Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos19: Unterschied zwischen den Versionen

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Kap. 19 ('''1''') Im Folgenden werden verschiedene Vorschriften geboten, wie sie durch das Gebot der Vorfahren geheiligt in aller Munde waren, hier zusammengestellt werden. Manche davon sind bereits im Exodus oder Leviticus erwähnt und werden dem Volke von neuem eingeprägt. - ('''2''') Die Heiligkeit Gottes ist das Fundament aller Tugenden. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos11|3Mos 11,44]]'']. - ('''3''') Wiederholung der zwei Gebote des Zweitafelgesetzes, welche nicht negative sind. - ('''4''') Wiederholung der Vorschriften über das Friedopfer, in welchem Laien sich leichter verfehlen. - ('''5''') Hebr.: Geopfert. - ('''6''') Diese Frist gilt aber für Gelübde- und freiwillige Opfer. - ('''7''') Die Opferspeise wie eine gewöhnliche Speise genossen hat. - ('''8''') Hebr.: Wenn ihr die Ernte eures Landes einerntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht völlig abernten. - ('''9''') Der hebräische Ausdruck umfasst auch Ölgärten. - ('''10''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos24|5Mos 24,20.22]]'']. - ('''11''') Dies Wort gehört zu allen drei Verboten. Der Nächste ist zunächst der Volksgenosse. - ('''12''') Ganz allgemein. - ('''13''') Besonders durch Verlangen von Arbeit über den Lohn hinaus. - ('''14''') Der das Unrecht rächen wird. - ('''15''') Dies gilt für den Richter; die folgenden Verse für Ankläger und zeugen. - ('''16''') Hebr.: Du sollst unter deinen Volksgenossen nicht als Verleumder umhergehen. - ('''17''') Leben. - ('''18''') Hebr.: Nächsten. - ('''19''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos22|5Mos 22,9-11]]'']. Gott hat die Tiere wie die Pflanzen je nach ihrer Art [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos01|1Mos 1]]''] geschaffen, diese in der Natur bestehende Ordnung muss geachtet werden. Solche Achtung diente dazu, vor Sünden zu bewahren, wie die [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Roem01|Roem 1,26ff]]''] genannte. - ('''20''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,7ff]]'']. Es handelt sich um eine Sklavin, die von ihrem Herrn, dessen Weib sie war, verstoßen, aber noch nicht freigelassen ist, und die deshalb noch keine andere Ehe schließen kann. Eine Versündigung mit ihr wird nicht so hart bestraft wie ein Ehebruch. - ('''21''') Nach der Tradition der Juden erhielt die Frau vierzig Schläge. - ('''22''') Hebr.: Zur Buße. - ('''23''') Hebr.. Soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder Sühne schaffen. - ('''24''') Wie die Knaben unrein sind, bis die Vorhaut weggenommen wird, so die Früchte der Bäume, bis drei Jahre vergangen sind. - ('''25''') Zu Dankfesten, Opferfesten verwendet werden, an denen die Leviten, Armen, Witwen und Waisen Anteil nehmen. - ('''26''') Hebr.: Dürft ihr ihre Frucht essen, nach ihren Ertrag zu vermehren. Die Zweckbestimmung geht auf das ganze Gebot. Der Lohn für die Beobachtung desselben soll das hier Gesagte sein. - ('''27''') Hebr.: Ihr sollt nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben. - ('''28''') So dass nur ein Schopf in der Mitte stehen bleibt. Dies taten nach Herodat gewisse arabische Volksstämme zu Ehren ihren Gottes Orotal, den jener bei dem Dionysos der Griechen vergleicht. - ('''29''') Den Rand abschneidend. - ('''30''') Zwei Verbote widernatürlicher Entstellung des leibes. Das erste bezieht sich auf die Weise der Totentrauer bei orientalischen Völkern, sich Arme Hände und Gesicht zu zerkratzen oder zu ritzen. Das Verbot der Tätowierung, welches an zweiter Stelle gegeben wird, soll die Achtung vor Gottes Schöpfung einprägen. - ('''31''') Manche Heidenvölker hielten dies sogar für verdienstlich. Das Verbot hat besonders die bleibende Prostituierung im Auge. - ('''32''') Die dem heiligtum gebührende Ehrfurcht wird verletzt durch Verehrung der Götzen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos20|3Mos 20,3]]''], durch physische Unreinheit [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos15|3Mos 15,31]]''] und durch Fehlen der rechten Vorbereitung. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos16|3Mos 16,2ff]]''] - ('''33''') Hebr.: Totenbeschwörer. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Sam28|1Sam 28,7ff]]'']. - ('''34''') In dem Greise wird Gott geehrt. - ('''35''') Scheffel: Epha, das gewöhnliche Getreidemaß. (Gegen 39 Liter, nach anderen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos20|3Mos 20,1]]'']). Maß: Hin (für flüssige Sachen), gegen 6,49 Liter.
