Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos19: Unterschied zwischen den Versionen
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Kap. 19 ('''1''') Im Folgenden werden verschiedene Vorschriften geboten, wie sie durch das Gebot der Vorfahren geheiligt in aller Munde waren, hier zusammengestellt werden. Manche davon sind bereits im Exodus oder Leviticus erwähnt und werden dem Volke von neuem eingeprägt. - ('''2''') Die Heiligkeit Gottes ist das Fundament aller Tugenden. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos11|3Mos 11,44]]'']. - ('''3''') Wiederholung der zwei Gebote des Zweitafelgesetzes, welche nicht negative sind. - ('''4''') Wiederholung der Vorschriften über das Friedopfer, in welchem Laien sich leichter verfehlen. - ('''5''') Hebr.: Geopfert. - ('''6''') Diese Frist gilt aber für Gelübde- und freiwillige Opfer. - ('''7''') Die Opferspeise wie eine gewöhnliche Speise genossen hat.- ('''8''') Hebr.: Wenn ihr die Ernte eures Landes einerntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht völlig abernten. - ('''9''') Der hebräische Ausdruck umfasst auch Ölgärten. - ('''10''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos24|5Mos 24,20.22]]'']. - ('''11''') Dies Wort gehört zu allen drei Verboten. Der Nächste ist zunächst der Volksgenosse. - ('''12''') Ganz allgemein. - ('''13''') Besonders durch Verlangen von Arbeit über den Lohn hinaus. - ('''14''') Der das Unrecht rächen wird. - ('''15''') Dies gilt für den Richter; die folgenden Verse für Ankläger und zeugen. - ('''16''') Hebr.: Du sollst unter deinen Volksgenossen nicht als Verleumder umhergehen. - ('''17''') Leben. - ('''18''') Hebr.: Nächsten. - ('''19''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos22|5Mos 22,9-11]]'']. Gott hat die Tiere wie die Pflanzen je nach ihrer Art [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos01|1Mos 1]]''] geschaffen, diese in der Natur bestehende Ordnung muss geachtet werden. Solche Achtung diente dazu, vor Sünden zu bewahren, wie die [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Roem01|Roem 1,26ff]]''] genannte. - ('''20''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,7ff]]'']. Es handelt sich um eine Sklavin, die von ihrem Herrn, dessen Weib sie war, verstoßen, aber noch nicht freigelassen ist, und die deshalb noch keine andere Ehe schließen kann. Eine Versündigung mit ihr wird nicht so hart bestraft wie ein Ehebruch. - ('''21''') Nach der Tradition der Juden erhielt die Frau vierzig Schläge. - ('''22''') Hebr.: Zur Buße.- ('''23''') Hebr.. Soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder Sühne schaffen. - ('''24''') Wie die Knaben unrein sind, bis die Vorhaut weggenommen wird, so die Früchte der Bäume, bis drei Jahre vergangen sind. - ('''25''') Zu Dankfesten, Opferfesten verwendet werden, an denen die Leviten, Armen, Witwen und Waisen Anteil nehmen. - ('''26''') Hebr.: Dürft ihr ihre Frucht essen, nach ihren Ertrag zu vermehren. Die Zweckbestimmung geht auf das ganze Gebot. Der Lohn für die Beobachtung desselben soll das hier Gesagte sein. - ('''27''') Hebr.: Ihr sollt nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben. - ('''28''') So dass nur ein Schopf in der Mitte stehen bleibt. Dies taten nach Herodat gewisse arabische Volksstämme zu Ehren ihren Gottes Orotal, den jener bei dem Dionysos der Griechen vergleicht. - ('''29''') Den Rand abschneidend. - ('''30''') Zwei Verbote widernatürlicher Entstellung des leibes. Das erste bezieht sich auf die Weise der Totentrauer bei orientalischen Völkern, sich Arme Hände und Gesicht zu zerkratzen oder zu ritzen. Das Verbot der Tätowierung, welches an zweiter Stelle gegeben wird, soll die Achtung vor Gottes Schöpfung einprägen. - ('''31''') Manche Heidenvölker hielten dies sogar für verdienstlich. Das Verbot hat besonders die bleibende Prostituierung im Auge. - ('''32''') Die dem heiligtum gebührende Ehrfurcht wird verletzt durch Verehrung der Götzen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos20|3Mos 20,3]]''], durch physische Unreinheit [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos15|3Mos 15,31]]''] und durch Fehlen der rechten Vorbereitung. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos16|3Mos 16,2ff]]''] - ('''33''') Hebr.: Totenbeschwörer. