Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Roem02
Epistola beati Pauli Apostoli ad Romanos
Der Brief des heiligen Apostels Paulus an die Römer Kap. 2
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1. Propter quod inexcusabilis es o homo omnis, qui judicas. In quo enim judicas alterum, teipsum condemnas: eadem enim agis quæ judicas. 4. An divitias bonitatis ejus, et patientiæ, et longanimitatis contemnis? ignoras quoniam benignitas Dei ad pœnitentiam te adducit? 9. Tribulatio, et angustia in omnem animam hominis operantis malum, Judæi primum, et Græci: 12. Quicumque enim sine lege peccaverunt, sine lege peribunt: et quicumque in lege peccaverunt, per legem judicabuntur: 13. Non enim auditores legis justi sunt apud Deum, sed factores legis justificabuntur. 21. Qui ergo alium doces, teipsum non doces: qui prædicas non furandum, furaris: 25. Circumcisio quidem prodest, si legem observes: si autem prævaricator legis sis, circumcisio tua præputium facta est. 27. Et judicabit id, quod ex natura est præputium, legem consummans, te, qui per litteram, et circumcisionem prævaricator legis es? |
1. Darum1 bist du unentschuldbar, o Mensch! ein jeder,2 der du richtest; denn während du den andern richtest, verurteilst du dich selbst, da du dasselbe tust, was du richtest.3
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Fußnote
Kap. 2 (1) Die Heiden sind von Gott ob ihrer schweren Sünden des Todes würdig befunden worden, darum ist jeder Mensch strafwürdig, der solche Sünden erkennt und verurteilt und dennoch begeht. Denn eben durch sein Urteil zeigt er, dass er wissentlich sündigt. Oder „darum“, nämlich weil der Zorn Gottes auf den schuldbaren, verblendeten und infolge dessen sündhaften Heiden lastet [Roem 1,18-32], lastet der Zorn auf jedem, der wissentlich sündigt. – Die Begründung „darum“ kann sich indes auch auf den ganzen Abschnitt V. 18 – 32 des ersten Kapitels beziehen. - (2) Nicht allein der Heide, sondern auch der Jude. - (3) Griech.: der du dasselbe tust, du Richter. - (4) Das Verdammungsurteil Gottes. - (5) Wie Wahrheit und Gerechtigkeit es fordern. - (6) Solches wie die Heiden [Roem 1,29ff]. - (7) Nach demselben Maße, nach dem Gott die sündhaften Heiden richtet, straft er auch diejenigen, welche zweierlei Maß anwenden, ein strenges gegen andere, ein mildes gegen sich selbst. - (8) Die Antwort ist bereits in V. 2 gegeben. - (9) Nach dem Griech.: Oder verachtest du, als ob du nicht wüsstest, dass die Güte Gottes usw. Wer weiß, dass ihm ein Strafgericht bevorsteht und dennoch in seinen Sünden beharrt, weil die Verzögerung der Strafe ihm Straflosigkeit zu verbürgen scheint, kann nur freiwillig und schuldbar das Ziel verkennen, welches Gott verfolgt, wenn er barmherzig und langmütig ist: die Bekehrung des Sünders. Vergl. [Weish 11,24]. - (10) Am Tage des Zornes, dem Tage des allgemeinen Gerichtes, wird der Sünder erkennen, wie viel Zorn er sich aufgehäuft hat. Jetzt verbirgt sich die Gerechtigkeit Gottes gleichsam, um der Barmherzigkeit die erste Stelle einzuräumen, am Tage des Gerichtes wird sie sich offenbaren. - (11) Der Gläubige wird für die guten Werke das ewige Leben, der Ungläubige und der ohne Rücksicht auf Glauben und Gebote dahinlebende Christ für seine Bosheit die Verdammnis ernten. - (12) Diejenigen, welche nach der Herrlichkeit der Heiligen, der Ehre der Seligen und dem ewigen Leben streben, werden, wenn sie beharrlich