Kap. 19 ('''1''') Im Folgenden werden verschiedene Vorschriften geboten, wie sie durch das Gebot der Vorfahren geheiligt in aller Munde waren, hier zusammengestellt werden. Manche davon sind bereits im Exodus oder Leviticus erwähnt und werden dem Volke von neuem eingeprägt. - ('''2''') Die Heiligkeit Gottes ist das Fundament aller Tugenden. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos11|3Mos 11,44]]'']. - ('''3''') Wiederholung der zwei Gebote des Zweitafelgesetzes, welche nicht negative sind. - ('''4''') Wiederholung der Vorschriften über das Friedopfer, in welchem Laien sich leichter verfehlen. - ('''5''') Hebr.: Geopfert. - ('''6''') Diese Frist gilt aber für Gelübde- und freiwillige Opfer. - ('''7''') Die Opferspeise wie eine gewöhnliche Speise genossen hat. - ('''8''') Hebr.: Wenn ihr die Ernte eures Landes einerntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht völlig abernten. - ('''9''') Der hebräische Ausdruck umfasst auch Ölgärten. - ('''10''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos24|5Mos 24,20.22]]'']. - ('''11''') Dies Wort gehört zu allen drei Verboten. Der Nächste ist zunächst der Volksgenosse. - ('''12''') Ganz allgemein. - ('''13''') Besonders durch Verlangen von Arbeit über den Lohn hinaus. - ('''14''') Der das Unrecht rächen wird. - ('''15''') Dies gilt für den Richter; die folgenden Verse für Ankläger und zeugen. - ('''16''') Hebr.: Du sollst unter deinen Volksgenossen nicht als Verleumder umhergehen. - ('''17''') Leben. - ('''18''') Hebr.: Nächsten. - ('''19''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos22|5Mos 22,9-11]]'']. Gott hat die Tiere wie die Pflanzen je nach ihrer Art [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Mos01|1Mos 1]]''] geschaffen, diese in der Natur bestehende Ordnung muss geachtet werden. Solche Achtung diente dazu, vor Sünden zu bewahren, wie die [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Roem01|Roem 1,26ff]]''] genannte. - ('''20''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:2Mos21|2Mos 21,7ff]]'']. Es handelt sich um eine Sklavin, die von ihrem Herrn, dessen Weib sie war, verstoßen, aber noch nicht freigelassen ist, und die deshalb noch keine andere Ehe schließen kann. Eine Versündigung mit ihr wird nicht so hart bestraft wie ein Ehebruch. - ('''21''') Nach der Tradition der Juden erhielt die Frau vierzig Schläge. - ('''22''') Hebr.: Zur Buße. - ('''23''') Hebr.: Soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder Sühne schaffen. - ('''24''') Wie die Knaben unrein sind, bis die Vorhaut weggenommen wird, so die Früchte der Bäume, bis drei Jahre vergangen sind. - ('''25''') Zu Dankfesten, Opferfesten verwendet werden, an denen die Leviten, Armen, Witwen und Waisen Anteil nehmen. - ('''26''') Hebr.: Dürft ihr ihre Frucht essen, nach ihren Ertrag zu vermehren. Die Zweckbestimmung geht auf das ganze Gebot. Der Lohn für die Beobachtung desselben soll das hier Gesagte sein. - ('''27''') Hebr.: Ihr sollt nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben. - ('''28''') So dass nur ein Schopf in der Mitte stehen bleibt. Dies taten nach Herodat gewisse arabische Volksstämme zu Ehren ihren Gottes Orotal, den jener bei dem Dionysos der Griechen vergleicht. - ('''29''') Den Rand abschneidend. - ('''30''') Zwei Verbote widernatürlicher Entstellung des leibes. Das erste bezieht sich auf die Weise der Totentrauer bei orientalischen Völkern, sich Arme Hände und Gesicht zu zerkratzen oder zu ritzen. Das Verbot der Tätowierung, welches an zweiter Stelle gegeben wird, soll die Achtung vor Gottes Schöpfung einprägen. - ('''31''') Manche Heidenvölker hielten dies sogar für verdienstlich. Das Verbot hat besonders die bleibende Prostituierung im Auge. - ('''32''') Die dem heiligtum gebührende Ehrfurcht wird verletzt durch Verehrung der Götzen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos20|3Mos 20,3]]''], durch physische Unreinheit [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos15|3Mos 15,31]]''] und durch Fehlen der rechten Vorbereitung. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos16|3Mos 16,2ff]]''] - ('''33''') Hebr.: Totenbeschwörer. Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:1Sam28|1Sam 28,7ff]]'']. - ('''34''') In dem Greise wird Gott geehrt. - ('''35''') Scheffel: Epha, das gewöhnliche Getreidemaß. (Gegen 39 Liter, nach anderen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos20|3Mos 20,1]]'']). Maß: Hin (für flüssige Sachen), gegen 6,49 Liter.
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Version vom 6. September 2019, 16:57 Uhr

Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XIX.

Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 19


C. Heiligkeit im Verkehre mit Gott und dem Nächsten. (19,1 – 20,27) a. Alle Israeliten sollen heilig sein, wie der Herr selbst heilig ist. (V. 2) Anempfehlung treuer Erfüllung der Pflichten gegen die Eltern und gegen Gott (V. 8) und Einschärfung der Liebe des Nächsten, besonders der Armen. (V. 18) b. Verbot, Verschiedenartiges zu vereinen (V. 19), mit der Magd zu verkehren (V. 22), die ersten an einem jungen Baume wachsenden Früchte zu genießen (V. 25), Aberglauben zu hegen. (V. 31) Vorschriften über die Achtung gegen Greise, die Liebe gegen Ankömmlinge, Gerechtigkeit gegen alle in allem (V. 36) und besondere Anempfehlung einiger Vorschriften.

1. Locutus est Dominus ad Moysen, dicens:
2. Loquere ad omnem cœtum filiorum Israel, et dices ad eos: Sancti estote, quia ego sanctus sum, Dominus Deus vester.
3. Unusquisque patrem suum, et matrem suam timeat. Sabbata mea custodite. Ego Dominus Deus vester.
4. Nolite converti ad idola, nec deos conflatiles faciatis vobis. Ego Dominus Deus vester.
5. Si immolaveritis hostiam pacificorum Domino ut sit placabilis,
6. Eo die quo fuerit immolata, comedetis eam, et die altero: quidquid antem residuum fuerit in diem tertium, igne comburetis.
7. Si quis post biduum comederit ex ea, profanes erit, et impietatis reus:
8. Portabitque iniquitatem suam, quia sanctum Domini polluit, et peribit anima illa de populo suo.
9. Cumque messueris segetes terræ tuæ, non tondebis usque ad solum superficiem terræ: nec remanentes spicas colliges.
10. Neque in vinea tua racemos et grana decidentia congregabis, sed pauperibus et peregrinis carpenda dimittes. Ego Dominus Deus vester.
11. Non facietis furtum. Non mentiemini, nec decipiet unusquisque proximum suum.
12. Non perjurabis in nomine meo, nec pollues nomen Dei tui. Ego Dominus.
13. Non facies columniam proximo tuo, nec vi opprimes eum. Non morabitur opus mercenarii tui apud te usque mane.
14. Non maledices surdo, nec coram cæco pones offendiculum: sed timebis Dominum Deum tuum, quia ego sum Dominus.
15. Non facies quod iniquum est, nec injuste judicabis. Non consideres personam pauperis, nec honores vultum potentis. Juste judica proximo tuo.
16. Non eris criminator, nec susurro in populo. Non stabis contra sanguinem proximi tui. Ego Dominus.
17. Non oderis fratrem tuum in corde tuo, sed publice argue eum, ne habeas super illo peccatum.
18. Non quæreas ultionem, nec memor eris injuriæ civium tuorum. Diliges amicum tuum sicut teipsum. Ego Dominus.
19. Leges meas custodite. Jumentum tuum non facies coire cum alterius generis animantibus. Agrum tuum non seres divirso semine. Veste, quæ ex duobus texta est, non indueris.
20. Homo si dormierit cum muliere coitu seminis, quæ sit ancilla etiam nubilis, et tamen pretio non redempta, nec libertate donata: vapulabunt ambo, et non morientur, quia non fuit libera.
21. Pro delicto autem suo offeret Domino ad ostium tabernaculi testimonii arietem:
22. Orabitque pro eo sacerdos, et pro peccato ejus coram Domino, et repropitabitur ei, dimitteturque peccatum.
23. Quando ingressi fueritis terram, et plantaveritis in ea ligna pomifera, auferetis præputia eorum: poma, quæ germinant, immunda erunt vobis, nec edetis ex eis.
24. Quarto autem anno omnis fructus eorum sanctificabitur laudabilis Domino.
25. Quinto autem anno comedetis fructus, congregantes poma quæ proferunt. Ego Dominus Deus vester.
26. Non comedetis cum sanguine. Non augurabimini, nec observabitis somnia.
27. Neque in rotundum attondebitis comam: nec radetis barbam.
28. Et super mortuo non incidetis carnem vestram, neque figuras aliquas, aut stigmata facietis vobis. Ego Dominus.
29. Ne prostituas filiam tuam, ne contaminetur tera, et impleatur piaculo.
30. Sabbata mea custodite, et Sanctuarium meum metuite. Ego Dominus.
31. Non declinetis ad magos, nec ab ariolis aliquid sciscitemini, ut polluamini per eos. Ego Dominus Deus vester.
32. Coram cano capite consurge, et honora personam senis: et time Dominum Deum tuum. Ego sum Dominus.
33. Si habitaverit advena in terra vestra, et moratus fuerit inter vos, non exprobretis ei:
34. Sed sit inter vos quasi indigena: et diligetis eum quasi vosmetipsos: fuistis enim et vos advenæ in terra Ægypti. Ego Dominus Deus vester.
35. Nolite facere iniquum aliquid in judicio, in regula, in pondere, in mensura.
36. Statera justa, et æqua sint pondera, justus modius, æquusque sextarius. Ego Dominus Deus vester, qui eduxi vos de terra Ægypti.

