Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos13: Unterschied zwischen den Versionen
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4. Wenn aber<sup>5</sup> ein leuchtend weißer Fleck auf der Haut erscheint, aber nicht tiefer liegt als das übrige Fleisch, und die Haare haben die frühere Farbe behalten, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen <br/> | 4. Wenn aber<sup>5</sup> ein leuchtend weißer Fleck auf der Haut erscheint, aber nicht tiefer liegt als das übrige Fleisch, und die Haare haben die frühere Farbe behalten, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen <br/> | ||
5. und am siebenten Tage nachsehen; und wenn der Aussatz nicht weiter um sich gegriffen und an der Haut den früheren Umfang nicht überschritten hat, so soll er ihn abermals sieben andere Tage einschließen. <br/> | 5. und am siebenten Tage nachsehen; und wenn der Aussatz nicht weiter um sich gegriffen und an der Haut den früheren Umfang nicht überschritten hat, so soll er ihn abermals sieben andere Tage einschließen. <br/> | ||
6. Wiederum am siebenten Tage soll er nachschauen; ist dann der Ausschlag dunkler geworden und hat sich nicht über die Haut weiter ausgebreitet, so soll er ihn für rein erklären, | 6. Wiederum am siebenten Tage soll er nachschauen; ist dann der Ausschlag dunkler geworden und hat sich nicht über die Haut weiter ausgebreitet, so soll er ihn für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag;<sup>6</sup> und der Mensch soll seine Kleider waschen,<sup>7</sup> und so wird er rein sein. <br/> | ||
7. Wenn aber der Ausschlag seit der Zeit, wo ihn der Priester beschaut und für rein erkannt hat, wieder gewachsen sein, so soll er zum Priester geführt <br/> | 7. Wenn aber der Ausschlag seit der Zeit, wo ihn der Priester beschaut und für rein erkannt hat, wieder gewachsen sein, so soll er zum Priester geführt <br/> | ||
8. und für unrein erklärt werden. <br/> | 8. und für unrein erklärt werden. <br/> | ||
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10. und dieser soll ihn besichtigen. Ist dann die Haut weiß gefärbt und das Ansehen der Haare verändert, und wird das rohe Fleisch sichtbar, <br/> | 10. und dieser soll ihn besichtigen. Ist dann die Haut weiß gefärbt und das Ansehen der Haare verändert, und wird das rohe Fleisch sichtbar, <br/> | ||
11. so soll man es für veralteten Aussatz halten, der sich in die Haut eingesetzt hat.<sup>8</sup> Der Priester soll ihn alsdann für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist offenbar mit Unreinheit behaftet. <br/> | 11. so soll man es für veralteten Aussatz halten, der sich in die Haut eingesetzt hat.<sup>8</sup> Der Priester soll ihn alsdann für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist offenbar mit Unreinheit behaftet. <br/> | ||
12. Wenn aber der Aussatz auf der Haut sich verbreitend ausbricht und die ganze Haut vom Kopf bis zu den Füßen | 12. Wenn aber der Aussatz auf der Haut sich verbreitend ausbricht und die ganze Haut vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, so weit die Augen nur sehen, <br/> | ||
13. so soll ihn der Priester besichtigen und für mit sauberem Aussatz behaftet erklären, weil alles in weiß verwandelt ist; und der Mensch wird somit rein sein.<sup>9</sup> <br/> | 13. so soll ihn der Priester besichtigen und für mit sauberem Aussatz behaftet erklären, weil alles in weiß verwandelt ist; und der Mensch wird somit rein sein.<sup>9</sup> <br/> | ||
14. Wenn sich aber wildes Fleisch an ihm<sup>10</sup> zeigt, <br/> | 14. Wenn sich aber wildes Fleisch an ihm<sup>10</sup> zeigt, <br/> | ||
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25. so soll es der Priester beschauen, und wenn es weiß geworden ist<sup>12</sup> und seine Stelle tiefer liegt als die übrige Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn die Plage des Aussatzes ist an dem Male entstanden. <br/> | 25. so soll es der Priester beschauen, und wenn es weiß geworden ist<sup>12</sup> und seine Stelle tiefer liegt als die übrige Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn die Plage des Aussatzes ist an dem Male entstanden. <br/> | ||
