen. - (9) Das Dankopfer (12 – 15) scheint besonders hoch geschätzt worden zu sein unter den Friedopfern. - (10) Hebr.: eingerührtes. - (11) Nicht zum Opfer auf dem Altare, siehe [3Mos 2,11], sondern zur Opfermahlzeit und für die Priester. - (12) So sollen sie genötigt werden, den Armen einen Teil zu geben. - (13) Vom Fleische des Opfers. - (14) Soll aus der Gottesgemeinde ausgestoßen werden. Die weitere Bestrafung bleibt Gott überlassen. - (15) Tauben werden nicht erwähnt, da sie kaum Fettteile haben. - (16) Weder von denen, die geopfert werden, noch von anderen. Siehe [3Mos 3,5.16.17]. - (17) Und zerrissen. - (18) Aber (setzt der hebr. Text hinzu) essen dürft ihr es nicht. Es handelt sich um die oben genannten Tiere, und das Verbot geht nicht auf das mit dem Fleische verwachsene Fett, sondern nur auf die [3Mos 3,3.4] aufgezählten Fettteile. - (19) Hebr.: Denn jeder, der Fett von Tierarten genießt, wie man sie Jahve als Feueropfer darbringt, ein solcher ist wegzutilgen aus seinem Volke. - (20) Hebr.: Wer Jahve sein Friedopfer darbringt, bringe von seinem Friedopfer den Opferanteil, den er ihm schuldet. - (21) Hebr.: Die Brust, damit sie als Darbringung (Webe) vor dem Herrn erhoben werde. Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. - (22) Nach anderen die Hinterkeule. - (23) Welchem, sagt V. 33. - (24) Hebr.: der Erhebung. - (25) Hebr.: der Anteil. - (26) Hebr.: An den Feueropfern Jahves an dem Tage usw. - (27) Hebr.: Den Jahve ihnen an dem Tage, an welchem er sie salbte (alle in Aaron und den späteren Hohenpriestern) als eine Gabe seitens der Israeliten überwies, als eine Gebühr, die sie zu entrichten haben auf immer, von Geschlecht zu Geschlecht. - (28) Was über Bruststück und Schulterstück gesagt ist. - (29) Schlussformel der in Kap. 1 – 7 enthaltenen Bestimmungen und Vorschriften. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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