Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos14: Unterschied zwischen den Versionen

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4. soll er dem, der gereinigt wird,<sup>1</sup> befehlen, zwei lebende Sperlinge,<sup>2</sup> die man essen darf, und Zedernholz,<sup>3</sup> Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;<sup>4</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Mk01|Mk 1,44]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Lk05|Lk 5,14]]''] <br/>
4. soll er dem, der gereinigt wird,<sup>1</sup> befehlen, zwei lebende Sperlinge,<sup>2</sup> die man essen darf, und Zedernholz,<sup>3</sup> Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;<sup>4</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Mk01|Mk 1,44]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Lk05|Lk 5,14]]''] <br/>
5. Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser<sup>5</sup> schlachten lassen; <br/>
5. Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser<sup>5</sup> schlachten lassen; <br/>
6. den andern aber, den Lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen, <br/>
6. den andern aber, den lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen, <br/>
7. und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen,<sup>6</sup> damit er gesetzlich rein werde;<sup>7</sup> den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.<sup>8</sup> <br/>
7. und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen,<sup>6</sup> damit er gesetzlich rein werde;<sup>7</sup> den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.<sup>8</sup> <br/>
8. Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden,<sup>9</sup> und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe, <br/>
8. Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden,<sup>9</sup> und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe, <br/>
9. und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat, <br/>
9. und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat, <br/>
10. soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel<sup>10</sup> seines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl<sup>11</sup> besonders. <br/>
10. soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel<sup>10</sup> feines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl<sup>11</sup> besonders. <br/>
11. Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen. <br/>
11. Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen. <br/>
12. und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer<sup>12</sup> darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht, <br/>
12. und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer<sup>12</sup> darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht, <br/>
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38. so soll er zur Türe des Hauses herausgehen und es sogleich auf sieben Tage verschließen. <br/>
38. so soll er zur Türe des Hauses herausgehen und es sogleich auf sieben Tage verschließen. <br/>
39. Am siebenten Tage soll er zurückkommen und es besichtigen. Findet er, dass der Aussatz um sich gegriffen hat, <br/>
39. Am siebenten Tage soll er zurückkommen und es besichtigen. Findet er, dass der Aussatz um sich gegriffen hat, <br/>
40. so soll er befehlen, die Steine, an denen der Aussatz ist, auszubrechen und sie draußen vor der Stadt an einem unreinen Ort zu werfen, <br/>
40. so soll er befehlen, die Steine, an denen der Aussatz ist, auszubrechen und sie draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen, <br/>
41. das Haus selbst aber innen ringsherum abzuschaben und den abgeschabten Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu schütten, <br/>
41. das Haus selbst aber innen ringsherum abzuschaben und den abgeschabten Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu schütten, <br/>
42. und andere Steine an die Stelle der herausgenommenen zu setzen, und das Haus mit anderem Lehme zu bestreichen. <br/>
42. und andere Steine an die Stelle der herausgenommenen zu setzen, und das Haus mit anderem Lehme zu bestreichen. <br/>
43. Wenn aber dann, nachdem die Steine herausgenommen, und der Staub abgeschabt worden, und anderer Lehm angeworfen worden ist, <br/>
43. Wenn aber dann, nachdem die Steine herausgenommen, und der Staub abgeschabt worden, und anderer Lehm angeworfen worden ist, <br/>
44. der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz wiedergekommen ist und die Wände mit Flecken besät sind, so ist dies beharrlicher Aussatz und das Haus ist unrein. <br/>
44. der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz wiedergekommen ist und die Wände mit Flecken besäet sind, so ist dies beharrlicher Aussatz und das Haus ist unrein. <br/>
45. Man soll es alsbald abbrechen und seine Steine, sein Holz, und allen Staub außerhalb der Stadt an einem unreinen Ort werfen.<sup>29</sup> <br/>
45. Man soll es alsbald abbrechen und seine Steine, sein Holz, und allen Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort werfen.<sup>29</sup> <br/>
46. Wer das Haus betritt, wenn es geschlossen ist, soll unrein sein bis zum Abend;<sup>30</sup> <br/>
46. Wer das Haus betritt, wenn es geschlossen ist, soll unrein sein bis zum Abend;<sup>30</sup> <br/>
47. und wer in demselben schläft oder etwas ißt, soll seine Kleider waschen. <br/>
47. und wer in demselben schläft oder etwas ißt, soll seine Kleider waschen. <br/>
48. Wenn aber der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz nicht im Hause um sich gegriffen hat, nachdem es von neuem beworfen worden ist, so soll er es für rein erklären, da es von seinem Schaden geheilt ist.<sup>31</sup> <br/>
48. Wenn aber der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz nicht im Hause um sich gegriffen hat, nachdem es von neuem beworfen worden ist, so soll er es für rein erklären, da es von seinem Schaden geheilt ist.<sup>31</sup> <br/>
49. Sodann soll er zu dessen Reinigung<sup>32</sup> zwei Sperlinge,<sup>33</sup> Zedernholz, Karmosinwolle und Ysop nehmen; <br/>
49. Sodann soll er zu dessen Reinigung<sup>32</sup> zwei Sperlinge,<sup>33</sup> Zedernholz, Karmosinwolle, und Ysop nehmen; <br/>
50. und nachdem er einen Sperling in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet hat, <br/>
50. und nachdem er einen Sperling in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet hat, <br/>
51. soll er das Zedernholz, den Ysop, die Karmosinwolle, und den lebenden Sperling nehmen, und alles in das Blut des geschlachteten Sperlings und in das fließende Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. <br/>
51. soll er das Zedernholz, den Ysop, die Karmosinwolle, und den lebenden Sperling nehmen, und alles in das Blut des geschlachteten Sperlings und in das fließende Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. <br/>