sind in übernatürlichen guten Werken, des ewigen Lohnes teilhaftig werden. - (13) Die ursprüngliche Bedeutung des entsprechenden griechischen Wortes ist: taglöhnermäßig, nach augenblicklichem Gewinne trachtend, schmutzig. Dies passt sehr gut wegen des Gegensatzes in V. 7: „nach Unvergänglichkeit streben“, da die Sünder nur nach dem Gegenwärtigen streben wie die Taglöhner, welche am gleichen Tage, wo sie arbeiten, auch belohnt sein wollen. - (14) Wohl glaubten die Juden, dass bei dem letzten Gerichte die Menschheit in zwei entgegengesetzte Klassen geteilt werden würde; doch vermeinten sie gar oft, alle Juden würden, da sie das Gesetz erhalten hätten und Kinder Abrahams seien, also auf das ihnen verheißene ewige Erbe ein Anrecht besäßen, zu den Auserwählten gehören, während die übrigen Völker der Verdammnis anheimfielen. Diesen Irrtum hatte der Heiland bereits widerlegt. [Joh 3,19-21] Die Juden werden vorangestellt, weil sie als Glieder des auserwählten und begnadigten Volkes gewissermaßen ein besonderes Recht auf die Bestrafung hatten, wenn sie der Erwählung nicht entsprachen. - (15) Erst dann ist voller Friede im Herzen, wenn jemand nicht zu besorgen hat, dass ihm die Güter, welche er besitzt, je verloren gehen (Thom.). - (16) Ohne das mosaische Gesetz. - (17) Sie werden einzig nach dem in das Herz geschriebenen natürlichen Gesetze verdammt werden (Chrys.). - (18) Die Juden, welche mit dem bloßen Besitze des Gesetzes zufrieden sind. - (19) Mögen sie nun Juden oder Heiden sein. Diese Worte richten sich gegen den Irrtum der Juden, als ob sie allein von der Strafe sicher und der Belohnung gewiss sein könnten, weil sie das mosaische Gesetz hätten. - (20) Da unter den Heiden sich solche finden, ohne das Sittengesetz aus der Offenbarung zu kennen, dasselbe dennoch in einigen Stücken beobachten, so folgt daraus, dass die Heiden in ihrer Vernunft einen Lehrer haben, der ihnen diese Gebote kundtut und auferlegt. Mithin können sie als Vollbringer des Gesetzes nicht minder für gerecht erklärt werden, als die Juden. Das Wort „von Natur aus“ schließt die Notwendigkeit der Gnade zur Bewegung des Willens nicht aus (Thom.); denn hier handelt es sich keineswegs um die Frage, ob man mit natürlichen Kräften das Gesetz erfüllen könne oder nicht, sondern darum, ob die Heiden wirklich keine Gesetzeskenntnis, und damit auch keine Gesetzesbeobachtung haben, wie die Juden meinten. Dem entgegen lehrt Paulus, dass sie kein positiv geoffenbartes, aber ein Naturgesetz haben und kraft Erkenntnis desselben ein Gesetz haben. Die Stimme der Natur ist nur gleichsam eine Lehrerin, welche zeigt, was gut und was böse ist. (Tert., Chrys., Thom.) - (21) Das dem Naturgesetze entsprechende Werk (Handeln) ist den Heiden innerlich vorgeschrieben, „indem ihnen“ usw. Nach dem Griechischen: indem ihnen zugleich Zeugnis gibt. Der Sinn ist: Die Heiden zeigen auf verschiedene Weise, dass sie ein Naturgesetz haben, z. B. durch gesetzmäßige Handlungen einzelner, durch ihre Gesetzgebung, welche für schwere Verbrechen schwere Strafen verhängt, durch gelegentliche Äußerungen; zugleich aber gibt das Gewissen ihnen Zeugnis, indem es sie lobt oder straft. Je nachdem sie der erkannten Richtschnur gemäß gehandelt haben. - (22) Wie kann aber der Apostel das, was im Herzen der Heiden geschieht, als Beweisgrund vorbringen, dass die Heiden sich selbst Gesetz sind? Weil am Tage des Gerichtes alles, was