Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos04: Unterschied zwischen den Versionen
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16. und der gesalbte Priester soll etwas von seinem Blute in das Zelt des Zeugnisses hineinbringen, <br/> | 16. und der gesalbte Priester soll etwas von seinem Blute in das Zelt des Zeugnisses hineinbringen, <br/> | ||
17. und soll den Finger eintauchen, und siebenmal gegen den Vorhang sprengen; <br/> | 17. und soll den Finger eintauchen, und siebenmal gegen den Vorhang sprengen; <br/> | ||
18. auch soll er etwas von demselben Blute an die Hörner des Altares streichen, welcher vor dem Herrn im Zelte des Zeugnisses steht; <sup>15</sup> das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltares gießen, der an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses ist. <br/> | 18. auch soll er etwas von demselben Blute an die Hörner des Altares streichen, welcher vor dem Herrn im Zelte des Zeugnisses steht;<sup>15</sup> das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltares gießen, der an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses ist. <br/> | ||
19. Auch all sein Fett soll er nehmen, und es auf dem Altare verbrennen. <br/> | 19. Auch all sein Fett soll er nehmen, und es auf dem Altare verbrennen. <br/> | ||
20. So soll er es auch mit diesem jungen Stiere machen, wie er mit dem vorigen verfahren | 20. So soll er es auch mit diesem jungen Stiere machen, wie er mit dem vorigen verfahren<sup>16</sup> und wenn der Priester für sie betet, wird der Herr ihnen gnädig sein. <br/> | ||
21. Das junge Rind aber soll er vor das Lager hinausschaffen und wie das ersterwähnte Rind verbrennen; denn es ist ein Sündopfer für die Gemeinde. <br/> | 21. Das junge Rind aber soll er vor das Lager hinausschaffen und wie das ersterwähnte Rind verbrennen; denn es ist ein Sündopfer für die Gemeinde. <br/> | ||
22. Wenn ein Fürst sündigt,<sup>17</sup> und aus Unwissenheit gegen eines von den zahlreichen Verboten im Gesetze des Herrn handelt, <br/> | 22. Wenn ein Fürst sündigt,<sup>17</sup> und aus Unwissenheit gegen eines von den zahlreichen Verboten im Gesetze des Herrn handelt, <br/> |
Version vom 30. August 2019, 11:24 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput IV.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 4
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1. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens: 7. Ponetque de eodem sanguine super cornua altaris thymiamatis gratissimi Domino, quod est in tabernaculo testimonii: omnem autem reliquum sanguinem fundet in basim altaris holocausti in introitu tabernaculi. 8. Et adipem vituli auferet pro peccato, tam eum qui vitalia operit quam omnia quæ intrinsecus sunt: 9. Duos renunculos, et reticulum quod est super eos juxta ilia, et adipem jecoris cum renunculis, 12. Et reliquo corpore efferet extra castra in locum mundum, ubi cineres effundi solent: incendetque ea super lignorum struem, quæ in loco effusorum cinerum cremauntur. 13. Quod si omnis turba Israel ignorverit, et per imperitiam fecerit quod contra mandatum Domini est, 15. Et ponent seniores populi manus super caput ejus coram Domino. Immolatoque vitulo in conspectu Domini, 16. Inferet sacerdos qui unctus est, de sanguine ejus in tabernaculum testimonii, 19. Omnemque ejus adipem tollet, et adolebit super altare: 21. Ipsum autem vitulum efferet extra castra, atque comburet sicut et priorem vitulum: quia est pro peccato multitudinis. 26. Adipem vero adolebit supra, sicut in victimis pacificorum fieri solet: rogabitque pro eo sacerdos, et pro peccato ejus, et dimittetur ei. 27. Quod si peccaverit anima per ignorantiam, de populo terræ, ut faciat quidquam de his, quæ Domini lege prohibentur, atque delinquat, 32. Sin autem de pecoribus obtulerit victimam pro peccato, ovem scilicet immaculatam, |