Version vom 17. Februar 2023, 16:38 Uhr

Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XIV.

Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 14


c. Vorschriften über die Reinigung der vom Aussatze Geheilten (V. 20) und das Opfer der Armen. (V. 32) d. Die verschiedenen Arten von Aussatz der Häuser.

1. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens:
2. Hic est ritus leprosi, quando mundandus est: Adducetur ad sacerdotem:

3. Qui egressus de castris, cum invenerit lepram esse mundatam,
4. Præcipiet ei, qui purificatur, ut offerat duos passeres vivos pro se, quibus vesci licitum est, et lignum cedrinum, vermiculumque et hyssopum.

5. Et unum ex passeribus immolari jubebit in vase fictili super aquas viventes:
6. Alium autem vivum cum ligno cedrino, et cocco et hyssopo tinget in sanguine passeris immolati,

7. Quo asperget illum, qui mundandus est, septies, ut jure purgetur: et dimittet passerem vivum, ut in agrum avolet.
8. Cumque laverit homo vestimenta sua, radet omnes pilos corporis, et lavabitur aqua; purificatusque ingredietur castra, ita dumtaxat ut maneat extra tabernaculum suum septem diebus,

9. Et die septimo radet capillos capitis, barbamque et supercilia, ac totius corporis pilos. Et lotis rursum vestibus et corpore

10. Die octavo assumet duos agnos immaculatos, et ovem anniculam absque macula, et tres decimas similæ in sacrificium, quæ conspersa sit oleo, et seorsum olei sextarium.
11. Cumque sacerdos purificans hominem, statuerit eum, et hæc omnia coram Domino in ostio tabernaculi testimonii,
12. Tollet agnum, et offeret eum pro delicto, oleique sextarium: et oblatis ante Dominum omnibus,

13. Immolabit agnum, ubi solet immolari hostia pro peccato, et holocaustum, id est, in loco sancto. Sicut enim pro peccato, ita et pro delicto ad sacerdotem pertinet hostia: Sancta sanctorum est.
14. Assumensque sacerdos de sanguine hostiæ, quæ immolata est pro delicto, ponet super extremum auriculæ dextræ ejus qui mundatur, et super pollices manus dextræ et pedis:

