Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos05
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput V.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 5
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1.Si peccaverit anima, et audieret vocem jurantis, testisque fuerit quod aut ipse vidit, aut conscius est: nisi indicaverit, portabit iniquitatem suam. 2. Anima, quæ tetigerit aliquid immundum, sive quod occisum a bestia est, aut per se mortuum, aut quodlibet aliud reptile: et oblita fuerit immunditiæ suæ, rea est, et deliquit: 3. Et si tetigerit quidquam de immunditia hominis juxta omnem impuritatem, qua pollui solet, oblitaque cognoverit postea, subjacebit delicto.
5. Agat pœnitentiam pro peccato, 8. Dabitque eos sacerdoti: qui primum offerens pro peccato, retorquebit caput ejus ad pennulas, ita ut collo hæreat, et non penitus abrumpatur. 9. Et asperget de sanguine ejus parietem altaris: quidquid autem reliquum fuerit, faciet distillare ad fundamentum ejus, quia pro peccato est. 11. Quod si non quiverit manus ejus duos offerre turtures, aut duos pullos columbarum, offeret pro peccato suo similæ partem ephi decimam: non mittet in eam oleum, nec thuris aliquid imponet, quia pro peccato est. 12. Tradetque eam sacerdoti: qui plenum ex ea pugillum hauriens, cremabit super altare in monimentum ejus qui obtulerit, 16. Ipsumque quod intulit damni restitute, et quintam partem ponet supra, tradens sacerdoti, qui rogabit pro eo offerens arietem, et dimittetur ei. 17. Anima si peccaverit per ignorantiam, feceritque unum ex his quæ Domini lege prohibentur, et peccati rea intellexerit iniquitatem suam. 19. Quia per errorem deliquit in Dominum. |
1.Wenn jemand sündigt,1 indem er die Stimme des Beschwörenden anhört und Zeuge ist, weil er es entweder selbet gesehen, oder es sonst weiß, so wird er, falls er es nicht anzeigt,2 Schuld auf sich laden.3 |
Fußnote
Kap. 5 (1) Die hier genannten drei Versündigungen sind im gleichen Sinne zu fassen wie die in [3Mos 4] genannten. Der ursprüngliche Text hat im Laufe der Zeit vom heiligen Verfasser wohl einige kasuistische Zusätze erhalten. - (2) Da die Zeugenaussagen in der israelitischen Rechtsprechung überaus wichtig waren, musste alles daran liegen, jeden, der eine Aussage machen konnte, zu solcher zu bewegen. – Die Zeugen eines Verbrechens wurden durch Ausrufen einer Beschwörung zum Aussagen aufgefordert. [Spr 29,24, Rich 17,2] Die Pflicht, alsdann Zeugnis abzulegen, ergab sich aus der Überzeugung, dass das Recht im Namen Gottes gesprochen werde. [5Mos 1,17, 2Chr 19,6] - (3) Im Hebr.: Wenn jemand… es nicht anzeigt und infolge dessen Verschuldung trägt – der Nachsatz folgt erst V. 5. - (4) Hebr.: Es sei das Aas eines unreinen Wildes, oder das Aas eines unreinen Viehs, oder das Aas von unreinem Gewürm. - (5) Hebr.: Ohne dass er sich dessen bewusst wird, der ist unrein und gerät in Schuld. - (6) Hebr.: Oder wenn jemand leichtfertigerweise schwört, dass er irgend etwas Böses oder Gutes tun wolle, in allen Dingen, bei denen man leichtfertigerweise schwört, ohne dass er sich dessen bewusst wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas derartiges in Schuld gerät. - (7) Hebr.: So soll er, wenn er durch irgend etwas derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat (V. 6), sodann soll er Jahve als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht usw. Die in V. 1 – 4 genannten Sünden forderten also ein Bekenntnis. - (8) Als Sündopfer darbringen. - (9) Und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen. - (10) Das Gleiche für Arme [3Mos 12,8]. - (11) Hebr.: abreißen. Vergl. [3Mos 1,15]. - (12) Fehlt im Hebr., wie auch [3Mos 4,21.24]. - (13) Hebr.: wie [3Mos 4,26]. - (14) Ein Epha = 20,12 Liter (nach anderen 39 Liter). - (15) Das Öl ist das Sinnbild der Freude. Über die Sünden muss man trauern. - (16) Zum Gedächtnisopfer, das auf dem Altare verbrannt wird, um den Opferer bei Gott in Erinnerung zu bringen. Öl und Weihrauch gehörten zum Speiseopfer. - (17) Wenn ihm der Priester so Sühne geschafft haben wird. - (18) Die folgenden Bestimmungen fordern [3Mos 5,16] und [3Mos 6,5] eine Restitution, einen Widder als Opfer, und zwar für den bestimmten Preis von 2 Sekeln. - (19) Hebr.: Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahve geheiligt ist. Der heilige Augustin denkt an die den Priestern gebührenden Abgaben, welche nicht als hochheilig bezeichnet werden. Solche sind die Erstlinge der Früchte [4Mos 18,12ff], die Erstgeburten der Tiere (V. 15ff), das Gebannte [4Mos 18,14] und insbesondere die Abgaben von den Friedopfern. [3Mos 23,20] u. a. Heilig heißt auch der Zehnte, doch galten für dessen Verzehrung die im Texte angegebenen Beschränkungen nicht. [4Mos 18,31] - (20) Die Vorschrift bezieht sich auf die V. 15 bezeichneten Vergehen, wie die Schlussformel V. 19 zeigt, weshalb das [3Mos 4,27] bezeichnete Opfer nicht beizufügen war. - (21) Hebr.: Und der Priester schaffe für ihn Sühnung wegen seines Fehlers, den er unbewusst begangen hat. - (22) Es ist ein Schuldopfer, hat er sich doch gegen Jahve verschuldet. Während Brandopfer und Friedopfer schon in vormosaischer Zeit üblich waren, sind Sündopfer und Schuldopfer erst späteren Ursprunges, erst durch die mosaische Gesetzgebung eingeführt worden. Deshalb wird das Wesen und die Anwendung dieser Opfer genauer bestimmt. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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