Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos04: Unterschied zwischen den Versionen

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16. und der gesalbte Priester soll etwas von seinem Blute in das Zelt des Zeugnisses hineinbringen, <br/>
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17. und soll den Finger eintauchen, und siebenmal gegen den Vorhang sprengen; <br/>
17. und soll den Finger eintauchen, und siebenmal gegen den Vorhang sprengen; <br/>
18. auch soll er etwas von demselben Blute an die Hörner des Altares streichen, welcher vor dem Herrn im Zelte des Zeugnisses steht; <sup>15</sup> das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltares gießen, der an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses ist. <br/>
18. auch soll er etwas von demselben Blute an die Hörner des Altares streichen, welcher vor dem Herrn im Zelte des Zeugnisses steht;<sup>15</sup> das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltares gießen, der an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses ist. <br/>
19. Auch all sein Fett soll er nehmen, und es auf dem Altare verbrennen. <br/>
19. Auch all sein Fett soll er nehmen, und es auf dem Altare verbrennen. <br/>
20. So soll er es auch mit diesem jungen Stiere machen, wie er mit dem vorigen verfahren,<sup>16</sup> und wenn der Priester für sie betet, wird der Herr ihnen gnädig sein. <br/>
20. So soll er es auch mit diesem jungen Stiere machen, wie er mit dem vorigen verfahren<sup>16</sup> und wenn der Priester für sie betet, wird der Herr ihnen gnädig sein. <br/>
21. Das junge Rind aber soll er vor das Lager hinausschaffen und wie das ersterwähnte Rind verbrennen; denn es ist ein Sündopfer für die Gemeinde. <br/>
21. Das junge Rind aber soll er vor das Lager hinausschaffen und wie das ersterwähnte Rind verbrennen; denn es ist ein Sündopfer für die Gemeinde. <br/>
22. Wenn ein Fürst sündigt,<sup>17</sup> und aus Unwissenheit gegen eines von den zahlreichen Verboten im Gesetze des Herrn handelt, <br/>
22. Wenn ein Fürst sündigt,<sup>17</sup> und aus Unwissenheit gegen eines von den zahlreichen Verboten im Gesetze des Herrn handelt, <br/>

Version vom 30. August 2019, 11:24 Uhr

Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput IV.

Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 4


B. Die Sündopfer in ihren nach der Sünde und dem Sünder verschiedenen Arten. (4,1 – 6,7) a. Vorschriften über das Sündopfer für Sünden aus Schwachheit (V. 35), und zwar für die Sünde eines Priesters (V. 12), für die Sünden des ganzen Volkes (V. 21), eines Fürsten (V. 26), einer Privatperson.

1. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens:
2. Loquere filiis Israel: Anima, quæ peccaverit per ignorantiam, et de universis mandatis Domini, quæ præcepit ut non fierent, quippiam fecerit:
3. Si sacerdos, qui unctus est, peccaverit, delinquere faciens populum, offered pro peccato suo vitulum immaculatum Domino:
4. Et adducet illum ad ostium tabernaculi testimonii coram Domino, ponetque manum super caput ejus, et immolabit eum Domino.
5. Hauriet quoque de sanguine vituli, inferens illum in tabernaculum testimonii.
6. Cumque intinxerit digitum in sanguine, asperget eo septies coram Domino contra velum Sanctuarii.

7. Ponetque de eodem sanguine super cornua altaris thymiamatis gratissimi Domino, quod est in tabernaculo testimonii: omnem autem reliquum sanguinem fundet in basim altaris holocausti in introitu tabernaculi.

8. Et adipem vituli auferet pro peccato, tam eum qui vitalia operit quam omnia quæ intrinsecus sunt:

9. Duos renunculos, et reticulum quod est super eos juxta ilia, et adipem jecoris cum renunculis,
10. Sicut aufertur de vitulo hostiæ pacificorum: et adolebit ea super altare holocausti.
11. Pellem vero et omnes carnes cum capite et pedibus et intestinis et fimo,

12. Et reliquo corpore efferet extra castra in locum mundum, ubi cineres effundi solent: incendetque ea super lignorum struem, quæ in loco effusorum cinerum cremauntur.