15. Et de olei sextario mittet in manum suam sinistram,
16. Tingetque digitum dextrum in eo, et asperget coram Domino septies.
17. Quod autem reliquum est olei in læva manu, fundet super extremum auriculæ dextræ ejus qui mundatur, et super pollices manus et pedis dextri, et super sanguinem qui effusus est pro delicto,
18. Et super caput ejus.
19. Rogabitque pro eo coram Domino, et faciet sacrificium pro peccato: tunc immolabit holocaustum,
20. Et ponet illud in altari cum libamentis suis, et homo rite mundabitur.
21. Quod si pauper est, et non potest manus ejus invenire quæ dicta sunt, pro delicto assumet agnum ad oblationem, ut roget pro eo sacerdos, decimamque partem similæ conspersæ oleo in sacrificium, et olei sextarium,
22. Duosque turtures sive duos pullos columbæ, quorum unus sit pro peccato, et alter in holocaustum:

23. Offeretque ea die octavo purificationis suæ sacerdoti, ad ostium tabernaculi testimonii coram Domino.
24. Qui suscipiens agnum pro delicto et sextarium olei, levabit simul:

25. Immolatoque agno, de sanguine ejus ponet super extremum auriculæ dextræ illius qui mundatur, et super pollices manus ejus ac pedis dextri:

26. Olei vero partem mittet in manum suam sinistram,
27. In quo tingens digitum dextræ manus asperget septies coram Domino:

28. Tangetque extremum dextræ auriculæ illius qui mundatur, et pollices manus ac pedis dextri in loco sanguinis qui effusus est pro delicto:

29. Reliquam autem partem olei, quæ est in sinistra manu, mittet super caput purificati, ut placet pro eo Dominum:

30. Et turturem sive pullum columbæ offeret,
31. Unum pro delicto, et alterum in holocaustum cum libamentis suis.

32. Hoc est sacrificium leprosi, qui habere non potest omnia in emundationem sui.
33. Locutusque est Dominus ad Moysen et Aaron, dicens:
34. Cum ingressi fueritis terram Chanaan, quam ego dabo vobis in possessionem, si fuerit plaga lepræ in ædibus,

35. Ibit cujus est domus, nuntians sacerdoti, et dicet: Quasi plaga lepræ videtur mihi esse in domo mea.

36. At ille præcipiet ut efferant universa de domo, priusquam ingrediatur eam, et videat utrum leprosa sit, ne immunda fiant omnia quæ in domo sunt. Intrabitque postea ut consideret lepram domus:
37. Et cum viderit in parietibus illius quasi valliculas pallore sive rubore deformes, et humiliores superficie reliqua,

38. Egredietur ostium domus, et statim claudet illam septem diebus.

39. Reversusque die septimo, considerabit eam: si invenerit crevisse lepram,

40. Jubebit erui lapides in quibus lepra est, et projici eos extra civitatem in locum immundum:

41. Domum autem ipsam radi intrinsecus per circuitum, et spargi pulverem rasuræ extra urbem in locum immundum,
42. Lapidesque alios reponi pro his qui ablati fuerint, et luto alio liniri domum.
43. Sin autem postquam eruti sunt lapides, et pulvis erasus, et alia terra lita,

44. Ingressus sacerdos viderit reversam lepram, et parietes respersos maculis, lepra est perseverans, et immunda domus:

45. Quam statim destruent, et lapides ejus ac ligna, atque universum pulverem projicient extra oppidum in locum immundum.
46. Qui intraverit domum quando clausa est, immundus erit usque ad vesperum:
47. Et qui dormierit in ea, et comederit quippiam, lavabit vestimenta sua.
48. Quod si introiens sacerdos viderit lepram non crevisse in domo, postquam denuo lita fuerit, purificabit eam reddita sanitate:


49. Et in purificationem ejus sumet duos passeres, lignumque cedrinum, et vermiculum atque hyssopum:
50. Et immolato uno passere in vase fictili super aquas vivas,