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Sam28|1Sam 28,7ff]]'']. - ('''34''') In dem Greise wird Gott geehrt. - ('''35''') Scheffel: Epha, das gewöhnliche Getreidemaß. (Gegen 39 Liter, nach anderen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos20|3Mos 20,1]]'']). Maß: Hin (für flüssige Sachen), gegen 6,49 Liter. | Kap. 19 ('''1''') Im Folgenden werden verschiedene Vorschriften geboten, wie sie durch das Gebot der Vorfahren geheiligt in aller Munde waren, hier zusammengestellt werden. Manche davon sind bereits im Exodus oder Leviticus erwähnt und werden dem Volke von neuem eingeprägt. - ('''2''') Die Heiligkeit Gottes ist das Fundament aller Tugenden. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos11|3Mos 11,44]]'']. - ('''3''') Wiederholung der zwei Gebote des Zweitafelgesetzes, welche nicht negative sind. - ('''4''') Wiederholung der Vorschriften über das Friedopfer, in welchem Laien sich leichter verfehlen. - ('''5''') Hebr.: Geopfert. - ('''6''') Diese Frist gilt aber für Gelübde- und freiwillige Opfer. - ('''7''') Die Opferspeise wie eine gewöhnliche Speise genossen hat. - ('''8''') Hebr.: Wenn ihr die Ernte eures Landes einerntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht völlig abernten. - ('''9''') Der hebräische Ausdruck umfasst auch Ölgärten. - ('''10''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos24|5Mos 24,20.22]]'']. - ('''11''') Dies Wort gehört zu allen drei Verboten. Der Nächste ist zunächst der Volksgenosse. - ('''12''') Ganz allgemein. - ('''13''') Besonders durch Verlangen von Arbeit über den Lohn hinaus. - ('''14''') Der das Unrecht rächen wird. - ('''15''') Dies gilt für den Richter; die folgenden Verse für Ankläger und zeugen. - ('''16''') Hebr.: Du sollst unter deinen Volksgenossen nicht als Verleumder umhergehen. - ('''17''') Leben. - ('''18''') Hebr.: Nächsten. - ('''19''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos22|5Mos 22,9-11]]'']. Gott hat die Tiere wie die Pflanzen je nach ihrer Art [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos01|1Mos 1]]''] geschaffen, diese in der Natur bestehende Ordnung muss geachtet werden. Solche Achtung diente dazu, vor Sünden zu bewahren, wie die [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Roem01|Roem 1,26ff]]''] genannte. - ('''20''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,7ff]]'']. Es handelt sich um eine Sklavin, die von ihrem Herrn, dessen Weib sie war, verstoßen, aber noch nicht freigelassen ist, und die deshalb noch keine andere Ehe schließen kann. Eine Versündigung mit ihr wird nicht so hart bestraft wie ein Ehebruch. - ('''21''') Nach der Tradition der Juden erhielt die Frau vierzig Schläge. - ('''22''') Hebr.: Zur Buße. - ('''23''') Hebr.. Soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder Sühne schaffen. - ('''24''') Wie die Knaben unrein sind, bis die Vorhaut weggenommen wird, so die Früchte der Bäume, bis drei Jahre vergangen sind. - ('''25''') Zu Dankfesten, Opferfesten verwendet werden, an denen die Leviten, Armen, Witwen und Waisen Anteil nehmen. - ('''26''') Hebr.: Dürft ihr ihre Frucht essen, nach ihren Ertrag zu vermehren. Die Zweckbestimmung geht auf das ganze Gebot. Der Lohn für die Beobachtung desselben soll das hier Gesagte sein. - ('''27''') Hebr.: Ihr sollt nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben. - ('''28''') So dass nur ein Schopf in der Mitte stehen bleibt. Dies taten nach Herodat gewisse arabische Volksstämme zu Ehren ihren Gottes Orotal, den jener bei dem Dionysos der Griechen vergleicht. - ('''29''') Den Rand abschneidend. - ('''30''') Zwei Verbote widernatürlicher Entstellung des leibes. Das erste bezieht sich auf die Weise der Totentrauer bei orientalischen Völkern, sich Arme Hände und Gesicht zu zerkratzen oder zu ritzen. Das Verbot der Tätowierung, welches an zweiter Stelle gegeben wird, soll die Achtung vor Gottes Schöpfung einprägen. - ('''31''') Manche Heidenvölker hielten dies sogar für verdienstlich. Das Verbot hat besonders die bleibende Prostituierung im Auge. - ('''32''') Die dem heiligtum gebührende Ehrfurcht wird verletzt durch Verehrung der Götzen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos20|3Mos 20,3]]''], durch physische Unreinheit [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos15|3Mos 15,31]]''] und durch Fehlen der rechten Vorbereitung. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos16|3Mos 16,2ff]]''] - ('''33''') Hebr.: Totenbeschwörer. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Sam28|1Sam 28,7ff]]'']. - ('''34''') In dem Greise wird Gott geehrt. - ('''35''') Scheffel: Epha, das gewöhnliche Getreidemaß. (Gegen 39 Liter, nach anderen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos20|3Mos 20,1]]'']). Maß: Hin (für flüssige Sachen), gegen 6,49 Liter. | ||