37. Custodite omnia præcepta mea, et universa judicia, et facite ea. Ego Dominus.

1. Der Herr redete zu Moses und sprach:

2. Rede zu der ganzen Gemeinde der Söhne Israels und sage ihnen:1 Ihr sollt heilig sein: denn ich bin heilig, der Herr, euer Gott.2 [3Mos 11,44, 1Petr 1,16]
3. Ein jeder hege Ehrfurcht vor seinem Vater und seiner Mutter. Haltet meine Sabbate. Ich bin der Herr, euer Gott.3
4. Wendet euch nicht den Götzen zu und machet euch keine gegossenen Götter. Ich bin der Herr, euer Gott.
5. Wenn ihr dem Herrn ein Friedopfer schlachtet, dass er euch geneigt sein möge,4
6. so sollt ihr es an dem Tage essen, an dem es geschlachtet5 ward, und am Tage darauf; alles aber, was bis zum dritten Tage übrigbleibt, sollt ihr mit Feuer verbrennen.6
7. Wenn jemand nach Verlauf der zwei Tage davon isst, so soll er unrein und eines Frevels schuldig sein.
8. Er soll seine Schuld tragen, weil er das Heilige des Herrn entweiht hat,7 und diese Seele soll ausgetilgt werden aus ihrem Volke.
9. Wenn du die Saaten deines Landes erntest, sollst du sie nicht bis zum Erdboden abschneiden8 und sollst die übrigbleibenden Ähren nicht auflesen. [3Mos 23,22]
10. Auch in deinem Weinberge9 sollst du die abgefallenen Trauben und Beeren nicht aufsammeln, sondern den Armen und Fremden zur Lese überlassen.10 Ich bin der Herr, euer Gott.
11. Ihr sollt nicht stehlen. Ihr sollt nicht lügen, und keiner soll seinen Nächsten11 betrügen.
12. Du sollst bei meinem Namen nicht falsch schwören, und den Namen deines Gottes nicht beflecken. Ich bin der Herr. [2Mos 20,7]
13. Du sollst deinem Nächsten12 kein Unrecht tun und ihn nicht mit Gewalt unterdrücken.13 Der Lohn des Lohnarbeiters soll bei dir nicht bis zum Morgen bleiben. [JSir 10,6, 5Mos 24,14, Tob 4,15]
14. Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden nicht einen Anstoß in den Weg legen, sondern den Herrn, deinen Gott, fürchten;14 denn ich bin der Herr.
15. Du sollst nichts tun, was ungerecht ist, und kein ungerechtes Urteil fällen.15 Du sollst für einen Armen nicht Partei ergreifen und das Angesicht des Gewaltigen nicht bevorzugen. Du sollst deinem Nächsten gerechtes Gericht sprechen. [5Mos 1,17, 5Mos 16,19, Spr 24,23, Jak 2,2]
16. Du sollst kein Verleumder, noch Ohrenbläser unter dem Volke sein.16 Du sollst dich wider deines Nächsten Blut17 nicht erheben. Ich bin der Herr.
17. Du sollst deinen Bruder nicht in deinem Herzen hassen, sondern ihn offen zurechtweisen, damit du keine Sünde seinethalben auf dich ladest. [1Joh 2,11, 1Joh 3,14, JSir 19,13, Mt 18,15, Lk 17,3]
18. Du sollst nicht Rache suchen, noch des Unrechts deiner Mitbürger gedenken. Du sollst deinen Freund18 lieben wie dich selbst. Ich bin der Herr. [Mt 5,43, Lk 6,27, Roem 13,9]
