Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos23: Unterschied zwischen den Versionen
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1. Kein Verschnittener mit zerstoßenen, oder ausgeschnittenen Hoden, oder abgeschnittenen Schamgliedern soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen.<sup>1</sup> <br/> | 1. Kein Verschnittener mit zerstoßenen, oder ausgeschnittenen Hoden, oder abgeschnittenen Schamgliedern soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen.<sup>1</sup> <br/> | ||
2. Kein Mamzer,<sup>2</sup> das ist niemand, der von einer Buhlerin geboren ist, soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, bis | 2. Kein Mamzer,<sup>2</sup> das ist niemand, der von einer Buhlerin geboren ist, soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, bis in's zehnte Geschlecht. <br/> | ||
3. Die Ammoniter und Moabiter sollen auch nach dem zehnten Geschlecht nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, in Ewigkeit nicht;<sup>3</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Neh13|Neh 13,1]]''] <br/> | 3. Die Ammoniter und Moabiter sollen auch nach dem zehnten Geschlecht nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, in Ewigkeit nicht;<sup>3</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Neh13|Neh 13,1]]''] <br/> | ||
4. weil sie euch, als ihr aus Ägypten ausgezogen waret, nicht mit Brot und Wasser auf dem Wege entgegenkommen wollten; und weil sie Balaam, den Sohn Beors, von Mesopotamien in Syrien, wider dich gedungen haben, dich zu verfluchen; [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos22|4Mos 22,5]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Jos24|Jos 24,9]]''] <br/> | 4. weil sie euch, als ihr aus Ägypten ausgezogen waret, nicht mit Brot und Wasser auf dem Wege entgegenkommen wollten; und weil sie Balaam, den Sohn Beors, von Mesopotamien in Syrien, wider dich gedungen haben, dich zu verfluchen; [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos22|4Mos 22,5]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:Jos24|Jos 24,9]]''] <br/> | ||
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11. und komme nicht zurück, bis er sich am Abend mit Wasser gewaschen; und nach Sonnenuntergang darf er in das Lager zurückkommen. <br/> | 11. und komme nicht zurück, bis er sich am Abend mit Wasser gewaschen; und nach Sonnenuntergang darf er in das Lager zurückkommen. <br/> | ||
12. Du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, an dem du zur Notdurft der Natur hinausgehst, <br/> | 12. Du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, an dem du zur Notdurft der Natur hinausgehst, <br/> | ||
13. und sollst eine Schaufel am Gürtel tragen;<sup>9</sup> und wenn du dich dort hinsetzest,<sup>10</sup> sollst du ringsum aufgraben und mit | 13. und sollst eine Schaufel am Gürtel tragen;<sup>9</sup> und wenn du dich dort hinsetzest,<sup>10</sup> sollst du ringsum aufgraben und mit Erde die Ausleerung bedecken, <br/> | ||
14. von der du dich erleichtert hast; (denn der Herr, dein Gott, wandelt inmitten des Lagers, um dich zu erretten und dir deine Feinde preiszugeben), und dein Lager soll heilig sein und kein Unflat sich darin finden, damit er dich nicht verlasse. <br/> | 14. von der du dich erleichtert hast; (denn der Herr, dein Gott, wandelt inmitten des Lagers, um dich zu erretten und dir deine Feinde preiszugeben), und dein Lager soll heilig sein und kein Unflat sich darin finden, damit er dich nicht verlasse. <br/> | ||
15. Einen Knecht, der sich zu dir<sup>11</sup> geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. <br/> | 15. Einen Knecht, der sich zu dir<sup>11</sup> geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. <br/> | ||
16. | 16. Er soll bei dir wohnen an dem Orte, der ihm gefällt, und soll in einer deiner Städte bleiben; bedrücke ihn nicht. <br/> | ||
17. Unter den Töchtern Israels soll keine Buhldirne sein, und kein Unzüchtiger unter den Söhnen Israels.<sup>12</sup> <br/> | 17. Unter den Töchtern Israels soll keine Buhldirne sein, und kein Unzüchtiger unter den Söhnen Israels.<sup>12</sup> <br/> | ||
18. Du sollst keinen Buhllohn, noch Hundegeld<sup>13</sup> als Opfer in dem Hause des Herrn, deines Gottes, darbringen, was es auch sei, was du gelobt hast; denn beides ist vor dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel. <br/> | 18. Du sollst keinen Buhllohn, noch Hundegeld<sup>13</sup> als Opfer in dem Hause des Herrn, deines Gottes, darbringen, was es auch sei, was du gelobt hast; denn beides ist vor dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel. <br/> | ||
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22. Wenn du nichts geloben willst, hast du keine Sünde. <br/> | 22. Wenn du nichts geloben willst, hast du keine Sünde. <br/> | ||
23. Was aber einmal über deine Lippen gekommen ist, sollst du halten und tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, versprochen, und aus eigenem Willen und mit eigenem Munde geredet hast. <br/> | 23. Was aber einmal über deine Lippen gekommen ist, sollst du halten und tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, versprochen, und aus eigenem Willen und mit eigenem Munde geredet hast. <br/> | ||
24. Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so | 24. Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so iss Trauben, so viel dir gefällt;<sup>17</sup> aber nimm nichts mit dir hinaus.<sup>18</sup> <br/> | ||
25. | 25. Wenn du in die Saat deines Freundes kommst,<sup>19</sup> so darfst du Ähren abreißen und mit der Hand zerreiben; aber mit der Sichel darfst du nichts abschneiden.<sup>20</sup> <br/> | ||
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Aktuelle Version vom 28. April 2023, 14:26 Uhr
Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XXIII.
Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 23
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1. Non intrabit eunuchus attritis vel amputatis testiculis et abscisso veretro, ecclesiam Domini. 13. Gerens paxillum in balteo: cumque sederis, fodies per circuitum, et egesta humo operies 15. Non trades servum domino suo, qui ad te confugerit. 21. Cum votum voveris Domino Deo tuo, non tardabis reddere: quia requiret illud Dominus Deus tuus: et si moratus fueris, reputabitur tibi in peccatum. 22. Si nolueris polliceri, absque peccato eris. 24. Ingressus vineam proximi tui, comede uvas quantum tibi placuerit: foras autem ne efferas tecum.
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1. Kein Verschnittener mit zerstoßenen, oder ausgeschnittenen Hoden, oder abgeschnittenen Schamgliedern soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen.1 6. Schließe mit ihnen niemals Frieden, noch bemühe dich um ihr Wohl, so lange du lebst.4 [5Mos 2,19] |
Fußnote
Kap. 23 (1) Verschnittene, welche von Menschenhänden verschnitten wurden, sollen keine bürgerlichen Rechte genießen, damit hierdurch die geistliche Vollkommenheit angedeutet werde, nach welcher das Volk Gottes streben soll. - (2) Die Einwohner von Azot [Sach 9,5] und damit allgemein die Philister (Fremde). Dieser Name ist ihnen von den Ureinwohnern gegeben, während die Azoten sich selbst wohl Mamzer nannten. Moses hatte mit den Philistern keinen Kampf zu bestehen, wohl aber die Israeliten gegen das Ende der Richterzeit, besonders unter Samson und Samuel. In dieser Zeit hatte Azot den ersten Rang unter den Städten der Philister. - (3) Diese sind ja aus Blutschande entsprossen. [1Mos 19,31ff] - (4) Nicht Hass, aber Gleichgültigkeit wird vorgeschrieben. Verboten werden Ehebündnisse. - (5) Wie du bei ihm Unterkunft fandest, darf er bei dir wohnen. - (6) Vergl. [Esr 9,12]. Die Enkel. - (7) Hebr.: in das Lager. - (8) Physisch. - (9) Nicht eine Waffe dazu gebrauchen. - (10) Hinsetzen willst. - (11) Zu einem Israeliten von fremden Völkern. - (12) Niemand, der sich zu Ehren der Naturgottheiten preisgibt. - (13) Gewisse Kultdiener der Astarte auf Zypern führten diesen Namen. Vergl. [Offenb 22,15]. Es handelt sich um das durch religiöse Prostitution Erworbene, das man dem Tempel abzuliefern pflegte. - (14) Das Zinsverbot ist unbedingt, berücksichtigt aber nicht so fast den eigentlichen Geschäftsverkehr als die Ausbeutung der Not Armer, weshalb V. 20 eine Ausnahme folgt. - (15) Ergänzung zu [4Mos 30,3]. - (16) Über die nächste Pilgerfahrt hinaus. - (17) Das Hebräische fügt bei: bis du satt bist. - (18) Hebr.: Aber in dein Gefäß darfst du nichts tun. Diese Beschränkung ist dem Gesetzgeber wohl die Hauptsache. Er bestätigt im übrigen die herrschende Sitte. Niemand im heiligen Volke soll hilflos dürsten und hungern. - (19) Nicht absichtlich, sondern zufällig. - (20) Um Vorrat mitzunehmen. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
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