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Version vom 28. August 2019, 13:54 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XIX.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 19
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1. Locutus est Dominus ad Moysen, dicens: 37. Custodite omnia præcepta mea, et universa judicia, et facite ea. Ego Dominus. |
1. Der Herr redete zu Moses und sprach: 2. Rede zu der ganzen Gemeinde der Söhne Israels und sage ihnen:1 Ihr sollt heilig sein: denn ich bin heilig, der Herr, euer Gott.2 [3Mos 11,44, 1Petr 1,16] 36. Es sei die Waage recht, die Gewichte genau, der Scheffel richtig, das Maß entsprechend. 35 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat. |
Fußnote
Kap. 19 (1) Im Folgenden werden verschiedene Vorschriften geboten, wie sie durch das Gebot der Vorfahren geheiligt in aller Munde waren, hier zusammengestellt werden. Manche davon sind bereits im Exodus oder Leviticus erwähnt und werden dem Volke von neuem eingeprägt. - (2) Die Heiligkeit Gottes ist das Fundament aller Tugenden. Vergl. [3Mos 11,44]. - (3) Wiederholung der zwei Gebote des Zweitafelgesetzes, welche nicht negative sind. - (4) Wiederholung der Vorschriften über das Friedopfer, in welchem Laien sich leichter verfehlen. - (5) Hebr.: Geopfert. - (6) Diese Frist gilt aber für Gelübde- und freiwillige Opfer. - (7) Die Opferspeise wie eine gewöhnliche Speise genossen hat. - (8) Hebr.: Wenn ihr die Ernte eures Landes einerntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht völlig abernten. - (9) Der hebräische Ausdruck umfasst auch Ölgärten. - (10) Vergl. [5Mos 24,20.22]. - (11) Dies Wort gehört zu allen drei Verboten. Der Nächste ist zunächst der Volksgenosse. - (12) Ganz allgemein. - (13) Besonders durch Verlangen von Arbeit über den Lohn hinaus. - (14) Der das Unrecht rächen wird. - (15) Dies gilt für den Richter; die folgenden Verse für Ankläger und zeugen. - (16) Hebr.: Du sollst unter deinen Volksgenossen nicht als Verleumder umhergehen. - (17) Leben. - (18) Hebr.: Nächsten. - (19) Vergl. [5Mos 22,9-11]. Gott hat die Tiere wie die Pflanzen je nach ihrer Art [1Mos 1] geschaffen, diese in der Natur bestehende Ordnung muss geachtet werden. Solche Achtung diente dazu, vor Sünden zu bewahren, wie die [Roem 1,26ff] genannte. - (20) Vergl. [2Mos 21,7ff]. Es handelt sich um eine Sklavin, die von ihrem Herrn, dessen Weib sie war, verstoßen, aber noch nicht freigelassen ist, und die deshalb noch keine andere Ehe schließen kann. Eine Versündigung mit ihr wird nicht so hart bestraft wie ein Ehebruch. - (21) Nach der Tradition der Juden erhielt die Frau vierzig Schläge. - (22) Hebr.: Zur Buße. - (23) Hebr.. Soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder Sühne schaffen. - (24) Wie die Knaben unrein sind, bis die Vorhaut weggenommen wird, so die Früchte der Bäume, bis drei Jahre vergangen sind. - (25) Zu Dankfesten, Opferfesten verwendet werden, an denen die Leviten, Armen, Witwen und Waisen Anteil nehmen. - (26) Hebr.: Dürft ihr ihre Frucht essen, nach ihren Ertrag zu vermehren. Die Zweckbestimmung geht auf das ganze Gebot. Der Lohn für die Beobachtung desselben soll das hier Gesagte sein. - (27) Hebr.: Ihr sollt nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben. - (28) So dass nur ein Schopf in der Mitte stehen bleibt. Dies taten nach Herodat gewisse arabische Volksstämme zu Ehren ihren Gottes Orotal, den jener bei dem Dionysos der Griechen vergleicht. - (29) Den Rand abschneidend. - (30) Zwei Verbote widernatürlicher Entstellung des leibes. Das erste bezieht sich auf die Weise der Totentrauer bei orientalischen Völkern, sich Arme Hände und Gesicht zu zerkratzen oder zu ritzen. Das Verbot der Tätowierung, welches an zweiter Stelle gegeben wird, soll die Achtung vor Gottes Schöpfung einprägen. - (31) Manche Heidenvölker hielten dies sogar für verdienstlich. Das Verbot hat besonders die bleibende Prostituierung im Auge. - (32) Die dem heiligtum gebührende Ehrfurcht wird verletzt durch Verehrung der Götzen [3Mos 20,3], durch physische Unreinheit [3Mos 15,31] und durch Fehlen der rechten Vorbereitung. [3Mos 16,2ff] - (33) Hebr.: Totenbeschwörer. Vergl. [1Sam 28,7ff]. - (34) In dem Greise wird Gott geehrt. - (35) Scheffel: Epha, das gewöhnliche Getreidemaß. (Gegen 39 Liter, nach anderen [3Mos 20,1]). Maß: Hin (für flüssige Sachen), gegen 6,49 Liter. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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