26. Ist aber die Farbe der Haare unverändert, und ist der Fleck nicht tiefer als das übrige Fleisch, und das Aussehen des Aussatzes selbst etwas dunkel, so soll er ihn sieben Tage einschließen <br/> | 26. Ist aber die Farbe der Haare unverändert, und ist der Fleck nicht tiefer als das übrige Fleisch, und das Aussehen des Aussatzes selbst etwas dunkel, so soll er ihn sieben Tage einschließen <br/> | ||
27. und am siebenten Tage besichtigen; wenn dann der Aussatz sich auf der Haut | 27. und am siebenten Tage besichtigen; wenn dann der Aussatz sich auf der Haut ausgebreitet hat, so soll er ihn für unrein erklären. <br/> | ||
28. Ist aber der weiße Fleck an seiner Stelle geblieben und zeigt sich nicht hell genug,<sup>13</sup> so ist es ein Brandmal; und darum soll er rein sein, | 28. Ist aber der weiße Fleck an seiner Stelle geblieben und zeigt sich nicht hell genug,<sup>13</sup> so ist es ein Brandmal; und darum soll er rein sein, denn es ist die Narbe einer Brandwunde. <br/> | ||
29. Einen Mann oder ein Weib, an dessen Kopf oder Bart der Aussatz entsteht, soll der Priester besichtigen. <br/> | 29. Einen Mann oder ein Weib, an dessen Kopf oder Bart der Aussatz entsteht, soll der Priester besichtigen. <br/> | ||
30. Und wenn die Stelle tiefer liegt als das übrige Fleisch und das Haar goldgelb und dünner ist als gewöhnlich, so soll er sie für unrein erklären; denn es ist der Aussatz des Hauptes und Bartes. <br/> | 30. Und wenn die Stelle tiefer liegt als das übrige Fleisch und das Haar goldgelb und dünner ist als gewöhnlich, so soll er sie für unrein erklären; denn es ist der Aussatz des Hauptes und Bartes. <br/> | ||
31. Wenn er aber sieht, dass die betreffende Stelle dem Fleische ringsum gleich und das Haar | 31. Wenn er aber sieht, dass die betreffende Stelle dem Fleische ringsum gleich und das Haar schwarz ist,<sup>14</sup> so soll er ihn sieben Tage abschließen <br/> | ||
32. und am siebenten Tage besichtigen. Ist der Fleck dann nicht gewachsen, und die Farbe des Haares nicht verändert, und die betroffene Stelle dem übrigen Fleische gleich, <br/> | 32. und am siebenten Tage besichtigen. Ist der Fleck dann nicht gewachsen, und die Farbe des Haares nicht verändert, und die betroffene Stelle dem übrigen Fleische gleich, <br/> | ||
33. so soll der Mensch geschoren werden,<sup>15</sup> mit Ausnahme der Stelle des Fleckens, und sieben andere Tage eingeschlossen werden. <br/> | 33. so soll der Mensch geschoren werden,<sup>15</sup> mit Ausnahme der Stelle des Fleckens, und sieben andere Tage eingeschlossen werden. <br/> | ||
34. Wenn man dann am siebenten Tage sieht, dass der Fleck dieselbe Ausdehnung behalten hat und nicht tiefer liegt als das übrige Fleisch, so soll er ihn für rein erklären; alsdann soll er seine Kleider waschen,<sup>16</sup> und so wird er rein sein. <br/> | 34. Wenn man dann am siebenten Tage sieht, dass der Fleck dieselbe Ausdehnung behalten hat und nicht tiefer liegt als das übrige Fleisch, so soll er ihn für rein erklären; alsdann soll er seine Kleider waschen,<sup>16</sup> und so wird er rein sein. <br/> | ||
35. Wenn aber der Fleck nach der Reinerklärung wieder auf der Haut um sich greift, <br/> | 35. Wenn aber der Fleck nach der Reinerklärung wieder auf der Haut um sich greift, <br/> | ||
36. so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob das Haar in goldgelbe Farbe übergegangen ist, | 36. so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob das Haar in goldgelbe Farbe übergegangen ist, denn er ist offenbar unrein. <br/> | ||
37. Wenn endlich der Fleck unverändert geblieben ist und die Haare | 37. Wenn endlich der Fleck unverändert geblieben ist und die Haare schwarz sind, so soll er wissen, dass der Mensch heil ist, und soll ihn unbesorgt für rein erklären. <br/> | ||
38. Einen Mann | 38. Einen Mann oder ein Weib, an dessen Haut helle Flecken erscheinen, <br/> | ||
