Kategorie:Vulgata:AT:4Mos15: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. November 2011, 13:40 Uhr
Viertes Buch Moses
Kapitel 15
Zugaben zu den Brand- und Friedopfern
1 Der Herr sprach zu Moses: 2»Rede zu den Israeliten und gebiete ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnsitze kommt, das ich euch geben will, 3 und ihr dem Herrn ein Feueropfer darbringt, ein Brand- oder Schlachtopfer, um ein Gelübde einzulösen oder als freiwillige Gabe oder gelegentlich eurer Feste, um so dem Herrn einen lieblichen Wohlgeruch von Rindern oder Schafen zu bereiten, 4 dann opfere, wer dem Herrn seine Opfergabe darbringt, zugleich als Speiseopfer ein Zehntel Epha Mehl, das mit einem Viertel Hin Öl angemacht ist. 5 An Wein zum Trankopfer bereite bei jedem Lamm zu Brand- und Schlachtopfern ein Viertel Hin. 6 Zu einem Widder aber füge als Speiseopfer zwei Zehntel Epha Mehl hinzu, das mit einem Drittel Hin Öl vermengt ist, 7 als Trankopfer ein Drittel Hin Wein, so wird es ein lieblicher Wohlgeruch für den Herrn. 8 Bringst du dagegen ein Kalb als Brand oder Schlachtopfer dar, um ein Gelübde einzulösen oder als Friedopfer für den Herrn, 9 dann opfere zum Kalb als Speiseopfer drei Zehntel Epha Mehl, das mit einem halben Hin Öl angemacht ist. 10 Bringe zum Trankopfer ein halbes Hin Wein dar; das sei ein Feueropfer lieblichen Wohlgeruchs für den Herrn. 11 So werde verfahren bei jedem Rind, bei jedem Widder, jedem Schaf- oder Ziegenlamm. 12 Gemäß der Anzahl die ihr herrichtet, habt ihr bei jedem Stück so zu verfahren. 13 Jeder Einheimische tue dies, wenn er ein Feueropfer lieblichen Wohlgeruchs dem Herrn darbringt. 14 Wenn ein Fremder bei euch weilt oder einer, der für immer in eurer Mitte wohnt und ein Feueropfer lieblichen Wohlgeruchs dem Herrn darbringen will, muß er ebenso tun wie ihr. 15 Ein und dieselbe Satzung gilt für euch wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält; eine immerwährende für eure Geschlechterfolge geltende Satzung sei es: Vor dem Herrn gilt für den Fremden dasselbe wie für euch. 16 Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht gelte für euch und für den Fremden, der sich bei euch aufhält.«
Hebe vom Brotteig
17 Es sprach der Herr zu Moses: 18 »Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch führen will, 19 und ihr vom Brot des Landes eßt, sollt ihr dem Herrn ein Hebeopfer abgeben! 20 Als Erstling eures Brotteiges sollt ihr ein Ringbrot als Hebe darbringen; wie die Hebe von der Tenne sollt ihr sie abliefern. 21 Vom Erstling eures Brotteiges gebt dem Herrn eine Hebe ab von Geschlecht zu Geschlecht!
Sündopfer der Gesamtheit
22 Wenn ihr euch unabsichtlich vergeht und irgendeines dieser Gebote nicht befolgt, die der Herr dem Moses angeordnet hat, 23 irgend etwas von dem, was der Herr euch durch Moses befehlen ließ von dem Tage an, da der Herr es geboten hat, und fürderhin von Geschlecht zu Geschlecht, 24 so soll, wenn das Versehen aus Unachtsamkeit der Gemeinde begangen worden ist, die ganze Gemeinde einen Jungstier als Brandopfer darbringen zum lieblichen Wohlgeruch für den Herrn, nebst dem zugehörigen Speise- und Trankopfer nach Gebühr, ferner einen Ziegenbock als Sündopfer. 25 Der Priester schaffe für die ganze Gemeinde der Israeliten Sühne; dann wird ihnen vergeben, denn es war ein Versehen; sie müssen ihre Gabe als Feueropfer für den Herrn darbringen, dazu ihr Sündopfer vor dem Herrn für ihr Versehen. 26 Es wird der ganzen Gemeinde der Israeliten und dem Fremdling, der unter ihnen weilt, vergeben; denn das Versehen fiel dem ganzen Volk zur Last.
Sündopfer der Einzelperson
27 Verfehlt sich dagegen ein einzelner unabsichtlich, so hat er eine einjährige Ziege als Sündopfer darzubringen. 28 Der Priester soll für ihn, der sich durch sein Vergehen unabsichtlich versündigt hat, Sühne schaffen, indem er die Sühnehandlung für ihn vollzieht; dann wird ihm vergeben. 29 Für den Einheimischen unter den Israeliten wie für den Fremden in ihrer Mitte gilt in diesem Fall des unabsichtlichen Vergehens ein und dieselbe Bestimmung.
30 Sündigt aber jemand, ein Einheimischer oder ein Fremder, mit erhobener Hand, so schmäht er den Herrn; ausgerottet werde er aus seinem Volk. 31 Er hat ja das Wort des Herrn mißachtet und sein Gebot gebrochen! Ausgerottet werde ein solcher unerbittlich; seine Schuld lastet auf ihm.«
Sabbatschänder
32 Als die Israeliten in der Steppe weilten, stießen sie auf einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte. 33 Da brachten ihn die Leute, die ihn beim Holzlesen ertappt hatten, zu Moses, Aaron und der ganzen Gemeinde. 34 Man legte ihn in Gewahrsam; denn es war unentschieden, was mit ihm geschehen sollte. 35 Der Herr sprach zu Moses: »Der Mann soll des Todes sterben. Die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!« 36 Die ganze Gemeinde führte ihn außerhalb des Lagers. Man steinigte ihn zu Tode, wie der Herr dem Moses befohlen hatte.
Zipfelquasten
37 Der Herr sprach zu Moses: 38»Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Sie sollen sich Quasten an die Zipfel ihrer Kleider nähen, sie und ihre Nachkommen, und an jeder Zipfelquaste eine Schnur von violettem Purpur anbringen. 39 Das soll für euch ein Zeichen sein: Wenn ihr sie seht, sollt ihr aller Gebote des Herrn gedenken, nach ihnen handeln und nicht abschweifen nach den Gelüsten eurer Herzen und Augen, durch die ihr euch verführen laßt. 40 So sollt ihr all meiner Gebote eingedenk sein, sie tun, und heilig sein vor eurem Gott! 41 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten hinweggeführt hat, um euer Gott zu sein: Ich bin der Herr, euer Gott!«
Fußnote
15,32-36: Vgl. 2Mos 31,15; 2Mos 35,2. 37-41: Pharisäisches Tragen der Quasten Mt23,5. -Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |
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