Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos22: Unterschied zwischen den Versionen
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20. Keines, das einen Fehler hat, sollt ihr opfern, und ein solches wird nicht wohlgefällig sein. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos15|5Mos 15,21]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:JSir35|JSir 35,14]]''] <br/> | 20. Keines, das einen Fehler hat, sollt ihr opfern, und ein solches wird nicht wohlgefällig sein. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos15|5Mos 15,21]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:JSir35|JSir 35,14]]''] <br/> | ||
21. Wenn jemand dem Herr nein Friedopfer darbringt, sei es um ein Gelübde zu erfüllen, sei es aus freiem Willen, so muss es von fehlerfreien Rindern oder Schafen sein,<sup>20</sup> damit es wohlgefällig sei; es darf keinen Makel an sich haben. <br/> | 21. Wenn jemand dem Herr nein Friedopfer darbringt, sei es um ein Gelübde zu erfüllen, sei es aus freiem Willen, so muss es von fehlerfreien Rindern oder Schafen sein,<sup>20</sup> damit es wohlgefällig sei; es darf keinen Makel an sich haben. <br/> | ||
22. Was blind ist, oder ein gebrochenes Glied, oder eine Wundnarbe,<sup>21</sup> oder | 22. Was blind ist, oder ein gebrochenes Glied, oder eine Wundnarbe,<sup>21</sup> oder Blattern hat, was mit Geschwüren oder Krätze behaftet ist, sollt ihr dem Herrn nicht opfern, noch etwas davon auf dem Altare des Herrn verbrennen. <br/> | ||
23. Ein Rind oder ein Schaf, dem ein Ohr oder der Schwanz abgeschnitten ist,<sup>22</sup> darfst du freiwillig opfern, aber ein Gelübde kann damit nicht erfüllt werden. <br/> | 23. Ein Rind oder ein Schaf, dem ein Ohr oder der Schwanz abgeschnitten ist,<sup>22</sup> darfst du freiwillig opfern, aber ein Gelübde kann damit nicht erfüllt werden. <br/> | ||
24. Kein Tier, dem die Hoden zerdrückt, oder zerquetscht, oder ausgeschnitten, oder ausgenommen sind, sollt ihr dem Herrn opfern; und sollt in eurem Lande solches durchaus nicht tun.<sup>23</sup> <br/> | 24. Kein Tier, dem die Hoden zerdrückt, oder zerquetscht, oder ausgeschnitten, oder ausgenommen sind, sollt ihr dem Herrn opfern; und sollt in eurem Lande solches durchaus nicht tun.<sup>23</sup> <br/> |
Version vom 2. November 2019, 12:24 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XXII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 22
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1. Locutus quoque est Dominus ad Moysen, dicens: 5. Et qui tangit reptile, et quodlibet immundum, cujus tactus est sordidus, 6. Immundus erit usque ad vesperum, et non vescetur his quæ sanctificata sunt: sed cum laverit carnem suam aqua, 7. Et occubuerit sol, tunc mundatus vescetur de sanctificatis, quia cibus illius est.