13. Quod si omnis turba Israel ignorverit, et per imperitiam fecerit quod contra mandatum Domini est,
14. Et postea intellexerit peccatum suum, offered pro peccato suo vitulum, adducetque eum ad ostium tabernaculi.

15. Et ponent seniores populi manus super caput ejus coram Domino. Immolatoque vitulo in conspectu Domini,

16. Inferet sacerdos qui unctus est, de sanguine ejus in tabernaculum testimonii,
17. Tincto digito aspergens septies contravelum:
18. Ponetque de eodem sanguine in cornibus altaris, quod est coram Domino in tabernaculo testimonii: reliquum autem sanguinem fundet juxta basim altaris holocaustorum, quod est in ostio tabernaculi testimonii.

19. Omnemque ejus adipem tollet, et adolebit super altare:
20. Sic faciens et de hoc vitulo quo modo fecit et prius: et rogante pro eis sacerdote, propitius erit eis Dominus.

21. Ipsum autem vitulum efferet extra castra, atque comburet sicut et priorem vitulum: quia est pro peccato multitudinis.
22. Si peccaverit princeps et fecerit unum e pluribus per ignorantiam, quod Domini lege prohibetur:
23. Et postea intellexerit peccatum suum, offered hostiam Domino, hircum de capris immaculatum.
24. Ponetque manum suam super caput ejus: cumque immolaverit eum in loco ubi solet mactari holocaustum coram Domino, quia pro peccato est,
25. Tinget sacerdos digitum in sanguine hostiæ pro peccato, tangens cornua altaris holocausti, et reliquum fundens ad basim ejus.

26. Adipem vero adolebit supra, sicut in victimis pacificorum fieri solet: rogabitque pro eo sacerdos, et pro peccato ejus, et dimittetur ei.

27. Quod si peccaverit anima per ignorantiam, de populo terræ, ut faciat quidquam de his, quæ Domini lege prohibentur, atque delinquat,
28. Et cognoverit peccatum suum, offered capram immaculatam.
29. Ponetque manum super caput hostiæ quæ pro peccato est, et imolabit eam in loco holocausti.
30. Tolletque sacerdos de sanguine in digito suo: et tangens cornua altaris holocausti, reliquum fundet ad basim ejus.
31. Omnem autem adipem auferens, sicut auferri solet de victimis pacificorum, adolebit super altare in odorem suavitatis Domino: rogabitque pro eo, et dimittetur ei.

32. Sin autem de pecoribus obtulerit victimam pro peccato, ovem scilicet immaculatam,
33. Ponet manum super caput ejus, et immolabit eam in loco ubi solent cædi holocaustorum hostiæ.
34. Sumetque sacerdos de sanguine ejus digito suo, et tangens cornua altaris holocausti, reliquum fundet ad basim ejus.
35. Omnem quoque adipem auferens, sicut auferri solet adeps arietis, qui immolatur pro pacificis: cremabit super altare in incensum Domini: rogabitque pro eo, et pro peccato ejus, et dimittetur ei.

1. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2. Sage den Söhnen Israels: Wenn jemand sich aus Versehen1 gegen eines von allen Verboten des Herrn, die er gegeben, vergeht2 und wider irgend eines handelt:
3. vergeht sich der gesalbte Priester,3 und macht, dass auch das Volk sich vergeht,4 so soll er für seine Sünde dem Herrn einen fehlerlosen jungen Stier darbringen.
4. Diesen soll er an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen, und die Hand auf seinen Kopf legen, und ihn dem Herrn schlachten.
5. Hierauf soll er einen Teil von dem Blute des Rindes nehmen, und in das Zelt des Zeugnisses bringen,
6. und seinen Finger in das Blut tauchen5 und damit siebenmal vor dem Herrn gegen den Vorhang des Heiligtums6 sprengen.
7. Sodann soll er etwas von eben diesem Blute an die Hörner des Altares7 des dem Herrn angenehmen Räucherwerkes streichen, welcher im Zelte des Zeugnisses steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars am Eingange des Zeltes gießen.
8. Endlich soll er das Fett des jungen Rindes als Sündopfer absondern, sowohl das, welches die Eingeweide bedeckt, wie alles, was innen ist;8
9. beide Nieren und das Netz,9 das um dieselben an den Weichen ist, und das Fett der Leber mit den Nieren,
10. so wie es von dem jungen Rinde des Friedopfers genommen wird;10 und dies11 soll er auf dem Brandopferaltare verbrennen.
11. Das Fell aber und das gesamte Fleisch nebst Kopf und Füßen, den Eingeweiden, dem Unrat,
12. und dem übrigen Leibe12 soll er vor das Lager an einen reinen Ort hinausschaffen, dahin, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und soll alles auf einem Holzstoße verbrennen, an dem Orte, an den man die Asche hinschüttet, soll es verbrannt werden.13
13. Wenn aber die ganze Gemeinde Israels unvorsätzlich und aus Unwissenheit etwas tut, was gegen das Gebot des Herrn ist,
14. und nachher ihre Sünde erkennt, so soll sie für ihre Sünde ein junges Rind darbringen, und es zum Eingange des Zeltes führen.
15. Und die Ältesten des Volkes sollen vor dem Herrn die Hände auf dessen Kopf legen; und dann soll das Rind vor den Augen des Herrn geschlachtet werden,14
16. und der gesalbte Priester soll etwas von seinem Blute in das Zelt des Zeugnisses hineinbringen,
17. und soll den Finger eintauchen, und siebenmal gegen den Vorhang sprengen;
18. auch soll er etwas von demselben Blute an die Hörner des Altares streichen, welcher vor dem Herrn im Zelte des Zeugnisses steht;15 das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltares gießen, der an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses ist.
19. Auch all sein Fett soll er nehmen, und es auf dem Altare verbrennen.
20. So soll er es auch mit diesem jungen Stiere machen, wie er mit dem vorigen verfahren16 und wenn der Priester für sie betet, wird der Herr ihnen gnädig sein.
21. Das junge Rind aber soll er vor das Lager hinausschaffen und wie das ersterwähnte Rind verbrennen; denn es ist ein Sündopfer für die Gemeinde.
22. Wenn ein Fürst sündigt,17 und aus Unwissenheit gegen eines von den zahlreichen Verboten im Gesetze des Herrn handelt,
23. und nachher seine Sünde erkennt, so soll er dem Herrn einen fehlerfreien Ziegenbock als Opfer darbringen.
24. Er soll seine Hand auf dessen Kopf legen und ihn an dem Orte, wo man das Brandopfer vor dem Herrn zu töten pflegt, schlachten, weil es ein Sündopfer ist;
25. alsdann soll der Priester den Finger in das Blut des Sündopfers tauchen und die Hörner des Brandopferaltars damit bestreichen,18 und das übrige an dessen Fuß gießen.
26. Das Fett aber soll er auf dem Altare verbrennen, wie es bei den Friedopfern zu geschehen pflegt; und der Priester soll für ihn und seine Sünde beten, und es wird ihm vergeben werden.19
27. Wenn jemand aus dem gemeinen Volke aus Versehen sündigt, und etwas von dem tut, was durch das Gesetz des Herrn verboten ist, und eine Schuld auf sich lädt,
28. und seine Sünde erkennt, so soll er eine fehlerfreie Ziege darbringen,
29. und die Hand auf den Kopf des Sündopfers legen, und es am Orte des Brandopfers schlachten.
30. Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit seinem Finger nehmen und die Hörner des Brandopferaltares damit bestreichen, und das übrige an dessen Fuß gießen.
31. Alles Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett von den Friedopfern weggenommen zu werden pflegt, und soll es auf dem Altare zum angenehmen Geruche für den Herrn verbrennen; und er soll für ihn beten, so wird ihm vergeben werden.
32. Ist aber das Sündopfer, das er darbringt, ein Stück Kleinvieh, nämlich ein fehlerfreies Schaf,
33. so soll er die Hand auf dessen Kopf legen und es an dem Orte schlachten, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt;
34. und der Priester soll mit seinem Finger etwas von seinem Blute nehmen und die Hörner des Brandopferaltars damit bestreichen, das übrige an den Fuß desselben gießen.
35. Das gesamte Fett soll er gleichfalls wegnehmen, wie man das Fett des Widders wegzunehmen pflegt, der als Friedopfer geschlachtet wird; und soll es auf dem Altare verbrennen zum Feueropfer20 für den Herrn; und soll für ihn und seine Sünde beten,21 und es wird ihm vergeben werden.

