Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos07: Unterschied zwischen den Versionen
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25. Wer Fett isst,<sup>19</sup> das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke. <br/> | 25. Wer Fett isst,<sup>19</sup> das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke. <br/> | ||
26. Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh. <br/> | 26. Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh. <br/> | ||
27. Jeder, welcher Blut | 27. Jeder, welcher Blut isst, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke. <br/> | ||
28. Und der Herr redete zu Moses und sprach: <br/> | 28. Und der Herr redete zu Moses und sprach: <br/> | ||
29. Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.<sup>20</sup> <br/> | 29. Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.<sup>20</sup> <br/> |
Version vom 28. April 2023, 14:18 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput VII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 7
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1. Hæc quoque lex hostiæ pro delicto, Sancta sanctorum est: 6. Omnis masculus de sacerdotali genere, in loco sancto vescetur his carnibus, quia Sanctum sanctorum est. 10. Sive oleo conspersa, sive arida fuerint, cunctis filiis Aaron mensura æqua per singulos dividetur. 15. Cujus carnes eadem comedentur die, nec remanebit ex eis quidquam usque mane.
19. Caro, quæ aliquid tetigerit immundum, non comedetur, sed comburetur igni: qui fuerit mundus, vescetur ex ea. 21. Et quæ tetigerit immunditiam hominis, vel jumenti, sive omnis rei, quæ polluere potest, et comederit de hujuscemodi carnibus, interibit de populis suis. 24. Adipem cadaveris morticini, et ejus animalis, quod a bestia captum est, habebitis in varios usus. 25. Si quis adipem, qui offerri debet in incensum Domini, comederit, peribit de populo suo. 31. Qui adolebit adipem super altare, pectusculum autem erit Aaron, et filiorum ejus: 34. Pectusculum enim elevationis, et armum separationis tuli a filiis Israel de hostiis eorum pacificis, et dedi Aaron sacerdoti, et filiis ejus lege perpetua, ab omni populo Israel. 36. Et quæ præcepit eis dari Dominus a filiis Israel religione perpetua in generationibus suis. 38. Quam constituit Dominus Moysi in monte Sinai, quando mandavit filiis Israel ut offerrent oblationes suas Domino in deserto Sinai.
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1. Und dies sind die Vorschriften1 des Schuldopfers:2 Es ist hochheilig;
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Fußnote
Kap. 7 (1) Dies Opfer wird dem Sündopfer gleichgestellt [3Mos 7,7]. Deshalb werden einige kleine vorher bereits erwähnte Vorschriften nicht wiederholt, wie das Bestreichen des Altares mit dem Blute und die Auflegung der Hand auf das Opfertier. - (2) Sept.: des Widders. - (3) Hebr.: soll ringsum an den Altar gesprengt werden. - (4) Hebr.: Bei den Nieren soll er es wegnehmen. - (5) Die letzten Worte bieten Gelegenheit, einiges über den Anteil der Priester beizufügen. - (6) Hebr.: Ebenso sollen alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken werden, so wie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt. - (7) Ohne Öl ist nur das Eiferopfer [4Mos 5,15], doch ist wohl auch an das als Mehlopfer einem Speiseopfer vergleichbare Ersatz-Sündopfer des Armen [3Mos 5,11] gedacht. - (8) Nicht nur dem gerade amtierenden Priester zufallen. - (9) Das Dankopfer (12 – 15) scheint besonders hoch geschätzt worden zu sein unter den Friedopfern. - (10) Hebr.: eingerührtes. - (11) Nicht zum Opfer auf dem Altare, siehe [3Mos 2,11], sondern zur Opfermahlzeit und für die Priester. - (12) So sollen sie genötigt werden, den Armen einen Teil zu geben. - (13) Vom Fleische des Opfers. - (14) Soll aus der Gottesgemeinde ausgestoßen werden. Die weitere Bestrafung bleibt Gott überlassen. - (15) Tauben werden nicht erwähnt, da sie kaum Fettteile haben. - (16) Weder von denen, die geopfert werden, noch von anderen. Siehe [3Mos 3,5.16.17]. - (17) Und zerrissen. - (18) Aber (setzt der hebr. Text hinzu) essen dürft ihr es nicht. Es handelt sich um die oben genannten Tiere, und das Verbot geht nicht auf das mit dem Fleische verwachsene Fett, sondern nur auf die [3Mos 3,3.4] aufgezählten Fettteile. - (19) Hebr.: Denn jeder, der Fett von Tierarten genießt, wie man sie Jahve als Feueropfer darbringt, ein solcher ist wegzutilgen aus seinem Volke. - (20) Hebr.: Wer Jahve sein Friedopfer darbringt, bringe von seinem Friedopfer den Opferanteil, den er ihm schuldet. - (21) Hebr.: Die Brust, damit sie als Darbringung (Webe) vor dem Herrn erhoben werde. Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. - (22) Nach anderen die Hinterkeule. - (23) Welchem, sagt V. 33. - (24) Hebr.: der Erhebung. - (25) Hebr.: der Anteil. - (26) Hebr.: An den Feueropfern Jahves an dem Tage usw. - (27) Hebr.: Den Jahve ihnen an dem Tage, an welchem er sie salbte (alle in Aaron und den späteren Hohenpriestern) als eine Gabe seitens der Israeliten überwies, als eine Gebühr, die sie zu entrichten haben auf immer, von Geschlecht zu Geschlecht. - (28) Was über Bruststück und Schulterstück gesagt ist. - (29) Schlußformel der in Kap. 1 – 7 enthaltenen Bestimmungen und Vorschriften. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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