das Gewissen gesagt, in das Gedächtnis zurückkommen und ohne anderen Ankläger vor Gott Zeugnis ablegen wird (Chrys., Cyr. v. Jerus., Tert., Aug., Thom.) Gott wird öffentlich die Heiden auf die Aussprüche ihres Gewissens hinweisen und sie darnach richten. - (23) Nach meiner Predigt, nach dem, was ich ganz besonders immer verkündet und gelehrt habe. Nicht als ob die anderen Apostel diese Lehre nicht auch verkündigt hätten, sondern weil Paulus als Heidenapostel das Gericht betonen musste, das den Heiden unbekannt war. Den Juden gilt wohl der Zusatz: „durch Jesus Christus“, d. i. das von ihnen geglaubte Gericht wird Christus üben. - (24) Der Apostel zählt einige Vorrechte der Juden auf (bis V. 20), worauf er, statt dem mit „Wenn“ begonnenen Satz durch einen Nachsatz anzuschließen, einen neuen Satz beginnt, in welchem er lebhaft den Widerspruch darstellt, der zwischen dem Wissen und Tun der Juden besteht. Das erste Vorrecht ist der Name, der nach dem babylonischen Exile die Anhänger der jüdischen Religion bezeichnete und als nicht weniger ehrenvoll galt, als jetzt der Name Christ (Chrys.). - (25) Die höchste den Juden erwiesene Wohltat war das Gesetz, welches für Glauben und Handeln Sicherheit gewährte (Theod., Euth., Thom.). - (26) Dich als das auserwählte Volk Gottes rühmst. - (27) Der Apostel häuft nicht ohne leise Ironie die Namen, welche die Juden sich selbst zu geben pflegten (Chrys.), obwohl dieselben eigentlich nur dem Messias zukommen, den die Israeliten doch verworfen hatten. - (28) Hier und V. 22, 23 ist das Griechische in der Form noch schärfer. Das gesamte Verhalten der Juden streitet gegen das Gesetz; sie leben als ob ihnen das Gesetz nur gegeben wäre, um andere zu belehren. - (29) Dies Wort schließt jede Art ungerechter Schädigung ein, wie das folgende „ehebrechen“ jede Sünde gegen das sechste Gebot. - (30) Das griech. Wort bedeutet nicht nur eine Heiligtumsschändung im strengsten Sinne, sondern jede Beraubung eines Tempels, auch eines solchen, der nur als Heiligtum gilt, ohne es zu sein. Unter dem Scheine des Abscheues vor den Götzenbildern rissen die Juden dieselben häufig räuberisch an sich, um sich zu bereichern, obwohl dies [5Mos 7,15.16] streng verboten war. - (31) Das Zitat ist wohl [Jes 52,5] und [Ez 36,20] entnommen und von dem Apostel seinem Zweck angepasst. - (32) Im Griechischen wird durch die Partikel „denn“ der Zusammenhang angedeutet: Ja, ihr seid ob eurer Gesetzesverletzung trotz der Beschneidung unter dem Zorne Gottes, da die Beschneidung nur dem nützt, der das Gesetz beobachtet. Sie macht zwar zu einem Mitgliede des auserwählten Volkes, berechtigt zur Anteilnahme an den Verheißungen des Alten Bundes, aber legt auch die Verbindlichkeit auf, das Gesetz zu beobachten (Thom.). Vergl. [Gal 5,3]. - (33) Mit Hilfe der göttlichen Gnade. - (34) Am jüngsten Gerichte. Der Unbeschnittene, den du heute als blind und unrein verachtest, o Jude, wird dich einst am jüngsten Tage richten und verdammen. - (35) Die Beschneidung des Herzens vollbringt der Heil. Geist durch seine zuvorkommende und unterstützende Gnade, nicht das Gesetz, welches einzig die äußere Beschneidung vorschreibt (Aug., Euth.). - (36) Eines Menschen, der ein wahrer Jude ist, wenn auch das äußere Zeichen ihm abgeht. Hingegen ist ein Zeichen, dem das fehlt, was es bedeuten soll, kein wahres Zeichen. (Thom.)
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