13. Sin autem vidua, vel repudiata, et absque liberis reversa fuerit ad domum patris sui: sicut puella consueverat, aletur cibis patris sui. Omnis alienigena comedendi ex eis non habet potestatem. 16. Ne forte sustineant iniquitatem delicti sui, cum sanctificata comederint. Ego Dominus qui sanctifico eos. 17. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens: 19. Ut offeratur per vos, masculus immaculatus erit ex bobus, et ovibus, et ex capris: 21. Homo qui obtulerit victimam pacificorum Domino, vel vota solvens, vel sponte offerens, tam de bobus quam de ovibus, immaculatum offeret, ut acceptabile sit: omnis macula non erit in eo. 22. Si cæcum fuerit, si fractum, si cicatricem habens, si papulas, aut scabiem, aut impetiginem: non offeretis ea Domino, nec adolebitis ex eis super altare Domini. 23. Bovem et ovem, aure et cauda amputates, voluntarie offerre potes, votum autem ex eis solvi non potest. 24. Omne animal, quod vel contritis, vel tusis, vel sectis, ablatisque testiculis est, non offeretis Domino, et in terra vestra hoc omnino ne faciatis. 25. De manu alienigenæ non offeretis panes Deo vestro, et quidquid aliud dare voluerit: quia corrupta, et maculata sunt omnia: non suscipietis ea. 26. Locutusque est Dominus ad Moysen dicens: 28. Sive illa bos, sive ovis, non immolabuntur una die cum fœtibus suis. 29. Si immolaveritis hostiam pro gratiarum actione Domino, ut possit esse placabilis, 33. Et eduxi de terra Ægypti, ut essem vobis in Deum. Ego Dominus. |
1. Wiederum redete der Herr zu Moses und sprach: |
Fußnote
Kap. 22 (1) Hebr.: Gegenüber den heiligen Gaben der Kinder Israels, welche sie mir weihen, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. - (2) Wie der Priester um der Opfer willen, welche er vor den heiligen Gott bringt, heilig gehalten werden [3Mos 21,8] und sich selbst heilig halten soll [3Mos 21,1ff], so sollen auch die Gaben, welche Israel seinem heiligen Volke darbringt, heilig gehalten werden, auch insoweit sie nicht auf den Altar kommen. Deshalb sollen die Priester sich derselben enthalten, wenn sie unrein sind. Es ist nur von den heiligen Gaben die Rede, denn die hochheiligen durften ja nur an heiligem Orte verzehrt werden, den ein Unreiner gar nicht betreten durfte. - (3) So dass er davon isst. - (4) Das Privileg der Priester verlieren, allezeit Gott zu nahen. - (5) Nach der [3Mos 14] vorgeschriebenen Weise. - (6) Vergl. [Apg 2,13], wo diese Stelle erklärt wird. - (7) Hebr.: Oder wer irgendein Gewürm anrührt, wegen dessen er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgendeiner Unreinigkeit, die ihm anhaftet. - (8) Dieser Zusatz fehlt im Hebräischen. - (9) Nicht notwendig wird jeder Übertreter von Gott mit dem Tode bestraft. - (10) Nichtpriester. - (11) Sie gehören nicht zu seiner Familie. - (12) Weil der Sklave beschnitten wurde und dadurch in ein näheres Verhältnis zum Priester, wie überhaupt zu Israel trat. - (13) Hebr.: Darf von der Gabe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht essen. - (14) Vergl. [1Mos 38,11]. - (15) Mildere Strafe als [3Mos 5,15]. - (16) Die Priester. - (17) Und sie sollen sie (die Israeliten) nicht dadurch, dass sie (die Israeliten) die heiligen Gaben essen (obwohl nicht dazu berechtigt), ein Vergehen der Verschuldung tragen lassen. - (18) Wohl die Priester. Sie dürfen nichts tun, wodurch sie etwas Heiliges entweihen, weil sie sich sonst selbst profanieren. - (19) Hebr.: so bringt es so (ihr Priester), damit ihr Wohlgefallen erlanget: fehlerlos, männlich usw. - (20) Aber nicht notwendigerweise ein männliches Tier sein [3Mos 3]. - (21) Hebr.: Wunde. - (22) Hebr.: Mit zu kurzen oder zu langen Gliedern. - (23) Mit V. 25 zu verbinden. Verboten wird die Kastrierung von Tieren, welche man opfern will, sodann der Kauf von kastrierten Tiere zum Zwecke des Opfers: Weder dürft ihr dies tun, noch aus der Hand eines Fremdlings erwerben und als Speise Gottes darbringen, denn es haftet ihnen ein Schaden und Makel an, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen (V. 25). – Dem Verbote der Kastrierung liegt dieselbe Ursache zu Grunde wie dem Verbote [3Mos 19,19]. - (24) Da die eben geborenen Tiere noch nicht geeignet sind, zur Speise zu dienen, sollen sie auch Gott nicht zum Opfer dargebracht werden. Das Gleiche gilt von der Erstgeburt. [2Mos 22,29] Auch die Beschneidung erfolgt erst am achten Tage. - (25) Demgemäß auch nicht opfern. Jeder Schein von Grausamkeit soll fern gehalten werden. Ähnlich [2Mos 23,19, 5Mos 22,6ff]. - (26) Siehe [3Mos 7,15]. - (27) Wer Gottes Gebote nicht hält, achtet Gott selbst nicht und bezeichnet ihn auch für andere als der Achtung nicht würdig, und so gibt er Anlass zur Lästerung des Namens Gottes. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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