1. Und der Herr redete zu Moses und sprach: |
Fußnote
Kap. 4 (1) Wiewohl strafbarem Versehen. - (2) Die Worte Sünde und Schuld berühren sich eng, wie [3Mos 4,3.13.22.27] zeigen, wo beide Worte für eine Sünde stehen, und andere Stellen, wo sie sich gegenseitig aufnehmen. Dennoch aber sollen sie hier etwas verschiedenes bezeichnen, wie die Vergleichung der Schlußformel [3Mos 5,19] mit der [3Mos 4,21] und der Vergleich von [3Mos 6,25] mit [3Mos 7,1] zeigen. Sünde also ist allgemein eine Verletzung der Gebote, Schuld [3Mos 5,15] und [3Mos 6,2] eine schwerere Sünde gegen die Gerechtigkeit, eine bleibende Schuld (Vergl. [3Mos 5,14-6,7]), die Schwere nicht moralisch, sondern legal gefasst. [3Mos 4,2.13.22.27, 3Mos 5,17] handelt von Sünden gegen verbietende Gesetzesvorschriften, und zwar ebenso des natürlichen und moralischen, wie des Zeremonialgesetzes. Die einzelnen Versündigungen werden aufgezählt: V. 3 – 12 des Hohenpriesters, V. 13 – 21 des ganzen Volkes, V. 22 – 26 der Fürsten, V. 27 – 35 einer Privatperson. - (3) Der Hohepriester in seiner Amtswürde. - (4) Hebr.: Wenn der gesalbte Priester sündigt zur Verschuldung des Volkes. - (5) Das Sprengen geschah mit dem Finger [3Mos 4,16.17], oder mit einem Wedel [3Mos 14,7], das Schwenken des Blutes direkt aus dem Gefäß, in welchem das Blut war. Bei den Opfern für die Sünde des Hohenpriesters oder des Volkes (V. 16) ward das Blut in das Heiligtum hineingetragen, bei anderen (V. 25, V. 30) ähnlich wie bei dem Brandopfer, an den Fuß des Altares gegossen. - (6) Gegen den Vorhang, der das Allerheiligste trennt. - (7) Vor dem Allerheiligsten. - (8) Wie alles Fett, das an den Eingeweiden ist. - (9) Hebr.: Fett an ihnen. - (10) [3Mos 3,3-5] - (11) Die Fettstücke, wie [3Mos 3,16]. Bei den Sündopfern wird nur das Fett verbrannt, da die Applikation des Blutes die Hauptsache ist, etwas aber doch auf den Altar kommen muss. - (12) Hebr.: Also den ganzen Farren. Das Opfer wird nicht ganz auf dem Altare verbrannt, hat keine Opfermahlzeit im Gefolge, wie das Friedopfer. Die Armen, welche anstatt eines Opfertieres [3Mos 5,11] Mehl darbringen, geben kein Öl und keinen Weihrauch hinzu. - (13) Von den für den Hohenpriester und den für die ganze Gemeinde, zu der auch die Priester gehörten, dargebrachten Sündopfern (V. 21) erhielten die Priester kein Fleisch zum Genusse, wohl aber von den für einen einzelnen Israeliten (auch einen Fürsten) dargebrachten. Siehe [3Mos 6,26.29]. - (14) Bei den für das ganze Volk darzubringenden Opfern war das Schlachten Geschäft der Priester (und Leviten). [2Chr 29,22.24.35] - (15) Des Räucheropferaltars. - (16) Diese Sühne ist an sich eine rein legale, hat indes eine weitere Wirkung nach dem [3Mos 1,Anm.2] Gesagten. Zu vergleichen mit dieser Sünde ist die Unwissenheit derer, die den Heiland kreuzigten. [Lk 23,34] (Theodoret) - (17) Aus Schwachheit und Übereilung. - (18) Nur bei Sündopfern bestrich der Priester die Hörner des Altares, welcher gleichsam die Stelle Gottes vertrat und statt des Blutes oder Lebens des Sünders das Blut des Opfertieres empfing. - (19) Hebr.: Und also schaffte der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde. - (20) Über dem (schon auf dem Altare befindlichen) Brandopfer. Es waren wohl stets solche Opfer auf dem Altare. - (21) Hebr.: Sühnung schaffen. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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