51. Tollet lignum cedrinum, et hyssopum, et coccum et passerem vivum, et tinget omnia in sanguine passeris immolati, atque in aquis viventibus, et asperget domum septies,

52. Purificabitque eam tam in sanguine passeris quam in aquis viventibus, et in passere vivo, lignoque cedrino et hyssopo atque vermiculo.
53. Cumque dimiserit passerem avolare in agrum libere, orabit pro domo, et jure mundabitur.
54. Ista est lex omnis lepræ et percussuræ,
55. Lepræ vestium et domorum,
56. Cicatricis et erumpentium papularum, lucentis maculæ, et in varias species, coloribus immutatis,

57. Ut possit sciri quo tempore mundum quid, vel immundum sit.

1. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2. Das ist die zu beobachtende Weise, wenn ein Aussätziger gereinigt werden soll: Man soll ihn zum Priester führen, [Mt 8,4]
3. dieser soll aus dem Lager hinausgehen; und wenn er findet, dass der Aussatz geheilt ist,
4. soll er dem, der gereinigt wird,1 befehlen, zwei lebende Sperlinge,2 die man essen darf, und Zedernholz,3 Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;4 [Mk 1,44, Lk 5,14]
5. Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser5 schlachten lassen;
6. den andern aber, den lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen,
7. und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen,6 damit er gesetzlich rein werde;7 den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.8
8. Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden,9 und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe,
9. und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat,
10. soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel10 feines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl11 besonders.
11. Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen.
12. und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer12 darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht,
13. soll er das Lamm da schlachten, wo13 man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, das ist14 an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.
14. Sodann soll der Priester von dem Blute des Opfertieres, welches als Schuldopfer geschlachtet wurde, etwas nehmen und dem, der sich reinigen lässt, auf das rechte15 Ohrläppchen und auf den Daumen der rechten Hand und die rechte große Zehe streichen;
15. und er soll etwas von dem Sechstel Öl in seine linke Hand gießen,
16. und seinen rechten Finger darein tauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
17. Von dem übrigen Öl in seiner linken Hand aber soll er dem, der sich reinigen lässt, etwas auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe streichen, und auf das Blut, welches vom Schuldopfer geflossen ist,
18. und auf sein Haupt.16
19. Hierauf soll er für ihn vor dem Herrn beten17 und das Sündopfer18 bereiten; alsdann das Brandopfer schlachten,19
20. und soll es samt den dazu gehörigen Opfern20 auf den Altar legen, und so wird der Mensch gesetzlich rein werden.
21. Ist er aber arm, und kann seine Hand das Erwähnte nicht erschwingen, so soll er ein Lamm zum Schuldopfer nehmen, damit der Priester für ihn bete, und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zum Speiseopfer, und ein Sechstel Öl,
22. ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, von denen die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer bestimmt sei. [3Mos 5,7.11, 3Mos 12,8, Lk 2,24]
23. Und diese soll er am achten Tage seiner Reinigung dem Priester zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen.
24. Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer samt dem Sechstel Öl nehmen und beide zugleich erheben;21
25. alsdann soll er das Lamm22 schlachten und von seinem Blute etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und seine rechte große Zehe streichen,
26. etwas vom Öl aber in seine linke Hand gießen,