39. soll der Priester besichtigen. Findet er verblasste, helle, weiße Flecken auf der Haut, so soll er wissen, dass es nicht Aussatz, sondern weiße Flecken<sup>17</sup> sind und der Mensch rein ist. <br/> | 39. soll der Priester besichtigen. Findet er verblasste, helle, weiße Flecken auf der Haut, so soll er wissen, dass es nicht Aussatz, sondern weiße Flecken<sup>17</sup> sind und der Mensch rein ist. <br/> | ||
40. Ein Mann, dem die Haare vom Haupte ausgefallen, ist ein Kahlkopf, aber rein; <br/> | 40. Ein Mann, dem die Haare vom Haupte ausgefallen, ist ein Kahlkopf, aber rein; <br/> | ||
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43. und der Priester dies sieht, soll er ihn als zweifellos mit Aussatz behaftet erklären, der an dem kahlen Kopfe entstanden ist.<sup>19</sup> <br/> | 43. und der Priester dies sieht, soll er ihn als zweifellos mit Aussatz behaftet erklären, der an dem kahlen Kopfe entstanden ist.<sup>19</sup> <br/> | ||
44. Wer immer also mit dem Aussatze befleckt und nach dem Entscheide des Priesters abgesondert worden ist, <br/> | 44. Wer immer also mit dem Aussatze befleckt und nach dem Entscheide des Priesters abgesondert worden ist, <br/> | ||
45. soll zerrissene Kleider tragen,<sup>20</sup> das Haupt entblößt, den Mund mit dem Kleide | 45. soll zerrissene Kleider tragen,<sup>20</sup> das Haupt entblößt, den Mund mit dem Kleide bedeckt halten, und soll rufen, dass er befleckt und unrein sei.<sup>21</sup> <br/> | ||
46. Die ganze Zeit, durch die er aussätzig und unrein ist, soll er außerhalb des Lagers allein wohnen. <br/> | 46. Die ganze Zeit, durch die er aussätzig und unrein ist, soll er außerhalb des Lagers allein wohnen. <br/> | ||
47. | 47. Wenn ein wollenes oder linnenes Kleid den Aussatz zeigt <br/> | ||
48. im Aufzug oder im Einschlag, oder etwa ein Fell, oder was immer aus einem Felle Gefertigtes, <br/> | 48. im Aufzug oder im Einschlag, oder etwa ein Fell, oder was immer aus einem Felle Gefertigtes, <br/> | ||
49. und es findet sich ein weißer oder roter Fleck<sup>22</sup> daran, so soll er für Aussatz gehalten und dem Priester gezeigt werden. <br/> | 49. und es findet sich ein weißer oder roter Fleck<sup>22</sup> daran, so soll er für Aussatz gehalten und dem Priester gezeigt werden. <br/> |
Version vom 3. August 2015, 13:48 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XIII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 13
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1.Locutusque est Dominus ad Moysen et Aaron, dicens: 3. Qui cum viderit lepram in cute, et pilos in album mutatos colorem, ipsamque speciem lepræ est, et ad arbitrium ejus separabitur.
5. Et considerabit die septimo: et siquidem lepra ultra non creverit, nec transierit in cute priores terminus, rursum recludet eum septem diebus aliis. 6. Et die septimo contemplabitur: si obscurior fuerit lepra, et non creverit in cute, mundabit eum, quia scabies est: lavabitque homo vestimenta sua, et mundus erit.
8. Et immunditiæ condemnabitur. 10. Et videbit eum. Cumque color albus in cute fuerit, et capillorum mutaverit aspectum, ipsa quoque caro viva apparuerit: 12. Sin autem effloruerit discurrens lepra in cute, et operuerit omnem cutem a capite usque ad pedes, quidquid sub aspectum oculorum cadit. 19. Et in loco ulceris cicatrix alba apparuerit, sive subrufa, adducetur homo ad sacerdotem: 21. Quod si pilus coloris est pristine, et cicatrix subobscura, et vicina carne non est humilior, recludet eum septem diebus. 24. Caro autem et cutis, quam gnis exusserit, et sanata albam sive rufam habuerit cicatricem, 25. Considerabit eam sacerdos, et ecce versa est in alborem, et locus ejus reliqua cute est humilior: contaminabit eum, quia plaga lepræ in cicatrice orta est. 29. Vir, sive mulier, in cujus capite vel barba germinaverit lepra, videbit eos sacerdos. 31. Sin autem viderit locum maculæ æqualem vicinæ carni, et capillum nigrum: recludet eum septem diebus, 32. Et die septimo intuebitur. Si non creverit macula, et capillus sui coloris est, et locus plagæ carni reliquæ æqualis: 34. Si die septimo visa fuerit stetisse plaga in loco suo, nuc humilior carne reliqua, mundabit eum, lotisque vestibus suis mundus erit.
