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39. So sind die Städte der Leviten mitten im Erbteil der Söhne Israels zusammen achtundvierzig <br/> | 39. So sind die Städte der Leviten mitten im Erbteil der Söhne Israels zusammen achtundvierzig <br/> | ||
40. mit ihren Umgebungen, und alle waren nach den Familien verteilt.<sup>13</sup> <br/> | 40. mit ihren Umgebungen, und alle waren nach den Familien verteilt.<sup>13</sup> <br/> | ||
41. Und Gott, der Herr, gab Israel das gesamte Land, das zu geben er ihren Vätern geschworen hatte; und sie nahmen es in | 41. Und Gott, der Herr, gab Israel das gesamte Land, das zu geben er ihren Vätern geschworen hatte; und sie nahmen es in Besitz und ließen sich darin nieder. <br/> | ||
42. Und er schaffte ihnen Ruhe seitens aller Völker ringsum; und keiner von ihren Feinden wagte es, sich ihnen entgegen zu stellen,<sup>14</sup> vielmehr waren sie alle unter ihre Gewalt gebracht. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Jos11|Jos 11,23]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Jos14|Jos 14,15]]''] <br/> | 42. Und er schaffte ihnen Ruhe seitens aller Völker ringsum; und keiner von ihren Feinden wagte es, sich ihnen entgegen zu stellen,<sup>14</sup> vielmehr waren sie alle unter ihre Gewalt gebracht. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Jos11|Jos 11,23]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Jos14|Jos 14,15]]''] <br/> | ||
43. Nicht ein einziges Wort, welches er ihnen zu erfüllen verheißen hatte, ward zunichte, sondern alles ging in Erfüllung.<sup>15</sup> <br/> | 43. Nicht ein einziges Wort, welches er ihnen zu erfüllen verheißen hatte, ward zunichte, sondern alles ging in Erfüllung.<sup>15</sup> <br/> |
Version vom 12. November 2019, 13:06 Uhr
Liber Josue, Hebraice Jehosua. Caput XXI.
Das Buch Josue Kap. 21
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1. Accesseruntque principes familiarum Levi ad Eleazarum sacerdotem, et Josue filium Nun, et ad duces cognationum per singulas tribus filiorum Israel: 2. Locutique sunt ad eos in Silo terræ Chanaan, atque dixerunt: Dominus præcepit per manum Moysi, ut darentur nobis urbes ad habitandum, et suburbana earum ad alenda jumenta. 5. Et reliquis filiorum Caath, id est Levitis, qui superfuerant de tribubus Ephraim, et Dan, et dimidia tribu Manasse, civitates decem. 6. Porro filiis Gerson egressa est sors, ut acciperent de tribubus Issachar et Aser et Nephthali, dimidiaque tribu Manasse in Basan civitates numero tredecim. 8. Dederuntque filii Israel Levitis civitates et suburbana earum, sicut præcepit Dominus per manum Moysi, singulis sorte tribuentes. 9. De tribubus filiorum Juda et Simeon dedit Josue civitates, quarum ista sunt nomina, 13. Dedit ergo filiis Aaron sacerdotis Hebron confugii civitatem, ac suburbana ejus: et Lobnam cum suburbanis suis: 21. De tribu Ephraim urbes confugii, Sichem cum suburbanis suis in monte Ephraim et Gazer. 34. Filiis autem Merari Levitis inferioris gradus per familias suas data est de tribu Zabulon, Jecnam et Cartha 39. Itaque civitates universæ Levitarum in medio possessionis filiorum Israel fuerunt quadraginta octo 43. Ne unum quidem verbum, quod illis præstiturum se esse promiserat, irritum fuit, sed rebus expleta sunt omnia.
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1. Und es traten die Häupter der Familien Levis zu Eleazar, dem Priester, und zu Josue, dem Sohne Nuns, und zu den Häuptern der Geschlechter aus jedem Stamme der Söhne Israels, 38. Die Städte der Söhne Meraris nach ihren einzelnen Familien und Geschlechtern sind zusammen zwölf.12 |
Fußnote
Kap. 21 (1) Ähnlich wie Kaleb [Jos 14,6]. Erst nachdem die Verteilung des Landes unter die übrigen Stämme glücklich vollzogen, halten sie es für passend, ihre eigenen Ansprüche geltend zu machen. - (2) Zunächst erhalten die Leviten die Asylstädte. [4Mos 35,6] Die übrigen Städte, welche die Levitengeschlechter erhalten sollten, bestimmten die Söhne Israels, das Los aber entschied, welche von diesen Städten dem einen oder dem anderen Levitengeschlechter zufallen sollte. - (3) Der Stamm Levi zerfiel in vier Geschlechter nach nachstehender Abstammung. [2Mos 6,16ff, 4Mos 3,17ff]
Levi
Gerson Kaath Merari
Amram Isaar Hebron Oziel
Aaron Moses
Das Haus Aarons (von dem Geschlechte Kaaths) ist das priesterliche. - (4) Wohl war Gerson älter als Kaath, doch werden die Nachkommen des Letzteren den Söhnen des Ersteren wegen der hohenpriesterlichen Würde Aarons vorgezogen, wie unter den Kaathiten aus gleichem Grunde die Aaroniten die erste Stelle einnehmen. Die Priester erhalten ihren Anteil bei Juda und Benjamin, welche einst die Könige geben und aus deren Mitte der Messias hervorgehen sollte. - (5) Die Kaathiter außer Aarons Familie. - (6) Die Söhne Gersons werden denen Meraris vorgezogen. - (7) Ein ähnliches Verzeichnis findet sich [1Chr 6,39ff], nur teilweise anders geordnet und mit vielen Abweichungen in den Namen und mancherlei Textkorruptionen. Statt 48 sind nur 42 Städte genannt, obwohl in V. 45ff als Summe 48 Städte bezeichnet werden. - (8) Die Stadt und den Weideplatz. Das Ackerland mit den darauf gelegenen Dörfern gehörte Kaleb. [Jos 14,12] - (9) Ein Schreibfehler, durch Abirren des Auges auf den vorhergehenden Vers, für Balaam [1Chr 6,70], d. i. Jeblaam. [Jos 17,11] - (10) [1Chr 6,77]: Thabor. Berg und Stadt gehörten freilich nach [Jos 19,22] zu Issachar. - (11) Hebr.: Bezer, Jahza, Kademoth, Mephath samt den zugehörigen Weidetriften. - (12) Levi war der am wenigsten zahlreiche Stamm. - (13) Hebr.: Mit ihren Weidetriften rings um sie her; dies gilt von allen den genannten Städten. - (14) So lange Josue lebte. - (15) Gott hatte nicht sofortige gänzliche Ausrottung der Chananiter zugesagt, sondern die allmähliche. [2Mos 23,29ff] Und wenn auch Israel niemals in den unbestrittenen Besitz der [4Mos 34,1-12] beschriebenen Grenzen gelangte, z.B. Tyrus und Sidon nie eroberte, so ward doch dadurch die göttliche Verheißung so wenig beeinträchtigt wie durch den Umstand, dass die Chananiter nach dem Tode Josues die Israeliten zeitweilig hart bedrängten, denn die vollkommene Erfüllung der Verheißung sollte von der Treue Israels gegen den Herrn abhängen. – Die Septuag bietet hier einen längeren Zusatz, zuerst eine Wiederholung von [Jos 19,49.50] dann die Bemerkung, Josue habe die steinernen Messer der Beschneidung [Jos 5,3] in Taimath Serach niedergelegt.
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