19. Haltet meine Satzungen. Dein Vieh sollst du nicht sich begatten lassen mit Tieren anderer Art. Deinen Acker sollst du nicht mit verschiedenartigem Samen besäen. Ein Kleid, das aus zweierlei Fäden gewebt ist, sollst du nicht anziehen.19
20. Wenn ein Mann einem Weibe, welche eine Leibeigene und einem Manne bestimmt, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen ist,20 beiwohnt, und sich mit einer solchen fleischlich vermischt, so sollen beide gezüchtigt werden,21 aber nicht sterben; denn sie war keine Freie.
21. Und der Mann soll dem Herrn als Schuldopfer einen Widder22 an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses darbringen,
22. aber der Priester soll für ihn und für seine Sünde vor dem Herrn beten,23 und so wird dieser ihm wieder gnädig und die Sünde vergeben sein.
23. Wenn ihr in das Land kommt und darin Fruchtbäume pflanzt, so sollt ihr ihre Vorhaut wegnehmen;24 die Früchte nämlich, welche darauf wachsen, sollen euch als unrein gelten, und ihr sollt nicht von denselben essen.
24. Im vierten Jahre aber sollen alle ihre Früchte zum Lobe für den Herrn geweiht werden.25
25. Im fünften Jahre dürft ihr die Früchte essen und den Ertrag einsammeln, denn die Bäume tragen.26 Ich bin der Herr, euer Gott!
26. Ihr sollt nichts mit dem Blute essen. Ihr sollt nicht wahrsagen, noch auf Träume achten.27
27. Ihr sollt euer Haar nicht rundum abschneiden,28 noch den Bart abscheren.29
28. Und wegen eines Toten sollt ihr keine Einschnitte in euer Fleisch machen,30 noch euch Figuren oder Zeichen einritzen. Ich bin der Herr.
29. Gib deine Tochter nicht preis,31 damit das Land nicht verunreinigt und mit Fluchwürdigem erfüllt werde.
30. Haltet meine Ruhetage und habet Ehrfurcht vor meinem Heiligtum.32 Ich bin der Herr.
31. Ihr sollt euch nicht an die Zauberer33 wenden, noch die Wahrsager um etwas befragen, so dass ihr durch sie verunreinigt werdet. Ich bin der Herr, euer Gott.
32. Vor einem grauen Haupte stehe auf, und ehre die Person des Greises, und den Herrn, deinen Gott, fürchte.34 Ich bin der Herr.
33. Wenn ein Fremdling in eurem Lande wohnt und unter euch weilt, so seid nicht hart gegen ihn, [2Mos 22,29]
34. sondern er sei wie ein Eingeborner unter euch, und ihr sollt ihn lieben wie euch selbst; denn auch ihr seid Fremdlinge im Lande Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.
35. Ihr sollt kein Unrecht verüben im Gerichte, mit Messschnur, Gewicht, Maß.

36. Es sei die Waage recht, die Gewichte genau, der Scheffel richtig, das Maß entsprechend35 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat.
37. Haltet alle meine Gebote und alle Satzungen, und tuet sie. Ich bin der Herr.