42. Sin autem in calvitio sive in recalvatione albus vel rufus color fuerit exortus, 46. Omni tempore quo leprosus est, et immundus, solus habitabit extra castra.
53. Quod si eam viderit non crevisse, 54. Præcipiet, et lavabunt id, in quo lepra est, recludetque illud septem diebus aliis. 56. Sin autem obscurior fuerit locus lepræ, postquam vestis est lota, abrumpet eum, et a solido dividet. 57. Quod si ultra apparuerit in his locis, quæ prius immaculate erant, lepra volatilis et vaga: debet igne comburi. 58. Et cessaverit, lavabit aqua ea, quæ pura sunt, secundo, et munda erunt. 59. Ista est lex, lepræ vestimenti lanei et linei, staminis, atque subtegminis, omnisque suppellectilis pelliceæ, quomodo Mundari debeat, vel contaminari.
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1.Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:1
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Fußnote
Kap. 13 (1) Dieses Gesetz ist aus verschiedenen Teilen zusammengewachsen, die harmonisch vereinigt sind. - (2) Der Gegensatz ist V. 29, die behaarte Haut, die Bart und Haupthaar hervorbringt. - (3) Für Farbe V. 2 und 10, Brandmal V. 28, Narbe V. 19 ist im Hebr. stets derselbe Ausdruck: Flecken, Vlatter. - (4) Hebr.: und sich so eine aussätzige Stelle bildet. - (5) Zweifelhafter Fall. - (6) Eine nicht ansteckende Hautkrankheit. - (7) Und sich auch. - (8) Ein eben ausgebrochener Aussatz hätte nicht soviel von der Haut und dem Fleische wegfressen können. - (9) Der Krankheitsstoff findet durch die Haut den Weg nach außen; auf der Haut wird er zu weißen, trockenen Schuppen, die abfallen. - (10) An einem Kranken. - (11) Hebr.: Geschwulst, Vlatter, Fleck. - (12) Hebr.: Und wenn der Priester bei dessen Besichtigung findet, dass die Haare an dem hellen Fleck weiß geworden sind. - (13) Hebr.: Ohne weiter auf der Haut um sich zu greifen, und ist er blässer geworden. - (14) Hebr.: Dass sich aber keine schwarzen Haare an ihr befinden. - (15) Damit es nach sieben Tagen deutlicher zeige, ob der Aussatz Fortschritte gemacht hat. - (16) S. V. 6. - (17) Hebr.: Vohak, noch jetzt bei den Arabern so genannt. - (18) Nach dem Hebr.: Mit Anschwellung, Grind. - (19) Hebr.: Der aussieht wie Aussatz auf der bloßen Haut, soll er ihn usw. - (20) Soll die Kleider einreißen wie bei der Trauer. - (21) Hebr. in direkter Rede: Unrein, unrein! - (22) Grünliche oder rötliche Flecken, nach Art unserer Stockflecke. - (23) Hebr.: Und man soll das Kleid oder das in Wolle oder Linnen Gewebte oder Gewirkte oder jederlei leinenen Gegenstand, an dem sich der Ausschlag zeigt, verbrennen, denn es ist ein bösartiger Aussatz, verbrannt muss es werden. - (24) Hebr.: Auf dem Kleide oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder irgend welchem ledernen Gegenstand. - (25) Das Hebräische wendet hier eine uns ferner liegende Metapher an. - (26) Hebr.: Die Kleider aber oder Gewebe oder Gewirke oder lederne Gegenstände jeder Art, von denen der Ausschlag, nachdem man sie gewaschen, verschwunden ist, müssen nochmals gewaschen werden, so werden sie rein sein. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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