Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos18: Unterschied zwischen den Versionen
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9. Die Scham deiner Schwester, von Vater oder Mutter her, sie sei daheim<sup>8</sup> geboren oder auswärts, sollst du nicht entblößen. <br/> | 9. Die Scham deiner Schwester, von Vater oder Mutter her, sie sei daheim<sup>8</sup> geboren oder auswärts, sollst du nicht entblößen. <br/> | ||
10. Die Scham der Tochter deines Sohnes, oder der Tochter deiner Tochter sollst du nicht entblößen; denn es ist deine Scham. <br/> | 10. Die Scham der Tochter deines Sohnes, oder der Tochter deiner Tochter sollst du nicht entblößen; denn es ist deine Scham. <br/> | ||
11. Die Scham der Tochter des Weibes deines Vaters, | 11. Die Scham der Tochter des Weibes deines Vaters, welche sie deinem Vater geboren, die also deine Schwester ist, sollst du nicht entblößen.<sup>9</sup> <br/> | ||
12. Die Scham der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; denn es ist das Fleisch<sup>10</sup> deines Vaters. <br/> | 12. Die Scham der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; denn es ist das Fleisch<sup>10</sup> deines Vaters. <br/> | ||
13. Die Scham der Schwester deiner Mutter sollst du nicht entblößen; denn es ist das Fleisch deiner Mutter. <br/> | 13. Die Scham der Schwester deiner Mutter sollst du nicht entblößen; denn es ist das Fleisch deiner Mutter. <br/> |
Aktuelle Version vom 2. März 2023, 09:10 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XVIII.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 18
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1. Locutus est Dominus ad Moysen, dicens: 4. Facietis judicia mea, et præcepta mea servabitis, et ambulabitis in eis. Ego Dominus Deus vester. 6. Omnis homo ad proximam sanguinis sui non accedet, ut revelet turpitudinem ejus. Ego Dominus. 12. Turpitudinem sororis patris tui non discooperies: quia caro est patris tui. 15. Turpitudinem nurus tuæ non revelabis, quia uxor filii tui est, nec discooperies ignominiam ejus. 16. Turpitudinem uxoris fratris tui non revelabis: quia turpitudo fratris tui est. 18. Sororem uxoris tuæ in pellicatum illius non accipies, nec revelabis turpitudinem ejus adhuc illa vivente. 21. De semine tuo non dabis ut consecretur idolo Moloch, nec pollues nomen Dei tui. Ego Dominus. 22. Cum masculo non commiscearis coitu femineo, quia abominatio est. 23. Cum omni pecore non coibis, nec maculaberis cum eo. Mulier non succumbet jumento, nec miscebitur ei: quia scelus est.
29. Omnis anima, quæ fecerit de abominationibus his quippiam, peribit de medio populi sui. |
1. Der Herr redete zu Moses und sprach:
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Fußnote
Kap. 18 (1) Die Anfänge, Schlüsse, allgemeinen Sätze und letzten Teile haben wie ein Siegel die Formel: Ich bin der Herr, euer Gott. Damit wird gezeigt, dass es Gott an der Beobachtung dieser Gebote sehr lag, beziehen sich dieselben doch auf die Erhaltung des auserwählten Volkes wie auf die Reinheit des Priesterstandes. - (2) In diesem und jenem Leben. Vergl. [3Mos 25,36, Lk 10,28, Roem 10,5, Gal 3,12]. - (3) Die hier verbotenen Ehen, namentlich die mit Mutter, Tochter und Schwester galten bei einigen Völkern des Orientes für erlaubt, so bei den Medern, Persern, Indern und Äthiopiern. Die Ehe mit der Schwester war bei den alten Ägyptern ganz gewöhnlich. – Blutsverwandtschaft wird hier angenommen bei Abstammung in gerader Linie; durch gemeinsame Abstammung in der Seitenlinie (V. 12 ebenso 9, 11) und Verschwägerung (V. 17 ebenso 14 – 16) wird Verwandtschaft (propinquitas V. 12) hervorgebracht. - (4) Insofern Mann und Frau ein Fleisch sind und die Entehrung der Frau zugleich Entehrung ihres Mannes ist. Blutschändung mit der Mutter ist zugleich Schändung des Blutes. - (5) Ausdruck für geschlechtlichen Umgang. - (6) Hier ist Polygamie vorausgesetzt. Auch die Nebenweiber sind einbegriffen. Vergl. [2Sam 16,20ff] und [2Sam 12,11]. - (7) Die Ehe mit der Tochter zu verbieten, war nicht notwendig, übrigens ist diese indirekt schon V. 7 untersagt. - (8) An dem Orte, wo der Vater ist. - (9) Septuag: Der Scham der Tochter der Gattin deines Vaters wirst du nicht entblößen, sie ist die Tochter deines Vaters, deine Schwester, du sollst ihre Scham nicht entblößen. – Auf diese Weise gefasst verhält sich V. 11 zu 9 wie 8 zu 7. Eine solche ist zwar nicht der Natur, aber dem Rechte und der Schätzung nach deine Schwester. - (10) Hebr.: Blutsverwandte. - (11) Mit Ausnahme der auf uralter Sitte [1Mos 38,8] beruhenden Leviratsehe. [5Mos 25,5ff], hier und [3Mos 20,21] wird dieselbe nicht erwähnt. Aus [4Mos 27,9ff] erhellt, dass die Verwandtschaft, deren Band durch Frauen gebildet ward, als minder eng galt. - (12) Den vollen Grund siehe V. 11. - (13) Nach dem Tode der Frau deren Schwester zu heiraten, war also gestattet. - (14) Hebr.: um ihre Scham zu entblößen. - (15) Götze der Chananiter und besonders der Phönizier. - (16) Opfern. Vergl. [3Mos 20,2ff]. - (17) Siehe [5Mos 7,1]. - (18) Hebr.: Da wurde das Land unrein. Die Chananiter sollen besonders für Sodomie und Bestialität, die durch das natürliche Gesetz verboten sind, Strafe leiden. Doch auch die anderen Gesetze waren durch die Vorschriften der Patriarchen geheiligt, da doch die Ehe schon vor der Sündflut an gewisse Gesetze gebunden war. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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