Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos12: Unterschied zwischen den Versionen
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6. Und wenn die Tage ihrer Reinigung vorüber sind, sei es für einen Sohn oder für eine Tochter,<sup>8</sup> soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer<sup>9</sup> vor den Eingang des Zeltes des Zeugnisses<sup>10</sup> bringen und dem Priester übergeben. <br/> | 6. Und wenn die Tage ihrer Reinigung vorüber sind, sei es für einen Sohn oder für eine Tochter,<sup>8</sup> soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer<sup>9</sup> vor den Eingang des Zeltes des Zeugnisses<sup>10</sup> bringen und dem Priester übergeben. <br/> | ||
7. Dieser soll es vor dem Herrn darbringen<sup>11</sup> und für sie beten,<sup>12</sup> und so wird sie von ihrem Blutflusse rein werden. Dies sind die Bestimmungen über diejenige, die einen Knaben oder ein Mädchen gebärt. <br/> | 7. Dieser soll es vor dem Herrn darbringen<sup>11</sup> und für sie beten,<sup>12</sup> und so wird sie von ihrem Blutflusse rein werden. Dies sind die Bestimmungen über diejenige, die einen Knaben oder ein Mädchen gebärt. <br/> | ||
8. Wenn aber ihre Hand es nicht aufzubringen vermag und sie kein Lamm darbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer, und die andere zum Sündopfer; und der Priester soll für sie beten, und so wird sie rein werden.<sup>13</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos05|3Mos 5,7]]''] <br/> | 8. Wenn aber ihre Hand es nicht aufzubringen vermag und sie kein Lamm darbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer, und die andere zum Sündopfer; und der Priester soll für sie beten, und so wird sie rein werden.<sup>13</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos05|3Mos 5,7]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Lk02|Lk 2,24]]''] <br/> | ||
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Aktuelle Version vom 21. August 2023, 17:55 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 12
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1. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens: 3. Et die octavo circumcidetur infantulus: 7. Qui offeret illa coram Domino, et orabit pro ea, et sic mundabitur a profluvio sanguinis sui: ista est lex parientis masculum aut feminam. 8. Quod si non invenerit manus ejus, nec potuerit offerre agnum, sumet duos turtures vel duos pullos columbarum, unum in holocaustum, et alterum pro peccato: orabitque pro ea sacerdos, et sic mundabitur.
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1. Und der Herr redete zu Moses und sprach: |
Fußnote
Kap. 12 (1) Hebr.: Welches Samen (Nachkommenschaft) erzeugt hat. Vergl. [Lk 2,23]. Hiernach ist Maria von der Gesetzesvorschrift nicht ausgenommen. - (2) Auch bei den alten Indern, Persern, Griechen und Römern galt die Kindbetterin als unrein, bei den Indern und Muhamedanern noch jetzt. - (3) Vergl. [3Mos 15,19]. - (4) An diesem Tage konnte auch das Kind nicht mehr durch die Berührung der Mutter verunreinigt werden, noch den verunreinigen, der es beschnitt. - (5) Wie Opfermahlzeiten. - (6) Da kein Grund für den Unterschied angegeben wird, die Sache vielmehr, zumal auch bei den Heiden ähnliche Sitten bestanden, als bekannt behandelt wird, so enthalten diese Vorschriften wohl die Billigung einer bereits vorher bestehenden Gewohnheit. Diese Vorschriften sollen der Frau die Zeit zur vollen Erholung sichern und deshalb wird die Sanktion beigefügt: Sie soll unrein sein. Dass die Hebräer ein weibliches Wesen geringer achteten als ein männliches, geschah wohl, weil ein Weib die Sünde in die Welt gebracht hat (Orig.), und so ist diese Vorschrift eine Spur des Glaubens an die Erbsünde. - (7) Zu Hause, abgesondert. - (8) Also 40, bezügl. 80 Tage. - (9) Für die legale Sünde der Mutter, die Unreinheit. - (10) In den Vorhof. - (11) Vergl. [Lk 2,22]. - (12) Ihr Sühne schaffen. - (13) Zusatzbestimmung. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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