Fußnote

Kap. 19 (1) Im Folgenden werden verschiedene Vorschriften geboten, wie sie durch das Gebot der Vorfahren geheiligt in aller Munde waren, hier zusammengestellt werden. Manche davon sind bereits im Exodus oder Leviticus erwähnt und werden dem Volke von neuem eingeprägt. - (2) Die Heiligkeit Gottes ist das Fundament aller Tugenden. Vergl. [3Mos 11,44]. - (3) Wiederholung der zwei Gebote des Zweitafelgesetzes, welche nicht negative sind. - (4) Wiederholung der Vorschriften über das Friedopfer, in welchem Laien sich leichter verfehlen. - (5) Hebr.: Geopfert. - (6) Diese Frist gilt aber für Gelübde- und freiwillige Opfer. - (7) Die Opferspeise wie eine gewöhnliche Speise genossen hat. - (8) Hebr.: Wenn ihr die Ernte eures Landes einerntet, sollst du den Rand deines Feldes nicht völlig abernten. - (9) Der hebräische Ausdruck umfasst auch Ölgärten. - (10) Vergl. [5Mos 24,20.22]. - (11) Dies Wort gehört zu allen drei Verboten. Der Nächste ist zunächst der Volksgenosse. - (12) Ganz allgemein. - (13) Besonders durch Verlangen von Arbeit über den Lohn hinaus. - (14) Der das Unrecht rächen wird. - (15) Dies gilt für den Richter; die folgenden Verse für Ankläger und zeugen. - (16) Hebr.: Du sollst unter deinen Volksgenossen nicht als Verleumder umhergehen. - (17) Leben. - (18) Hebr.: Nächsten. - (19) Vergl. [5Mos 22,9-11]. Gott hat die Tiere wie die Pflanzen je nach ihrer Art [1Mos 1] geschaffen, diese in der Natur bestehende Ordnung muss geachtet werden. Solche Achtung diente dazu, vor Sünden zu bewahren, wie die [Roem 1,26ff] genannte. - (20) Vergl. [2Mos 21,7ff]. Es handelt sich um eine Sklavin, die von ihrem Herrn, dessen Weib sie war, verstoßen, aber noch nicht freigelassen ist, und die deshalb noch keine andere Ehe schließen kann. Eine Versündigung mit ihr wird nicht so hart bestraft wie ein Ehebruch. - (21) Nach der Tradition der Juden erhielt die Frau vierzig Schläge. - (22) Hebr.: Zur Buße. - (23) Hebr.: Soll ihm mit dem Schuldopfer-Widder Sühne schaffen. - (24) Wie die Knaben unrein sind, bis die Vorhaut weggenommen wird, so die Früchte der Bäume, bis drei Jahre vergangen sind. - (25) Zu Dankfesten, Opferfesten verwendet werden, an denen die Leviten, Armen, Witwen und Waisen Anteil nehmen. - (26) Hebr.: Dürft ihr ihre Frucht essen, nach ihren Ertrag zu vermehren. Die Zweckbestimmung geht auf das ganze Gebot. Der Lohn für die Beobachtung desselben soll das hier Gesagte sein. - (27) Hebr.: Ihr sollt nicht wahrsagen, noch Zauberei treiben. - (28) So dass nur ein Schopf in der Mitte stehen bleibt. Dies taten nach Herodat gewisse arabische Volksstämme zu Ehren ihren Gottes Orotal, den jener bei dem Dionysos der Griechen vergleicht. - (29) Den Rand abschneidend. - (30) Zwei Verbote widernatürlicher Entstellung des leibes. Das erste bezieht sich auf die Weise der Totentrauer bei orientalischen Völkern, sich Arme Hände und Gesicht zu zerkratzen oder zu ritzen. Das Verbot der Tätowierung, welches an zweiter Stelle gegeben wird, soll die Achtung vor Gottes Schöpfung einprägen. - (31) Manche Heidenvölker hielten dies sogar für verdienstlich. Das Verbot hat besonders die bleibende Prostituierung im Auge. - (32) Die dem heiligtum gebührende Ehrfurcht wird verletzt durch Verehrung der Götzen [3Mos 20,3], durch physische Unreinheit [3Mos 15,31] und durch Fehlen der rechten Vorbereitung. [3Mos 16,2ff] - (33) Hebr.: Totenbeschwörer. Vergl. [1Sam 28,7ff]. - (34) In dem Greise wird Gott geehrt. - (35) Scheffel: Epha, das gewöhnliche Getreidemaß. (Gegen 39 Liter, nach anderen [3Mos 20,1]). Maß: Hin (für flüssige Sachen), gegen 6,49 Liter. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |

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