27. den Finger der rechten Hand hineintauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
28. Sodann soll er dem, der sich reinigen lässt, das rechte Ohrläppchen, und den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe an der Stelle berühren, wo das für die Schuld vergossene Blut ist.
29. Den übrigen Teil des Öles aber, der in der linken Hand ist, soll er auf das Haupt des Gereinigten ausschütten, damit er den Herrn für ihn versöhne;
30. und sodann die eine Turteltaube oder die eine junge Taube darbringen.
31. die eine als Schuldopfer,23 und die andere als Brandopfer, zugleich mit den zugehörigen Opfern.24
32. Dies ist das Opfer25 des Aussätzigen, der nicht alles26 zu seiner Reinigung haben kann.
33. Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
34. Wenn ihr in das Land Chanaan, das ich euch zum Besitz geben werde, gekommen seid und die Plage des Aussatzes sich an einem Hause zeigt,27
35. so soll der, dem das Haus gehört, hingehen, und es dem Priester anzeigen, und sagen: Es scheint mir, als sei die Plage des Aussatzes an meinem Hause.
36. So soll der Priester dann anordnen, dass man alles aus dem Hause heraustrage, bevor er hineingeht, und zusieht ob es aussätzig ist, damit nicht alles, was im Hause ist, unrein werde.28 Alsdann soll er hineingehen, um den Aussatz des Hauses zu besichtigen.
37. Und wenn er an den Wänden desselben etwas wie Vertiefungen sieht, durch Blässe oder Röte entstellt, und tiefer liegend als die übrige Fläche,
38. so soll er zur Türe des Hauses herausgehen und es sogleich auf sieben Tage verschließen.
39. Am siebenten Tage soll er zurückkommen und es besichtigen. Findet er, dass der Aussatz um sich gegriffen hat,
40. so soll er befehlen, die Steine, an denen der Aussatz ist, auszubrechen und sie draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen,
41. das Haus selbst aber innen ringsherum abzuschaben und den abgeschabten Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu schütten,
42. und andere Steine an die Stelle der herausgenommenen zu setzen, und das Haus mit anderem Lehme zu bestreichen.
43. Wenn aber dann, nachdem die Steine herausgenommen, und der Staub abgeschabt worden, und anderer Lehm angeworfen worden ist,
44. der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz wiedergekommen ist und die Wände mit Flecken besäet sind, so ist dies beharrlicher Aussatz und das Haus ist unrein.
45. Man soll es alsbald abbrechen und seine Steine, sein Holz, und allen Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort werfen.29
46. Wer das Haus betritt, wenn es geschlossen ist, soll unrein sein bis zum Abend;30
47. und wer in demselben schläft oder etwas ißt, soll seine Kleider waschen.
48. Wenn aber der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz nicht im Hause um sich gegriffen hat, nachdem es von neuem beworfen worden ist, so soll er es für rein erklären, da es von seinem Schaden geheilt ist.31
49. Sodann soll er zu dessen Reinigung32 zwei Sperlinge,33 Zedernholz, Karmosinwolle, und Ysop nehmen;
50. und nachdem er einen Sperling in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet hat,
51. soll er das Zedernholz, den Ysop, die Karmosinwolle, und den lebenden Sperling nehmen, und alles in das Blut des geschlachteten Sperlings und in das fließende Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52. Und so soll er es mit dem Blute des Sperlings und mit dem fließenden Wasser, dem lebenden Sperling, dem Zedernholz, dem Ysop, und dem Karmosin reinigen.
53. Endlich lasse er den Sperling in´s Feld frei fliegen und bete für das Haus, und es soll alsdann gesetzlich rein sein.
54. Dies sind die Vorschriften über die verschiedenen Arten von Aussatz und Grind,
55. den Aussatz an Kleidern und Häusern,
56. an Narben, an ausbrechenden Blattern, an glänzenden Flecken, und nach verschieden aussehender und geänderter Färbung.34
57. damit man wissen könne, wann etwas rein oder unrein ist.35

