Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos24: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Oktober 2019, 16:44 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XXIV.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 24
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1. Et locutus est Dominus ad Moysen, dicens: 4. Super candelabrum mundissimum ponentur semper in conspectu Domini. 5. Accipies quoque similam, et coques ex ea duodecim panes, qui singuli habebunt duas decimas:
10. Ecce autem egressus filius mulieris Israelitidis, quem pepererat de viro Ægyptio inter filios Israel, jurgatus est in castris cum viro Israelita. 11. Cumque blasphemasset nomen, et maledixisset ei, adductus est ad Moysen. (Vocabatur autem mater ejus Salumith, filia Dabri de tribu Dan.) 20. Fracturam pro fractura, oculum pro oculo, dentem pro dente restituet; qualem inflixerit maculam, talem sustinere cogetur. 21. Qui percusserit jumentum, reddet aliud. Qui percusserit hominem, punietur. 23. Locutusque est Moyses ad filios Israel: et eduxerunt eum, qui blasphemaverat, extra castra, ac lapidibus oppresserunt. Feceruntque filii Israel sicut præceperat Dominus Moysi.
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1. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
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Fußnote
Kap. 24 (1) Hebr.: gestoßenes. - (2) [2Mos 27,20] - (3) Nach den Rabbinen brannten am Tage nur drei, bei Nacht alle sieben. - (4) [2Mos 25,31-37] - (5) Also 3 – 4 Kilo Mehl. - (6) In zwei Reihen, sechs in jeder Reihe übereinander. - (7) [2Mos 25,23-25] - (8) Zum Zeichen, dass die Brote Gott gehören, wie der Weihrauch nur für Gott verbrannt ward. - (9) Hebr.: Als Gedächtnisopfer vor dem Brote, diene als ein Gott dargebrachtes Feueropfer. – Von dem Brote kam nichts auf den Altar. Dieselben werden [3Mos 2] und [3Mos 6,14-18] nicht genannt, weil sie im Namen des Volkes, nicht der einzelnen, dargebracht werden. Der Text ist im übrigen schwerlich unverdorben. - (10) Der Umstand, dass der Übeltäter kein Vollisraelit ist, gibt Anlass zu der durch Beispiele erläuterten Bestimmung, dass das Gesetz, insbesondere die Strafe, auch für Fremde gelte. Mit den Israeliten war viel anderes Volk mitgezogen. [2Mos 12,38] - (11) Gott, den Herrn. Schon in der Septuag. Gibt sich die Scheu kund, den Namen Gottes Jahve oder auch das Wort Gottes auszusprechen. Demgemäß ist wohl hier und am Ende von V. 16 der Gottesname Jahve später durch „der Name“ ersetzt worden. - (12) Um so Zeugnis gegen ihn abzulegen. - (13) Auch der Nichtisraelit, der seinen Gott lästert, versündigt sich, denn er zeigt, dass ihm nichts heilig ist, und verführt leicht auch Israeliten zu Gleichem, gegenüber dem wahren Gott. Weil aber die Götzen etwas Wesenloses sind, wird gegen eine ihnen zugefügte Lästerung nicht eingeschritten. - (14) Es handelt sich hier darum, dass das gleiche Gesetz für Einheimische und Fremdlinge gilt; darum wird auf die Tötung eines Sklaven hier nicht Rücksicht genommen. [2Mos 21,20] - (15) Absichtlich. [2Mos 21,12-14] - (16) Leben um Leben. - (17) Der Inhalt von V. 17, V. 18 wird kurz wiederholt, um nachträglich einzuschärfen, dass nicht nur in Bezug auf Vermögenstrafen, sondern auch in Bezug auf die Todesstrafe Fremdling, und Vollisraelit gleich zu behandeln sind. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 25 | 26 | 27 |
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