Fußnote

Kap. 4 (1) Wiewohl strafbarem Versehen. - (2) Die Worte Sünde und Schuld berühren sich eng, wie [3Mos 4,3.13.22.27] zeigen, wo beide Worte für eine Sünde stehen, und andere Stellen, wo sie sich gegenseitig aufnehmen. Dennoch aber sollen sie hier etwas verschiedenes bezeichnen, wie die Vergleichung der Schlußformel [3Mos 5,19] mit der [3Mos 4,21] und der Vergleich von [3Mos 6,25] mit [3Mos 7,1] zeigen. Sünde also ist allgemein eine Verletzung der Gebote, Schuld [3Mos 5,15] und [3Mos 6,2] eine schwerere Sünde gegen die Gerechtigkeit, eine bleibende Schuld (Vergl. [3Mos 5,14-6,7]), die Schwere nicht moralisch, sondern legal gefasst. [3Mos 4,2.13.22.27, 3Mos 5,17] handelt von Sünden gegen verbietende Gesetzesvorschriften, und zwar ebenso des natürlichen und moralischen, wie des Zeremonialgesetzes. Die einzelnen Versündigungen werden aufgezählt: V. 3 – 12 des Hohenpriesters, V. 13 – 21 des ganzen Volkes, V. 22 – 26 der Fürsten, V. 27 – 35 einer Privatperson. - (3) Der Hohepriester in seiner Amtswürde. - (4) Hebr.: Wenn der gesalbte Priester sündigt zur Verschuldung des Volkes. - (5) Das Sprengen geschah mit dem Finger [3Mos 4,16.17], oder mit einem Wedel [3Mos 14,7], das Schwenken des Blutes direkt aus dem Gefäß, in welchem das Blut war. Bei den Opfern für die Sünde des Hohenpriesters oder des Volkes (V. 16) ward das Blut in das Heiligtum hineingetragen, bei anderen (V. 25, V. 30) ähnlich wie bei dem Brandopfer, an den Fuß des Altares gegossen. - (6) Gegen den Vorhang, der das Allerheiligste trennt. - (7) Vor dem Allerheiligsten. - (8) Wie alles Fett, das an den Eingeweiden ist. - (9) Hebr.: Fett an ihnen. - (10) [3Mos 3,3-5] - (11) Die Fettstücke, wie [3Mos 3,16]. Bei den Sündopfern wird nur das Fett verbrannt, da die Applikation des Blutes die Hauptsache ist, etwas aber doch auf den Altar kommen muss. - (12) Hebr.: Also den ganzen Farren. Das Opfer wird nicht ganz auf dem Altare verbrannt, hat keine Opfermahlzeit im Gefolge, wie das Friedopfer. Die Armen, welche anstatt eines Opfertieres [3Mos 5,11] Mehl darbringen, geben kein Öl und keinen Weihrauch hinzu. - (13) Von den für den Hohenpriester und den für die ganze Gemeinde, zu der auch die Priester gehörten, dargebrachten Sündopfern (V. 21) erhielten die Priester kein Fleisch zum Genusse, wohl aber von den für einen einzelnen Israeliten (auch einen Fürsten) dargebrachten. Siehe [3Mos 6,26.29]. - (14) Bei den für das ganze Volk darzubringenden Opfern war das Schlachten Geschäft der Priester (und Leviten). [2Chr 29,22.24.35] - (15) Des Räucheropferaltars. - (16) Diese Sühne ist an sich eine rein legale, hat indes eine weitere Wirkung nach dem [3Mos 1,Anm.2] Gesagten. Zu vergleichen mit dieser Sünde ist die Unwissenheit derer, die den Heiland kreuzigten. [Lk 23,34] (Theodoret) - (17) Aus Schwachheit und Übereilung. - (18) Nur bei Sündopfern bestrich der Priester die Hörner des Altares, welcher gleichsam die Stelle Gottes vertrat und statt des Blutes oder Lebens des Sünders das Blut des Opfertieres empfing. - (19) Hebr.: Und also schaffte der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde. - (20) Über dem (schon auf dem Altare befindlichen) Brandopfer. Es waren wohl stets solche Opfer auf dem Altare. - (21) Hebr.: Sühnung schaffen. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |

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