Fußnote

Kap. 14 (1) Rein erklärt wird. - (2) Hebr.: Kleine Vögel. - (3) Ein kleines Stück. Das Zedernholz, das seine Fäulnis zulässt, bedeutet, dass diese von dem Leibe des Menschen entfernt ist, der rote Faden bezeichnet die wiederkehrende Farbe der Gesundheit, der Ysop, eine wohlriechende Pflanze, zeigt an, dass der üble Geruch gewichen ist. - (4) Diese Dinge wurden auch bei der Reinigung derjenigen angewendet, welche durch Berührung eines Toten unrein geworden waren. [4Mos 19,6] Der Aussätzige galt als ein lebendig Toter. - (5) Quellwasser, das in einem Gefäße ist. - (6) Mittels des Zedernstabes. - (7) Die Reinigungen (in diesen und anderen Fällen) sollten das Bewusstsein des Sündenfalls und der Erbsünde, sowie der allgemeinen Sündhaftigkeit und eben damit auch der Erlösungsbedürftigkeit und das Verlangen nach Sühne und Reinigung der Seele wach erhalten. Daher war bei den größeren Reinigungen auch geradezu ein Sündopfer vorgeschrieben, das wie alle Sündopfer auf den hinwies, der als das wahre Opferlamm die Sünden der Welt hinwegnehmen sollte. - (8) Der lebende Vogel gehört mit zur Entsündigung. (Siehe V. 52) Er ist dem Bocke zu vergleichen, welcher am Versöhnungstage in die Wüste getrieben ward [3Mos 16] oder er ist das Bild des gereinigten Aussätzigen, der zu seiner Beschäftigung und Wohnung zurückkehren darf. Eine ähnliche Reinigung [3Mos 15,13ff.28ff]. - (9) Siehe V. 9. - (10) Drei Zehntel = 11,64 Liter. - (11) Im Hebr.: Ein Log, nur hier, (nach den Rabbinen 1/12 Hin = 1/72 Bath oder Epha), etwa 0,29 Liter. - (12) Die Israeliten erwarteten vielfach Lohn und Strafe für des Menschen Tun schon während des Erdenlebens, deshalb galt ihnen Krankheit und Früher Tod, ja überhaupt jedes schwere Leid als ein Zeichen von Schuld, als Strafe seitens Gottes. Ganz besonders war dies der Fall bei der furchtbaren Krankheit des Aussatzes, in welcher die Macht des Todes, der der Sünde Sold ist, so überwältigend zum Ausdruck kam, dass sie geradezu als des Todes Erstgeborener [Job 18,13] bezeichnet wird. - (13) Die Nordseite. - (14) Dieser Zusatz der Vulgata bleibt besser fort. - (15) Die rechten Glieder galten als vornehmer. Die Zeremonie bedeutet, dass der für rein Erklärte sich jetzt an andere anschließen und in das Heiligtum kommen darf. Vergl. [3Mos 8,23]. - (16) Wie der Ölzweig ist auch das Öl Sinnbild des Friedens und der Freude. - (17) Hebr.: ihm Sühne schaffen. - (18) Durch Schlachtung des Mutterschafes – die sündige Gebrechlichkeit kam vom Weibe. - (19) Das andere Lamm, als Zeichen gänzlicher Hingabe an Gott. - (20) Speiseopfer. - (21) Siehe [2Mos 29,24]. - (22) Hebr.: Das Schuldopferlamm. - (23) Hebr.: Als Sündopfer. - (24) Speiseopfer. - (25) Hebr.: Gesetz für. - (26) Hebr.: der bei seiner Reinigung das Geforderte nicht zu leisten vermag. - (27) Es lässt sich nicht bestimmt angeben, was mit dem Häuseraussatz gemeint ist, wohl nicht der in Ägypten heimische (weiße) Salpeterfraß. V. 34 ist ferner im Hebr. von einem Hervorrufen des Übels durch Gott die Rede (und ich Aussatzschaden in einem Hause des Landes eures Besitzes entstehen lasse) und V. 40ff findet beim Häuseraussatze ein Entsündigen statt, das für den Kleideraussatz V. 49ff nicht vorgeschrieben ist. - (28) Vom Augenblick an, wo der Aussatz festgestellt ist. - (29) Als unheilig muss es aus der Mitte des heiligen, Gott geweihten Volkes entfernt werden. - (30) Anknüpfung an V. 38 und 42. - (31) Fortsetzung zu V. 39, V. 44. - (32) Hebr.: Entsündigung. - (33) Kleine Vögel. - (34) Hebr.: An Hautflecken, Blattern und glänzenden Flecken. - (35) Im Hebr. wird der Schluss beigefügt: Dies sind die Bestimmungen betreffs des Aussatzes. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |

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